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Darf man an einem öffentlichen Badesee nackt baden?

Frage von Funny0815 Funny0815

An dem Badesee, an den ich seit 5 Jahren gehe, kommen immer mehr Nacktbader. Die ersten zwei Jahren war keiner zu sehen. Aber in den letzten 3 Jahren sind es immer mehr geworden. Komm mir langsam blöd vor, vorallem weil diese Nacktbader einen ständig blöd anreden weil andere etwas anhaben. Dürfen die das eigentlich?

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Antworten (10)

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    Antwort von iteach iteach

    Ich glaube, man muss in der Offentlichkeit seine Geschlechtsteile bedecken, ansonsten stellt das eine Erregung offentlichen Argernisses dar. Ich wurde einfach mal das Ordungsamt informieren. Die wissen in der Regel was zu tun ist.

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    Antwort von Bartipapi Bartipapi

    Nein, denn das ist AFAIK Erregung öffentlichen Ärgernisses solange keine FKK Zone eingerichtet wurde.

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    Antwort von baerchenkw36 baerchenkw36

    erkundige dich einfach beim Ordnungsamt

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    Antwort von GlasVegas GlasVegas

    Wie, "die reden dich blöd an"? spezifisch weil du angezogen bist?? o.O

    Kommentar von Funny0815 Funny0815

    Ja, weil ich nicht "nackt" bin

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    Antwort von hardbass hardbass

    Sag mir wo der is da will ich auch hin wie alt sin die den glaube wenn sie unter 18 sind dörfen sie es auf gar keinen fall

    Kommentar von Funny0815 Funny0815

    Die sind alle schon bestimmt über 50, dick und bestimmt nicht so gebaut wie du gerade denkst.

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    Antwort von Narubia Narubia

    § 183 Exhibitionistische Handlungen

    (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

    (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

    (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung 1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder 2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

    bestraft wird.

    Quelle: StGb 183.

    Kommentar von Narubia NarubiaNarubia

    Weiteres: Erregung öffentlichen Ärgernisses geht NUR DANN, wenn das OPFER der Erregung sich NICHT dagegen wehren kann. Die Leute am Badesee können jedoch IMMER einfach weggehen und sind NICHT gezwungen, sich das anzusehen.

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    Antwort von alchemist2 alchemist2

    Die Mehrheit macht oft die Sitten, aber das muss dich doch nicht stören. Steh doch dazu, dass du nicht nackich herumlaufen willst!

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    Antwort von baer1 baer1

    Ich finde,jeder sollte den anderen sein lassen,wie er will.Wer nackt baden will,kann das machen,genauso,wie Leute,die in Badekleidung baden.

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    Antwort von batzkii batzkii

    Wenn Freikörperkultur an einem Badesee ausdrücklich "erlaubt" ist, dann dürfen auch Menschen dazwischen sein, die was anhaben.

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    Antwort von claudia3474 claudia3474

    na wenn keine kinder da sind.

    Kommentar von Narubia NarubiaNarubia

    Das hat ncihts mit Kindern zu tun...

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