heyduauchda am 07.11.2009 um 16:00 Uhr
Wenn Du eine Person öffentlichen Interesses bist, kannst Du das nicht verbieten.
Als Privatperson hast Du ein Recht auf Dein Bild - Du kannst es also untersagen - allerdings nicht, wenn Du nur als Teil einer Gruppe erscheinst.
Nein, ich bin keine öffentliche Person und ich war auch nicht Teil einer Gruppe. Natürlich habe ich auch nichts verbotenes getan und mir wurde der zutritt zu dem grundstück auch erlaubt.