Also, die Sache ist die: wenn ich zum meinen Bäcker will, muß ich ca. 50 meter auf dem Radweg fahren, aber in der falschen Richtung.
Was meint ihr? Darf man so etwas oder nicht?
Also, die Sache ist die: wenn ich zum meinen Bäcker will, muß ich ca. 50 meter auf dem Radweg fahren, aber in der falschen Richtung.
Was meint ihr? Darf man so etwas oder nicht?
Wenn es nur auf der einen Seite der Straße einen Fahrradweg gibt, darfst Du den benutzen!
Es gibt in der Straßenverkehrsordnung, und die gilt auch für Radfahrer, ein "Rechtsfahrgebot".
Du musst also auf der rechten Seite fahren, es sei denn dass dir die verkehrte Richtung durch entsprechende Schilder erlaubt wurde, oder es auf der rechten Seite keinen Radfahrweg gibt oder es unverhältnismäßig gefährlich wäre auf der rechten Straßenseite zu fahren.
Wie kommst Du denn darauf? Wenn es auf der rechten Seite keinen Radweg gibt, erlaubt das noch lange nicht die Benutzungs des linken Radwegs. Auch wenn es auf der rechten Seite "unverhältnismäßig gefährlich" ist, darfst Du nicht einfach links fahren. Wenn Du meinst, regelkonformes Verhalten wäre zu gefährlich, solltest Du an der Stelle zu Fuß gehen.
Linke Radwege dürfen nur benutzt werden, wenn ein "Radweg-Schild" (Zeichen 237, 240 oder 241) dies anzeigt.
man darf es leider nicht- schau halt ,ob da ein ordnungshüter in der nähe ist
Darfst Du nicht. Du musst die straße überqueren, die 50m auf der richtigen seite fahren und wieder überqueren. Der rückweg ist dann kürzer.
Gesetzlich nein.. Aber mein Gott wer guckt bitte schon danach, die Polizei hat besseres zu tun, als Radfahrer drauf hinzuweisen, dass sie in die verkehrte Richtung fahren... ;)
Wenn das Befahren in beide Richtungen erlaubt ist, ist das gekennzeichnet. Macht Sinn wenn die Straße wenige Überquerungsmöglichkeiten bietet und stark von Autos befahren wird. Nicht erlaubt wird es auf engen, auf die Straße aufgemalten Radwegen sein.
wenn es nicht per verkehrsschild ausgeschildert ist darfst du es nicht und du bist auch im haftungsbereich wenn was passiert aber die meistens cops machen nix und sehen drüber hinweg solange du keinen gefährdest
Ein Fahrradfahrer hat sich genau so wie andere Verkehrsteilnehmer an die STVO zu halten. Diese besagt unter anderem das man in Fahrtrichtung Rechts fahren muss. Wenn dich die Polizei dabei sieht kann sie dir ein Bußgeld vergeben. Ein Autofahrer kann auch nich auf der linken Straßenseite geradeaus Fahren. Bei einem Unfall ist der Fahrradfahrer schuld. Jedoch wenn nur ein Fahrradweg vorhanden ist is dies Rechtens.
Ich glaube nein wenn z.B. auf der anderen seite noch einer ist ansonsten ja aber da kannst du doch auch laufne dann riskierst du niht ärger zu bekommen.
Wenn ein Radweg auf beiden Strassenseiten ist,
ist es verboten entgegengesetzt zu fahren.
Sollte jedoch nur ein Weg da sein, dann ist er für beide Richtungen.
Bußgeld bis Unfall
Wer Glück hat, bekommt von einem freundlichen Polizeibeamten ein Bußgeld verpasst. Wer Pech hat, zahlt für alle Folgen eines mit dem Falschfahren verschuldeten Unfalls. Kommt es zum Unfall, kann dem Falschfahrer die Alleinschuld zugewiesen werden.
http://www.wolbeck-muenster.de/verbraucher%11tipps/verkehr/radfahrer_;-falsche-r...
Nein darf man nicht. Dann bist du ja Geisterfahrer... Ist auch nicht gerade angenehm für Autofahrer, wenn plötzlich auf einem Fahrradstreifen jemand entgegenkommt. Ist auch nicht gerade ungefährlich...
Es gibt ein Verkehrsschild,welches anzeigt, dass der Radweg in beide Richtungen zu benutzen ist.
Ist ein solches Schild nicht vorhanden, darf der Radweg nur in "der entsprechenden" Fahrtrichtung benutzt werden.
Kannst Du schon machen... aber dann nicht in Unfälle verwickelt werden. Das endet dann mit Deiner Schuld. 50m kann man auch zu Fuß gehen, schieben...
Na klar darfst du das.
Aber wenn du dann angefahren wirst oder einen
anderen Unfall baust, hast du 30% mit Schuld.
Ist mir auch schon passiert.
Egal, gab 350€ Schmerzensgeld und ne Woche rückenschmerzen,
Falsch ! Ein Fahrradfahrer hat sich genau so wie andere Verkehrsteilnehmer an die STVO zu halten. Wenn dich die Polizei dabei sieht kann sie dir ein Bußgeld vergeben. Ein Autofahrer kann auch nich auf der linken Straßenseite geradeaus Fahren. Bei einem Unfall ist der Fahrradfahrer schuld. Jedoch wenn nur ein Fahrradweg vorhanden ist is dies Rechtens.
Auch wenn Du es zweimal schreibst, wird es nicht richtiger. Wenn nur ein Radweg vorhanden ist, gibt Dir das nicht das Recht, einfach links zu fahren. Die Beschilderung ist maßgeblich. Wenn rechts kein Radweg ist und links steht am Radweg kein Schild, darfst Du den linken Radweg nicht benutzen. Dann musst Du rechts auf der Fahrbahn fahren.
Ich gehe mal von einer Einbahnstraße aus. Hier darfst Du nur gegen die Fahrtrichtung fahren, wenn ein Extra-Schild dafür an der Straße steht.
Wie kommst Du anhand meiner Schilderung auf eine Einbahnstraße ?
Weil Du von "verkehrter Richtung" schreibst. Ich denke nicht, dass Du auf einer normalen Straße auf der linken Seite fährst ;-).
Ich schrieb "auf dem Radweg" !!!
Wer lesen kann ist im Vorteil. Sorry Kattarina.
nein, bei uns wird da ein Bußgeld zw. 5-10 Euro vergeben... Absteigen schieben, da eine Gefahr für den entgegenkommenden Verkehr existiert
nein, im normalfall darf man das nicht:-) bei uns ist doch alles geregelt:-(( da kannst du sogar ein bussgeld erhalten.. aber bei 50 metern..??:-)) lg
Na was jetzt, ganz oser gar nicht.
Nein. Darf man nicht. Wenn es einen Unfall mit nem Auto gibt, hast du (Teil)Schuld!
Die Antwort ist leider falsch, denn ein in beide Richtungen freigegebener Radweg muß z.B mit Zeichen 1000-30ausgeschildert sein.
Auch das ist leider falsch. Die StVO gibt derzeit keine Möglichkeit, einen linken Radweg über ein Zusatzschild "freizugeben". Das war in der letzten StVO-Novelle vorgesehen, die ist jedoch vom Verkehrsministerium für nichtig erklärt worden. Entweder steht Z 237, 240 oder 241 dran (die bekannten Radwege), dann ist der Radweg benutzungspflichtig. Wenn es auf der rechten Seite auch einen Radweg gibt, darf man sich die Seite aussuchen.