
Eingetragene Verein dürfen keine Gewinne machen. Auschank von Getränken muss genehmigt werden

Wenn der Ausschank genehmigt ist (Grundvoraussetzung) und man die Gewinnspanne nicht übertreibt UND den Gewinn für den Verein und nicht in die eigene Tasche erwirtschaftet, finde ich sollte dies erlaubt werden. Allerdings mit den nötigen Auflagen wie z.B. Anfang und Ende der Ausschankzeit etc.