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Darf man Angestellte einfach feuern aus spaß ?

Frage von tazinator tazinator

also ich jetzt nicht ich frag nur , aber wenn das doch das eigene unternehmen ist und man keinen bock mehr auf die person hat . angenomen sie macht ihre arbeit gut aber man kann sie einfach nicht mehr leiden oder so.

p.s.: bitte nur sachliche und ernst gemeinte antworten

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Antworten (15)

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Fristgerechte Kündigung geht meist.
    Dann erfindet man "betriebliche Gründe".

  • 2
    Antwort von doris11 doris11

    wenn ich der Boss bin,kann ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist jeden kündigen,...fertig.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Falsch

  • 2
    Antwort von hattemathe hattemathe

    Nein, eine Kündigung muss begründet sein.
    "Nur so" ist keine Begründung.

  • 1
    Antwort von turalo turalo

    Das geht bei uns nicht so einfach. Grundlose Kündigungen gehen gar nicht. Aber wer einen Grund sucht, wird schon einen finden....

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    Antwort von bubchen bubchen

    Ich glaube nicht.Man nuss eine verständliche Brgründung dazu haben

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    Antwort von KomerzGandalf KomerzGandalf

    nein...

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    Antwort von Yanni Yanni

    Nein, denn man muss einen Grund nennen können, sonst kann man verklagt werden.

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    tja,..aus wirtschaftlichen Gründen,meist...wenn sonst kein Grund da ist..

    Kommentar von Yanni YanniYanni

    das musst du auch nachweisen können. wenn du noch genug geld hast bist du schlecht dran.

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    Antwort von mitterer mitterer

    Es gibt große Unterschiede zwischen kleinen und größeren Betrieben.

    Grundsatz: Bei mehr als 20 Mitarbeitern geht (auch bei ordentlicher Kündigung) theoretisch fast gar nichts und praktisch nur sehr wenig. Bei Kleinunternehmen ist hingegegen eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung fast immer möglich, weil keine Sozialauswahl durchgeführt werden muss.

    Bei verhaltens- oder persönlich bedingten Kündigungen müssen die Gründe unabhängig von der Unternehmensgröße im Zweifelsfall sehr gut nachgewiesen werden.

    Wenn hier "ernsthafte" Anworten erwartet werden: Einen Mitarbeiter nur wegen einer persönlichen Abneigung zu entlassen ist eigentlich immer eine sehr schlechte Idee. Die Güte der Arbeit ist sehr viel wichtiger. Professionelles Arbeiten heisst auch, dass man mit Mitarbeitern umgehen kann, mit denen man abends vielleicht nicht unbedingt ein Bier trinken geht.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Bei einer Kündigung sind schon gewisse Regeln zu beachten.Hier kannst du dich schlau machen:

    http://www.rechtsrat.ws/gesetze/kschg/index.htm

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    Antwort von sanbrasil sanbrasil

    Man kann jederzeit klagen wenn man der Meinung ist, dass die Kündigung nicht rechtens war.

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    Antwort von Emulgator01 Emulgator01

    Da gibt es große Unterschiede zwischen einer ordentlichen Kündigung mit Termin, First, ... und einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Auch bezüglich Insolvenz eines Unternehmens gibt es Besonderheiten. Das alles hier zu erklären würde aber fürchte ich zu weit führen, wenn du Interesse hast kauf dir doch ein Lehrbuch oder Skriptum (knapper, aber billiger, meist so 7-15 Euro) über Arbeitsrecht, wie man es an der Uni benutzt (gibt es in bestimmten Fachbüchereien zu kaufen oder zu bestellen). Dort kannst du dann unter "Kündigungsschutz" reichlich Antworten finden =)

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    Antwort von amdros amdros

    Ehrlich, zu dieser Frage fällt mir keine sachliche und ernstgemeinte Antwort ein.

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    Antwort von Sadie Sadie

    Nein, man kann nicht einfach so jemand kündigen, wenn er sich nichts zuschulden hat kommen lassen. Da gibt`s den Kündigungsschutz u. das ist auch gut so! Was hast du nur für Gedanken?

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    Antwort von fnmama fnmama

    wenn ein wichtiger grund vorliegt-kann man der person kündigen-aber aus frust wohl eher nicht-es sei denn du hast lust dich vor dem sg zu äußern

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    Antwort von superingo09 superingo09

    Jep.Mit einem Fußtritt zur Türe hinaus befördern !!!

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