also ich werde dauernt von einen immobilien Händler angeschrieben, mit dem ich noch nie was zu tun hatte, bin dann zu dem laden hin und habe ihn ausdrücklich darum gebeten meine daten aus seinen computer zu löschen und habe gefragt wo er meine adresse her hätte und er sagte aus dem telefonbuch, es würde mich intressieren ob es da eine rechtliche grundlage gibt die dies erlaubt???? und ich habe jetzt wieder werbepost von dem laden obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte diese ncih wieder zu verwenden.
über eine antwort wäre ich super glücklich MFG Hyper

nein das ist ganz klar verboten. Niemand hat Dich als Privatkunde zu belästigen. Als Privatkunde hast du einen Unterlassungsanspruch. Fordere das Immobilienbüro einfach auf, es zu unterlassen, dir sowas zu schicken. Gib bei google einfach mal "Unterlassungserklärung" ein, da findest du einige Vorlagen. Ansonsten stehen Dir natürlich auch Rechtsmittel zur Verfügung, die aber Geld kosten. (Allerdings wenn du gewinnst zahlt das ja der Gegner)
ja, das darf man. ist aber nicht schön, auf solche werbung kann ich verzichten

Klar darf er das. Die Adresse fällt nicht unter den Datenschutz. Ob die Zusendung unter "Belästigung" fällt, wie dreamoo schreibt, ist vor Gericht umstritten. Dass Du einen eventuellen Prozess, wenn es dann dazu kommst, ist also offen. Die Belästigung hält sich sicher auch in Grenzen. Kleiner Tipp: Man kann Post, die man nicht lesen will einfach wegwerfen.
Oder zurück an den Absender schicken mit dem vermerk unbekannt verzogen. Das geht ganz einfach in dem man die Adresse durchstreicht und unbekannt verzogen auf den Briefumschlag schreibt und das ganze dann in eine der Gelbe Kästen wirft.
gargamel111 am 11. August 2009 16:19 Ist aber mehr Aufwand - und wird eben nicht immer zurück geschickt, sondern von der Post entsorgt.