Ein Freund von mir meinte das da Richtgeschwindikeit von 130 gilt. Richtgeschwindikeit ist doch aber nur eine empfohlene Geschwindikeit wo man schneller fahren darf, wenn nichts andere angegeben ist. Wie schnell darf man denn auf solche Bundestraßen fahren? 100, 130 oder schneller?
Darf man auf Bundesstraßen die baulich von ein ander getrennt sind 130 fahren?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| 100 | 2 |
| 130 | 2 |
| schneller | 5 |
Antworten (11)
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4Antwort von
hauseltrhauseltr
Abgestimmt für: schnellerStraßenverkehrsordnung StVO § 3 (3) 2. c
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
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3Antwort von
daCypherdaCypher
Abgestimmt für: schnellerJa, bei einer sogenannten "gelben Autobahn", also einer Straße mit baulich getrennten Fahrstreifen für beide Richtungen oder mit zwei Fahrstreifen pro Richtung gelten die gleichen Regeln, wie auf der Autobahn. Also Richtgeschwindigkeit 130, solange es nicht durch andere Schilder begrenzt wird.
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2Antwort von
LastNightfallLastNightfall
Abgestimmt für: 130Bitteschön: http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe
Man darf 130 sobald 2 Spuren pro Richtung oder bauliche Trennung. Darfst natürlich auch schneller, aber 130 is Richtgeschwindigkeit, wie halt bei Autobahnen auch.
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2Antwort von
fastlinkfastlink
Abgestimmt für: schnellerAuf allen Straßen, nicht nur BAB oder Kraftfahrstraßen, dessen Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind, gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung (außerhalb geschlossener Ortschaften), solange diese nicht durch Zeichen angeordnet ist.
130 ist eine Richtgeschwindigkeit, das ist eine Empfehlung, man darf auch schneller fahren.
Kommentar von
LastNightfallLastNightfall Es ist schon mehr als eine Empfehlung - z.B. kannst du bei Unfällen eine Mithaftung bekommen und evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.
Kommentar von
Eichbaum1963Eichbaum1963 evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.
Sorry, aber das ist nicht richtig, die Kfz-Haftpflicht muss Fremdschäden diesbezüglich grundsätzlich zahlen.
Aber eine Schuldteilung, die wäre je nach Fall möglich.
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1Antwort von
cat64kcat64k
Abgestimmt für: schnellerhm,
also im prinzip hast du dir schon die Richtige Antwort gegeben.
Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h, aber da die Richtgeschwindigkeit, keine Zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt, darf man auch schneller fahren.
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1Antwort von
ApolloneaApollonea
Abgestimmt für: schnellerWenn nichts steht dann darf man mehr als 130 fahren.
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1Antwort von
dollgardollgar
Abgestimmt für: 100einhundert
Kommentar von
dollgardollgar Kommentar von
KanDoo91KanDoo91 Kommentar von
Eichbaum1963Eichbaum1963 @dollgar, auch unter deinem Link steht folgendes:
auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (eine „Gelbe Autobahn“)
Damit outet deine eigene Quelle deine Antwort als nicht richtig. ;))
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0Antwort von
carleonecarleone
Beide Angaben sind falsch. 120 km/h
Kommentar von
KWausDKWausD Ich glaube eher deine Antwort ist falsch. Ich habe noch nie eine Geschwindigkeitsbegrenzung egsehen die 120 vorschreibt. Nur 100 und 130
Kommentar von
KanDoo91KanDoo91 Qautsch. Lebst du in den Niederlanden?
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0Antwort von
BiloInCageBiloInCage
Abgestimmt für: 130Ist übrigens keine Richtgeschwindigkeit, sondern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Kommentar von
LastNightfallLastNightfall Ist so nicht richtig. Entweder es ist eine normale Land-/Bundesstraße mit Tempo 100 oder eine autobahnähnliche mit Richtgeschwindigkeit 130. Limit 130 gibt es (außer mit schildern angezeigt) in Deutschland nicht.
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0Antwort von
WutklumpenWutklumpen
"Als Bundesstraßen werden in Deutschland Fernstraßen (Überlandstraßen) ... sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. ..."
google/wiki - gooki - "wigle"
Kommentar von
hauseltrhauseltr maßgebend ist die Straßenverkehrsordnung StVO § 3 (3) 2. c
Danke. Hier ist ja jeder einer anderen Meinung.