2

Darf man auf Bundesstraßen die baulich von ein ander getrennt sind 130 fahren?

Frage von KWausD KWausD

Ein Freund von mir meinte das da Richtgeschwindikeit von 130 gilt. Richtgeschwindikeit ist doch aber nur eine empfohlene Geschwindikeit wo man schneller fahren darf, wenn nichts andere angegeben ist. Wie schnell darf man denn auf solche Bundestraßen fahren? 100, 130 oder schneller?

9 Abstimmungen
Abstimmungen
100 2
130 2
schneller 5
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 4
    Antwort von hauseltr hauseltr
    Abgestimmt für: schneller

    Straßenverkehrsordnung StVO § 3 (3) 2. c

    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

  • 3
    Antwort von daCypher daCypher
    Abgestimmt für: schneller

    Ja, bei einer sogenannten "gelben Autobahn", also einer Straße mit baulich getrennten Fahrstreifen für beide Richtungen oder mit zwei Fahrstreifen pro Richtung gelten die gleichen Regeln, wie auf der Autobahn. Also Richtgeschwindigkeit 130, solange es nicht durch andere Schilder begrenzt wird.

  • 2
    Antwort von LastNightfall LastNightfall
    Abgestimmt für: 130

    Bitteschön: http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe

    Man darf 130 sobald 2 Spuren pro Richtung oder bauliche Trennung. Darfst natürlich auch schneller, aber 130 is Richtgeschwindigkeit, wie halt bei Autobahnen auch.

    Kommentar von KWausD KWausDKWausD

    Danke. Hier ist ja jeder einer anderen Meinung.

  • 2
    Antwort von fastlink fastlink
    Abgestimmt für: schneller

    Auf allen Straßen, nicht nur BAB oder Kraftfahrstraßen, dessen Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind, gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung (außerhalb geschlossener Ortschaften), solange diese nicht durch Zeichen angeordnet ist.

    130 ist eine Richtgeschwindigkeit, das ist eine Empfehlung, man darf auch schneller fahren.

    Kommentar von LastNightfall LastNightfallLastNightfall

    Es ist schon mehr als eine Empfehlung - z.B. kannst du bei Unfällen eine Mithaftung bekommen und evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.

    Sorry, aber das ist nicht richtig, die Kfz-Haftpflicht muss Fremdschäden diesbezüglich grundsätzlich zahlen.

    Aber eine Schuldteilung, die wäre je nach Fall möglich.

  • 1
    Antwort von cat64k cat64k
    Abgestimmt für: schneller

    hm,

    also im prinzip hast du dir schon die Richtige Antwort gegeben.

    Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h, aber da die Richtgeschwindigkeit, keine Zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt, darf man auch schneller fahren.

  • 1
    Antwort von Apollonea Apollonea
    Abgestimmt für: schneller

    Wenn nichts steht dann darf man mehr als 130 fahren.

  • 1
    Antwort von dollgar dollgar
    Abgestimmt für: 100

    einhundert

    Kommentar von dollgar dollgardollgar
    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91
    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    @dollgar, auch unter deinem Link steht folgendes:

    auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (eine „Gelbe Autobahn“)

    Damit outet deine eigene Quelle deine Antwort als nicht richtig. ;))

  • 0
    Antwort von carleone carleone

    Beide Angaben sind falsch. 120 km/h

    Kommentar von KWausD KWausDKWausD

    Ich glaube eher deine Antwort ist falsch. Ich habe noch nie eine Geschwindigkeitsbegrenzung egsehen die 120 vorschreibt. Nur 100 und 130

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Qautsch. Lebst du in den Niederlanden?

  • 0
    Antwort von steini1 steini1
    Abgestimmt für: 100
  • 0
    Antwort von BiloInCage BiloInCage
    Abgestimmt für: 130

    Ist übrigens keine Richtgeschwindigkeit, sondern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

    Kommentar von LastNightfall LastNightfallLastNightfall

    Ist so nicht richtig. Entweder es ist eine normale Land-/Bundesstraße mit Tempo 100 oder eine autobahnähnliche mit Richtgeschwindigkeit 130. Limit 130 gibt es (außer mit schildern angezeigt) in Deutschland nicht.

  • 0
    Antwort von Wutklumpen Wutklumpen

    "Als Bundesstraßen werden in Deutschland Fernstraßen (Überlandstraßen) ... sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. ..."

    google/wiki - gooki - "wigle"

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    maßgebend ist die Straßenverkehrsordnung StVO § 3 (3) 2. c

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.