Habe heute von meinen Babysittereltern einen ganz Ordentlichen Einlauf bekommen, weil ich dem Kind Antibiotika mit Milch gegeben habe. Auf dem Beipackzettel steht aber nichts davon, dass man das nicht darf. Ist das generell falsch? Wenn ja warum?

Generell wird davon abgeraten, weil das in der Milch und in Milchprodukten enthaltene Kalzium die Aufnahme der Wirkstoffe blockieren kann.

Wenn es nicht im Beipackzettel steht, kann es in diesem Fall eigentlich auch zu keinen Nebenwirkungen oder Wirkungsabschwächungen kommen. Im Beipackzettel wird ja nun wirklich auf die kleinsten Kleinigkeiten hingewiesen.
Elster79 am 23. Oktober 2007 23:01 nein leider nicht... wechselwirkungen mit lebensmitteln werden im beipackzettel leider nicht beschrieben...
.. bei den entsprechenden Antibiotika gibt es Hinweise im Beipackzettel.

Da haben besorgte Eltern pauschal geschossen! Natürlich gibt es Antibiotika, welche die zeitgleiche Einnahme von Milch (< 2 Std.) oder deren Verarbeitungsprodukte ausschließen. Dies gilt aber nur für Antibiotika der ß-Lactam-Gruppe, denn in Milch ist ein Enzym (ß-Lactamase) vorhanden, welches nichts Besseres zu tun hat, als ß-Lactamringe zu zerschnippeln. Diese stellen das Grundgerüst von Penicillin und dessen Struktur-Abkömmlinge dar. Diese verlieren beim Schnippeln ihre räumliche Ausrichtung und schwupps, der Schlüssel passt nicht mehr ins Schloß. Ergo, das Antibiotikum wirkt nicht mehr und macht nur noch den Hersteller reich. Sofern der Beipackzettel keinen Ausschluß aufweist, kann Milch getrunken werden. Prost!
Das sehe ich nicht ganz so. Schließlich soll man ja auch eine gewisse Zeit nach dem Zähne ziehen keine Milch trinken oder Milchprodukte essen.
Dem Beipackzettel eines Antibiotikums kann ruhig vertraut werden. Bei circa 15 % der Antibiotika gibts eine Wirkungsaufhebung mit Milchprodukten. Betroffen sind Tetrazykline (wie Doxycyclin und Minocyclin) und einige Fluorchinolone (insbesondere Ciprofloxacin und Norfloxacin).Die o.g. ß Lactam Begründung ist "hahnebüchen". Bei Wechselwirkungen wird es aber ausdrücklich in dem Beipackzettel erwähnt. Genau so läuft es hinsichtlich Wechselwirkung zwischen Antibiotika und Alkohol. Generell überschneiden sich die Abbauwege nicht. Der Beipackzettel ist die entscheidene Instanz !!!