Anschließend mit Quellenangaben in Foren posten?

Warum nicht, ist doch für jedermann öffentlich zugänglich.

§ 63 Abs. 2 Satz 1 UrhG (Urheberrechtsgesetz) - Quellenangabe
Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert.

Zitieren ja, Kopieren nein. Es sei denn es ist ausdrücklich erlaubt.
Das ist so nicht richtig. Zitieren ja, komplett abschreiben nicht.
Davon bin ich ausgegangen! :-)
Es sei denn es ist ausdrücklich erlaubt.