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Darf man "Aufgesetzten" Alkohol bei Ebay verkaufen?

gefragt von derhabicht am 02.02.2008 um 17:36 Uhr

Wie sieht das rechtlich aus?


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DrLove
beantwortet von DrLove am 2. Februar 2008 17:40
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klares nein!

Kommentar von anjanni am 2. Februar 2008 17:51

warum nicht? steht das explizit in den richtlinien?

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 2. Februar 2008 17:58

"darf ich selbst hergestellte aspirin auf e-bay verkaufen?".... für gewisse dinge braucht man eben lizenzen/genehmigungen und der vertrieb von alkohol und arzneimitteln gehört eben dazu!

Kommentar von Simple_avatar10smallWhisper08 am 2. Februar 2008 18:33

Du hast die Frage wohl offensichtlich NICHT richtig beantwortet. Weshalb finden das so viele toll? grübel

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 3. Februar 2008 11:56

das flüstern irrt hier gewaltig!

Kommentar von anjanni am 4. Februar 2008 08:52

???

DrLove, ich glaube, hier mußt Du noch mehr erklären. Wo steht, daß man für den Vertrieb von Alkohol eine Lizenz braucht???

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 4. Februar 2008 17:23

dann amch mal ne kneipe auf ohne schanklizenz, so als beispiel...

Kommentar von anjanni am 5. Februar 2008 10:36

Schanklizenz ist noch was anderes als der Verkauf von (verschlossenen) Flaschen. Also immer noch: wo steht davon was?

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 5. Februar 2008 10:56

bitmap
beantwortet von bitmap am 2. Februar 2008 17:38
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Ich steh aufm Schlauch. Was bitte ist ''aufgesetzter'' Alkohol?

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 2. Februar 2008 17:41

z.B. selbst angemachter Likör aus Schnaps oder reinem Alkohol, meist mit Früchten und Zucker versetzt


bafti14
beantwortet von bafti14 am 2. Februar 2008 17:41
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Ließ mal die Richtlinien von Ebay durch dann beantwortet sich deine Frage von selbst.

Kommentar von anjanni am 2. Februar 2008 17:55

Was also meinst Du nun, müßte die Antwort sein?

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallbafti14 am 2. Februar 2008 18:33

Ein ganz klares nein!!

Kommentar von anjanni am 4. Februar 2008 08:52

Ich denke, daß das falsch ist. Kannst Du Deine Ansicht irgendwie belegen?

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallbafti14 am 4. Februar 2008 09:16

Bei eBay Schweiz ist der Verkauf von jeglicher Art von gebrannten Wassern im Sinne von Art. 2 Alkoholgesetz verboten, sofern keine entsprechende Bewilligung vorliegt. Unter das Verbot fallen auch Erzeugnisse, die aus gebrannten Wassern und anderen Stoffen zusammengesetzt sind.

Nicht verboten ist der Verkauf von gebrannten Wassern mit einem Alkoholgehalt von weniger als 1.2 Volumenprozent und mit Esswaren, deren Alkoholgehalt 6 Gewichtsprozent nicht übersteigt.

Nicht verboten sind ausschliesslich durch Vergärung gewonnene alkoholische Erzeugnisse (wie Wein, Obstwein, Bier, Frucht- und Beerenwein) mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Volumenprozent, wobei der Verkäufer sicherzustellen hat, dass er diese nicht an Kinder und Jugendliche verkauft.

Hinweis

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstossen. Ein Verstoss kann zu einem Ausschluss vom Handel bei eBay führen.


anonym
beantwortet von pascual am 2. Februar 2008 17:49
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Nein!!!!

Kommentar von anjanni am 2. Februar 2008 17:56

Warum denn nicht?


anonym
beantwortet von anjanni am 2. Februar 2008 17:55
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Ich habe beim besten Willen nichts Gegenteiliges in den Richtlinien von ebay finden können.

Da das Aufsetzen von Likören nicht dem Grunde nach verboten ist (anders als - unversteuert -Schnapsbrennen!), gehört der Aufgesetzte meiner Ansicht nach auch nicht zu den "verbotenen Gegenständen".

Deshalb denke ich (bis zum Beweis des Gegenteils): eindeutig ja


Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 2. Februar 2008 17:57

"darf ich selbst hergestellte aspirin auf e-bay verkaufen?"....
für gewisse dinge braucht man eben lizenzen/genehmigungen und der vertrieb von alkohol und arzneimitteln gehört eben dazu!

Kommentar von anjanni am 3. Februar 2008 19:37

Beim vertrieb von Arzneimitteln ja - aber Alkohol?

Kommentar von anjanni am 3. Februar 2008 19:39

DrLove, ich glaube, hier mußt Du noch mehr erklären. Wo steht, daß man für den Vertrieb von Alkohol eine Lizenz braucht???


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 2. Februar 2008 18:01
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so ich war gerade mal auf Ebay`s Seiten und mußte zu meinem Erstaunen feststellen das dort Alkohol in allen Formen angeboten wird, foglich gehe ich mal davon aus, dass es gestattet ist...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 2. Februar 2008 18:08
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Und wer will das trinken?


Whisper08
beantwortet von Whisper08 am 2. Februar 2008 18:10
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Ich denke auch, du darfst zwar keinen Schnaps schwarz brennen, aber du darfst durchaus alkoholische Getränke auf ebay verkaufen. Das wird dort zu Hauf gemacht.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 2. Februar 2008 18:34

Seit neulich - nicht!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Februar 2008 18:43

Und wo kann man dazu was lesen? Bitte mit link, wenn möglich.

Kommentar von Simple_avatar10smallWhisper08 am 2. Februar 2008 18:55

Verstehe ich nicht. Es gibt doch die reichlich belegte Rubrik: Feinschmecker> Bar & Spirituosen

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 3. Februar 2008 12:10

die haben die lizenz dazu!!!

Kommentar von anjanni am 3. Februar 2008 19:39

???

DrLove, ich glaube, hier mußt Du noch mehr erklären. Wo steht, daß man für den Vertrieb von Alkohol eine Lizenz braucht???

Kommentar von Simple_avatar10smallWhisper08 am 4. Februar 2008 09:49

Ja richtig, anjanni, das wüßte ich auch gerne. DrLove, wo gibt es diese Lizenz denn? Also mich hat niemand nach einer Lizenz gefragt, als ich Alkohol verkaufte.

Kommentar von anjanni am 5. Februar 2008 10:38

Und immer noch haben wir von DrLove keinen nachvollziehbaren Beleg gefunden...


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