Wie sieht das rechtlich aus?

Ich steh aufm Schlauch. Was bitte ist ''aufgesetzter'' Alkohol?
Lola60 am 2. Februar 2008 17:41 z.B. selbst angemachter Likör aus Schnaps oder reinem Alkohol, meist mit Früchten und Zucker versetzt

Ließ mal die Richtlinien von Ebay durch dann beantwortet sich deine Frage von selbst.
Was also meinst Du nun, müßte die Antwort sein?
Klaus Winkler am 2. Februar 2008 18:33 Ein ganz klares nein!!
Ich denke, daß das falsch ist. Kannst Du Deine Ansicht irgendwie belegen?
Klaus Winkler am 4. Februar 2008 09:16 Bei eBay Schweiz ist der Verkauf von jeglicher Art von gebrannten Wassern im Sinne von Art. 2 Alkoholgesetz verboten, sofern keine entsprechende Bewilligung vorliegt. Unter das Verbot fallen auch Erzeugnisse, die aus gebrannten Wassern und anderen Stoffen zusammengesetzt sind.
Nicht verboten ist der Verkauf von gebrannten Wassern mit einem Alkoholgehalt von weniger als 1.2 Volumenprozent und mit Esswaren, deren Alkoholgehalt 6 Gewichtsprozent nicht übersteigt.
Nicht verboten sind ausschliesslich durch Vergärung gewonnene alkoholische Erzeugnisse (wie Wein, Obstwein, Bier, Frucht- und Beerenwein) mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Volumenprozent, wobei der Verkäufer sicherzustellen hat, dass er diese nicht an Kinder und Jugendliche verkauft.
Hinweis
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstossen. Ein Verstoss kann zu einem Ausschluss vom Handel bei eBay führen.
Nein!!!!
Warum denn nicht?
Ich habe beim besten Willen nichts Gegenteiliges in den Richtlinien von ebay finden können.
Da das Aufsetzen von Likören nicht dem Grunde nach verboten ist (anders als - unversteuert -Schnapsbrennen!), gehört der Aufgesetzte meiner Ansicht nach auch nicht zu den "verbotenen Gegenständen".
Deshalb denke ich (bis zum Beweis des Gegenteils): eindeutig ja
Dr Love am 2. Februar 2008 17:57 "darf ich selbst hergestellte aspirin auf e-bay verkaufen?"....
für gewisse dinge braucht man eben lizenzen/genehmigungen und der vertrieb von alkohol und arzneimitteln gehört eben dazu!
Beim vertrieb von Arzneimitteln ja - aber Alkohol?
DrLove, ich glaube, hier mußt Du noch mehr erklären. Wo steht, daß man für den Vertrieb von Alkohol eine Lizenz braucht???

so ich war gerade mal auf Ebay`s Seiten und mußte zu meinem Erstaunen feststellen das dort Alkohol in allen Formen angeboten wird, foglich gehe ich mal davon aus, dass es gestattet ist...
Ich denke auch, du darfst zwar keinen Schnaps schwarz brennen, aber du darfst durchaus alkoholische Getränke auf ebay verkaufen. Das wird dort zu Hauf gemacht.
Seit neulich - nicht!
bitmap am 2. Februar 2008 18:43 Und wo kann man dazu was lesen? Bitte mit link, wenn möglich.
Verstehe ich nicht. Es gibt doch die reichlich belegte Rubrik: Feinschmecker> Bar & Spirituosen
Dr Love am 3. Februar 2008 12:10 die haben die lizenz dazu!!!
???
DrLove, ich glaube, hier mußt Du noch mehr erklären. Wo steht, daß man für den Vertrieb von Alkohol eine Lizenz braucht???
Ja richtig, anjanni, das wüßte ich auch gerne. DrLove, wo gibt es diese Lizenz denn? Also mich hat niemand nach einer Lizenz gefragt, als ich Alkohol verkaufte.
Und immer noch haben wir von DrLove keinen nachvollziehbaren Beleg gefunden...
warum nicht? steht das explizit in den richtlinien?
"darf ich selbst hergestellte aspirin auf e-bay verkaufen?".... für gewisse dinge braucht man eben lizenzen/genehmigungen und der vertrieb von alkohol und arzneimitteln gehört eben dazu!
Du hast die Frage wohl offensichtlich NICHT richtig beantwortet. Weshalb finden das so viele toll? grübel
das flüstern irrt hier gewaltig!
???
DrLove, ich glaube, hier mußt Du noch mehr erklären. Wo steht, daß man für den Vertrieb von Alkohol eine Lizenz braucht???
dann amch mal ne kneipe auf ohne schanklizenz, so als beispiel...
Schanklizenz ist noch was anderes als der Verkauf von (verschlossenen) Flaschen. Also immer noch: wo steht davon was?
da,zum beispiel: http://www.admin.ch/ch/d/sr/680_11/index.html