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Darf man auch nach 22 Uhr noch duschen, wenn man z. Zt. arbeitslos ist?

Frage von Elina79 Elina79

Darf der Vermieter das duschen nach 22 Uhr verbieten, weil man z. Zt. arbeitslos ist und nach seiner Meinung nach dafür den ganzen Tag Zeit hätte?

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Antworten (19)

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Darf man,aber wenn ich den ganzen Tag zu Hause wäre,würde ich es spätestens um 20 Uhr tun,man kann ja Rücksicht nehmen

  • 3
    Antwort von Landlady2505 Landlady2505

    Niemand kann dir verbieten zu duschen, egal zu welcher zeit, solange du nicht gerade Rumba dabei tanzt und die Musik aufdrehst :-)

  • 3
    Antwort von turalo turalo

    Duschen kannst Du, wann und sooft Du willst. Solltest vielleicht lieber nicht singen, aber duschen kann Dir keiner verbieten.

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Das Mietrecht unterscheidet nicht zw. arbeitenden und nicht arbeitenden Menschen. Die Intension des VM ist aber verständlich. Wie Albatros bereits schrieb ein Dusch- und Badeverbot gibt es nicht. MfG

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Das ist ja was ganz Neues, Duschvorschrift für Arbeitslose!? Du brauchst dich nicht zu sorgen, egal ob arbeitend oder nicht, du darfst zu jeder Tages- und Nachtzeit duschen. Verbote oder Gebote sind unwirksam.

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    Antwort von maxmuster1 maxmuster1

    nöö, kannst duschen wann und wielange du willst!

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    Antwort von vincero vincero

    es sind deine betriebskosten, es ist dein mieterrecht, wenn du mitten in der nacht schweissgebadet aufwachst wirst du ja wohl auch duschen wollen. ich verstehe die sikusion über uhrzeiten hier absolut nicht. auf´s klo gehen dann wohl auch nur ohne spülung oder was?

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    Antwort von diemama40 diemama40

    bitte? was machste wenn dir schlecht wurde und du dich beeumelt hast..oder Nasenbluten oder so?also wenn du dich nun nicht stundenlang..laut hals singend unter die dusche stellst ..würd ich mal sagen kann er dir gar nix...

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    Antwort von fragesteller2 fragesteller2

    quatsch. Wenn du kein marathon duschen machst kann er dat nicht verbieten. Arbeitslos hin oder her

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    Antwort von Snipse Snipse

    Dusch.!

    das kann dir keiner verbieten

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    Antwort von evelote evelote

    Ganz klar, duschen kann der Mieter wann immer er will. Gibt viele Urteile zu diese Frage.

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    Antwort von Redman88 Redman88

    Duschen was das zeug hält...looool... und singen darfst du, solange es bei Zimmerlautstärke bleibt.

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    Antwort von honk133 honk133

    aber aufs klo gehn darfste noch ? sowas lächerliches

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    Antwort von tweenie09 tweenie09

    Ich habe gehört, man darf immer duschen/baden, aber nich länger als 15 Minuten.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Oh oh, ich leg mich immer 2 Stunden in die Badewanne.

    Kommentar von tweenie09 tweenie09

    naja, ich meine natürlich nach 22 uhr. sorry, habs nich erwähnt :)

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    Antwort von Marek1994 Marek1994

    du darfst duschen, nur wenn es der vermieter im mietvertrag deutlich verbietet, würde ich es besser sein lassen, sonst darfst du duschen

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Unsinn!

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    lol

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    Antwort von Igitta Igitta

    Was steht in deinem Mietvertrag geschrieben?

    Kommentar von maxmuster1 maxmuster1maxmuster1

    das ist hinsichtlich des duschens völlig unerheblich!

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Der VM kann Dir das nicht verbieten!

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    Antwort von Zyrober Zyrober

    So lange du nur mit 37 Grad warmen Wasser duschst und auch erst nach 21:15 Uhr Abendessen konntest. Fenster dürfen dann jedoch nur bis 23:47 Uhr ganz geöffnet, danach nur noch bis 23:58 Uhr gekippt werden.

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    Antwort von Qetan Qetan

    ich denke, ja.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Sie hätten dann als Vermieter sicher noch einige Regelungen bezüglich des Kochens und des Liebeslebens parat?

    Kommentar von Qetan QetanQetan

    Rücksichtnahme, wenn möglich?

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