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Darf man Bäume auf dem eigenen Grundstück ungehindert absägen?

gefragt von ardentil am 17.07.2009 um 21:57 Uhr

oder muss man dafür einen spezielln Antrag stellen (in NRW)?


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 17. Juli 2009 21:58
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kommt drauf an ob es in Deiner Gemeinde eine Baumschutzverordnung gibt; ist kommunales Recht; erkundige Dich bei Deiner Gemeinde


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 17. Juli 2009 21:58
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Kommt darauf an, ob es in deiner Gemeinde eine Baumschutzsatzung o.ä. gibt. Das wird unterschiedlich geregelt.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 17. Juli 2009 21:58
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Nein: ab einer gewissen Größe brauchst Du eine Erlaubnis.


ChiChaCho
beantwortet von ChiChaCho am 17. Juli 2009 21:58
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kommt auf den Baumstammdurchmesser an. Wenn groß dann nicht.


anonym
beantwortet von Hausmichl am 17. Juli 2009 21:58
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Nein, ab einer bestimmten Größe des Baumes (Umfang) braucht man die Genehmigung der Gemeinde etc.


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 17. Juli 2009 21:59
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Da solltest du dich in deiner Gemeinde informieren. Sowas ist in jeder Kommune anders geregelt.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 17. Juli 2009 21:59
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Kommt auch auf das Alter des Baumes an...würde mich aber genau darüber erkundigen und bei der Stadt mal anrufen.

Kommentar von mzmario am 18. Juli 2009 23:39

das alter ist nicht von bedeutung, sondern der Stammumfang


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 17. Juli 2009 21:59
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man braucht ab einer gewissen größe die genehmigung der unteren umweltbehörde


anonym
beantwortet von jdehning am 18. Juli 2009 09:21
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das vorher gesagte stimmt, allerdings gibt es gute Gründe die trotz Baumschutzsatzung eine Fällung rechtfertigen, z.B. Verkehrsschutz, Gefahrenabwehr, Überalterung, Krankheit, genehmigte Bauvorhaben etc...prüfen und ggf. Vorbringen beim Amt...und dann handeln!!!

Kommentar von mzmario am 18. Juli 2009 23:40

ja und diese außerordentlichen maßnahmen, bzw dienb evt sofortiges fällen mußt du nachweisen

Kommentar von jdehning am 23. August 2009 12:43

das kann schon vorkommen, i.d.R. reicht aber die Mitteilung ans zuständige Amt (evtl. mit Beleg z.B. Foto der Schadstelle oder andere Hinweise auf die Entfernungsnotwendigkeit)-keinesfalls ist hierzu in jedem Fall ein Gutachter notwendig !


anonym
beantwortet von Imera am 18. Juli 2009 12:18
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abhängig von der Dicke des Stammes, frag bei deiner Gemeinde nach


anonym
beantwortet von Prizilla am 19. Juli 2009 23:03
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Ich habe eine Garten in Berlin und in den vergangenen Jahren 3 Obstbäume gefällt(waren alt und morsch). Bei Laub-und Nadelbäumen sollte man sich an das Umweltamt wenden, störende Äste oder Teile der Krone können aber entfernt werden. schönen Abend noch


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