Hallo!
Meinen Freunden und mir ist heute im Unterricht die Idee gekommen, die Arbeiten von Lehrern auf eine Homepage zu laden, um anderen Schülern unserer Schule zu helfen!
Ist das erlaubt?
lG
Darf man Arbeiten von Lehrern online stellen?
Antworten (7)
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8Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
eurofuchs2eurofuchs2
Hallo marten1995,
Eine Antwort, die Du sicher nicht gerne hören willst, weil sie doch ein wenig verunsichert:
Jein
Die Gewekschaft Erziehung und Wissenschaft, also auch die der Lehrer (GEW). sieht das wie folgt:
Veröffentlichung von Klassenarbeiten und Lernkontrollen im Intranet der Schule
Immer häufiger wird das schulische Intranet genutzt, um Tests und Klassenarbeiten zu veröffentlichen und damit auch für andere Lehrkräften zugänglich zu machen. In dem Zusammenhang taucht dann die Frage auf, welche Urheber- und Nutzungsrechte zu beachten sind. Nach § 2 Abs. 2 des Urhebergesetzes ist ein Werk nur dann urheberrechtlich schutzwürdig, wenn es eine persönlich geistige Schöpfung darstellt. In der Regel dürften Tests und Klausuren aber so gestaltet sein, dass sie allgemeinen Lernstoff, der durch Kerncurricula, Lehrbücher etc. vorgegeben ist, bzw. allgemein geltendes wissenschaftliches Gedankengut beinhalten, womit nicht ein Grad der Individualität erreicht wird, der Urheberrechte auslösen würde. Enthalten die Arbeiten jedoch prägende individuelle Merkmale, so stehen die Urheberrechte der Lehrkraft zu, die dieses Werk selbst geschaffen hat. In diesem Fall sollten die Tests und Klassenarbeiten nur dann ins schulische Intranet eingestellt werden, wenn eine Nutzungsgenehmigung der Lehrkraft vorliegt.http://www.gew-nds.de/rechtliches/schule_recht_urheberrecht.php
Mit ein wenig Umsicht und Bedacht kann man Arbeiten im Internet veröffentlichen. Doch es ist ein schmaler Grat auf dem man wandert.
EF2
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heinmueckheinmueck
Das Urheberrecht an der Aufgabenstellung der Klassenarbeit hat der Lehrer. Man kann also sein Werk nur mit seiner Zustimmung veröffentlichen oder vervielfältigen.
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0Antwort von
nico2nico2
Also gesetzlich ist es erlaubt, Texte auf die Homepage zu stellen. Klassenarbeiten und Tests aber nicht! Ihr müsst den Test/Klassenarbeit dann also so verstecken, dass nur die Schüler wissen, dass das die Antworten auf den Test sind.
Noch einen schönen Abend, nico2
xD!
xD!
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0Antwort von
tonio97tonio97
Nach § 1287 Dgb ist es gesetzlich verboten... Scherz ich habe keine ahnung aber ich würde sagen das ist irgendwie betrug oder so in der richtung.
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johanna1902johanna1902
na ja, ich würde es nicht unbedingt darauf ankommen lassen, es könnte sein, dass mancher Lehrer das nicht will
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holschholsch
was für arbeiten?
Kommentar von
marten1995marten1995 Arbeiten, auf die man Zensuren bekommt :D
Kommentar von
AkiraLAkiraL Arbeit/Test/Klausur
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Ich danke Dir für das Rosettenzipfelchen. Es ist ganz toll, wenn ein User auch noch seine älteren Fragen im Blick hat!