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Darf man auf einem Grundstück, das für eine DHH ausgeschrieben ist auch ein Einfamilienhaus bauen?

gefragt von Nachtigall am 20.06.2007 um 22:30 Uhr

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Patron
beantwortet von Patron am 20. Juni 2007 23:27
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für solche fragen sind die leute in der baugenehmigungsbehörde die richtigen ansprechpartner. ruf dort an und verabrede einen besuch, mit denen kann man immer reden.


america
beantwortet von america am 20. Juni 2007 23:29
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Es kommt darauf an. Mein Bruder und meine Schwester hatten ein für DHH ausgelegtes Grundstück mit je 3,87 ar.Zum Zeitpunkt der Umlegung waren von der Gemeinde jedoch 4 ar Mindstgröße für ein freistehendes Haus vorgeschrieben. Nach 3 Jahren wurde die Mindestgröße auf 3,7 ar reduziert. Meine Geschwister ließen es für wenig Geld in 2 Einzelbauplätze umwandeln. VorteilDu Kannst ein Haus nach deinen Wünschen erbauen, Nachteil die umbaute Fläche wird auf Grund des kleineren Baufensters kleiner. War in diesem Falle knapp 30 m² pro Etage.

Setze dich mit Deinem Gegenstück und dann mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung


anonym
beantwortet von power07 am 20. Juni 2007 22:34
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Denke das kommt darauf an, ob es bereits einen genehmigten Bauplan gibt. Ein Problem könnte es geben, wenn das Grundstück ein Teil eines ausgewiesenen Baugebietes ist, wie z.B. im Rahmen eines Einheimischen-Modells.


anonym
beantwortet von Sabrehawk am 21. Juni 2007 01:12
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kapier ich nicht ganz...wenn das Grundstück für eine DHH ausgeschrieben ist dann müsste doch irgendwo die 2te Hälfte sein ...Und wenn man am Nachbargrundstück eine Hälfte hat heisst dass man muss den gleichen Haushälftentyp an das Nachbargebäude ranklatschen?

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 21. Juni 2007 20:32

Nicht ganz richtig. Kommt auf den Bebauungsplan an. Mein Käufer des DHH Platzes baute 5 Jahre nach dem Käufer meiner Schwester einen völlig anderen Haustyp im Rahmen der Vorgegebenen Anforderungen (Baufenster, 1 1/2 geschossig, Dachwinkelneigung ect.)


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 20. Juni 2007 22:41
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Könnte man nicht ein Doppelhaus bauen und beide Hälften bewohnen? Drinnen evtl. auch Wände rausnehmen etc.


Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 20. Juni 2007 22:58

Das wären dann ja auch zwei Grundstücke... Er/sie hat ja nur eine Hälfte.


Luise
beantwortet von Luise am 23. Juni 2007 09:32
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Voranfrage bei der Gemeinde stellen, nur Frage, nichts Amtliches. Wenn Du was Amtliches wíllst: Antrag auf Vorbescheid: Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude reicht und Nutzung und Begründung. Aber erst dort vorsprechen in der Bauabteilung und fragen, ob das überhaupt sinnvoll ist. Ein genehmigter Vorbescheid ist wie eine kleine Baugenehmigung. Prüfe aber vorher, ob du alle Abstandsflächen einhalten kannst. Hat der Nachbar schon direkt an die Grenze gebaut, dann geht es wahrscheinlich ohnehin nicht, weil seine Abstandsflächen auch noch einzuhalten sind und das mit der Brandwand sehr unschön aussehen wird. Gemeinsamer Antrag beider Nachbarn bei ausreichend großen Grundstücken erscheint mehr als sinnvoll wegen den Abstandsflächen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. Juni 2007 22:35
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Das ist leider nicht erlaubt, wenngleich möglich. Sie müßten allerdings mit einer saftigen Strafzahlung rechnen, um die Erlaubnis zur Abweichung vom Bebauungsplan zu bekommen! Von einem Schwarzbau würde ich allerdings abraten, weil man sich da in jüngster Zeit aber absolut nicht kulant zeigt.


Eisenmann
beantwortet von Eisenmann am 19. Januar 2008 15:52
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Bauvoranfrage stellen und gleichzeitig Befreiung von den Auflagen des Bebauungsplanes beantragen. In vielen Gemeinden entsprechen 4 von 5 Baugesuche nicht den exakten Auflagen des Bebauungsplanes, mittlerweile sind die Gremien das gewöhnt. Begründen, warum man ein EFH bauen will.


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