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Darf man Arbeiten von Lehrern online stellen?

Frage von marten1995 marten1995

Hallo!
Meinen Freunden und mir ist heute im Unterricht die Idee gekommen, die Arbeiten von Lehrern auf eine Homepage zu laden, um anderen Schülern unserer Schule zu helfen!
Ist das erlaubt?
lG

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Antworten (7)

  • 8
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von eurofuchs2 eurofuchs2

    Hallo marten1995,

     

    Eine Antwort, die Du sicher nicht gerne hören willst, weil sie doch ein wenig verunsichert:

    Jein

    Die Gewekschaft Erziehung und Wissenschaft, also auch die der Lehrer (GEW). sieht das wie folgt:

     

    Veröffentlichung von Klassenarbeiten und Lernkontrollen im Intranet der Schule


    Immer häufiger wird das schulische Intranet genutzt, um Tests und Klassenarbeiten zu veröffentlichen und damit auch für andere Lehrkräften zugänglich zu machen. In dem Zusammenhang taucht dann die Frage auf, welche Urheber- und Nutzungsrechte zu beachten sind. Nach § 2 Abs. 2 des Urhebergesetzes ist ein Werk nur dann urheberrechtlich schutzwürdig, wenn es eine persönlich geistige Schöpfung darstellt. In der Regel dürften Tests und Klausuren aber so gestaltet sein, dass sie allgemeinen Lernstoff, der durch Kerncurricula, Lehrbücher etc. vorgegeben ist, bzw. allgemein geltendes wissenschaftliches Gedankengut beinhalten, womit nicht ein Grad der Individualität erreicht wird, der Urheberrechte auslösen würde. Enthalten die Arbeiten jedoch prägende individuelle Merkmale, so stehen die Urheberrechte der Lehrkraft zu, die dieses Werk selbst geschaffen hat. In diesem Fall sollten die Tests und Klassenarbeiten nur dann ins schulische Intranet eingestellt werden, wenn eine Nutzungsgenehmigung der Lehrkraft vorliegt.

     

    http://www.gew-nds.de/rechtliches/schule_recht_urheberrecht.php

     

    Mit ein wenig Umsicht und Bedacht kann man Arbeiten im Internet veröffentlichen. Doch es ist ein schmaler Grat auf dem man wandert.

     

    EF2

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Ich danke Dir für das Rosettenzipfelchen. Es ist ganz toll, wenn ein User auch noch seine älteren Fragen im Blick hat!

  • 0
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Das Urheberrecht an der Aufgabenstellung der Klassenarbeit hat der Lehrer. Man kann also sein Werk nur mit seiner Zustimmung veröffentlichen oder vervielfältigen.

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    Antwort von nico2 nico2

    Also gesetzlich ist es erlaubt, Texte auf die Homepage zu stellen. Klassenarbeiten und Tests aber nicht! Ihr müsst den Test/Klassenarbeit dann also so verstecken, dass nur die Schüler wissen, dass das die Antworten auf den Test sind.

    Noch einen schönen Abend, nico2

    xD!

    xD!

  • 0
    Antwort von tonio97 tonio97

    Nach § 1287 Dgb ist es gesetzlich verboten... Scherz ich habe keine ahnung aber ich würde sagen das ist irgendwie betrug oder so in der richtung.

  • 0
    Antwort von johanna1902 johanna1902

    na ja, ich würde es nicht unbedingt darauf ankommen lassen, es könnte sein, dass mancher Lehrer das nicht will

  • 0
    Antwort von eray123 eray123

    warum nicht und was woll en sie shcon groß machen??

  • 0
    Antwort von holsch holsch

    was für arbeiten?

    Kommentar von marten1995 marten1995marten1995

    Arbeiten, auf die man Zensuren bekommt :D

    Kommentar von AkiraL AkiraLAkiraL

    Arbeit/Test/Klausur

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