Wie darf man ihn aufmerksam machen?
Darf man an der Ampel kurz hupfen, wenn der vor einem "pennt"? Oder mancht man sich strafbar?
Antworten (11)
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4Antwort von
kaesbrotkaesbrot
Klar, kannst du hupen :)
Das könnte auch zu einer Gefahrensituation werden (frag mich nicht wie ;))
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3Antwort von
LissaLissa
Wie hupft man denn?
Glaubst du, er sieht das dann und weiß, was zu tun ist?
Kommentar von
MismidMismid vielleicht hat er eine Spezialvorrichtung mit Spungfedern am Auto, mit dem er über andere Fahrzeuge drüber springen kann
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2Antwort von
DerTrollDerTroll
Du darfst dabei ansich nicht hupen, wobei es vermutlich niemanden stören wird, wenn du ihn vor dir darauf aufmerksam machst, daß grün ist. Und strafbar machst du dich schon garnicht. Wäre ja noch schöner, wenn so eine Kleinigkeit schon eine Straftat wäre. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und die von so geringem Ausmaß, daß dir ein Polizist schön böses wollen muß, wenn er dir bei so etwas Ärger macht.
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2Antwort von
PaintybearPaintybear
Man darf auf jeden Fall hupen, wenn eine Verkehrsgefährdung vorliegt. Also in diesem Fall: JA!
Kommentar von
Kr4batKr4bat Falsche Antwort und trotzdem 2 DH.
Ein stehenbleiben ist keine Verkehrsgefährdung, ansonsten dürftest du nie wieder anhalten.
Ein "nicht losfahren" ist ebenfalls keine Verkehrsgefährdung, außerdem kann der nachfolgende nie ersehen, ob nicht ein technisches Problem vorliegt, oder gar ein Gesundheitliches.
Aussteigen (vorsichtig mit Blick in Rückspiegel und Schulterblick) und vorne nachfragen und wenn er doch losfährt den Versuch abbrechen.
Vorsicht: Es hat auch schon wilde Zeitgenossen gegeben, die Leuten die von hinten an ihrem Auto erscheinen einfach eins auf die Mütze gegeben haben (geschlagen).Kommentar von
MismidMismid und warum soll eine Verkehrsgefährdung vorliegen?
Kommentar von
PaintybearPaintybear Das ist keine falsche Antwort!
Das ist meine Meinung, die ich vertrete und demnach in meinen Augen richtig.
Mal sehen ob die Mimosen dies hier auch wieder beanstanden..... . . :-P -
1Antwort von
MismidMismid
man darf nicht hupen. Es ist nicht strafbar aber eine Ordnungswidrigkeit. Im Prinzip müßtest du aussteigen und gegen sein Fenster klopfen. Viel mehr ist nicht erlaubt
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1Antwort von
asmakoelnasmakoeln
Also hupfen ist strengstens verboten. Hupen jedoch ist außerhalb geschlossener Ortschaften durchaus erlaubt.
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1Antwort von
knusiwusi Ich nehme mal an, du meinst HUPEN und nicht hupfen ;-) Machen tuns die meisten. Hupen!
Kommentar von
Chris1111Chris1111 Ist aber im "ortsgebiet" verboten...
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1Antwort von
Virginia47Virginia47
Hupen darf man nicht, weil man das nur in Gefahrensituationen darf. Es ist aber Gang und Gebe.
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1Antwort von
frankzo Nein. Die Hupe darf nur benutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Du musst warten.
Kommentar von
PaintybearPaintybear Bei "Grün" stehen zu bleiben bedeutet eine Verkehrsgefährdung. In diesem Fall dient die Hupe als Kommunikationsmittel.
Kommentar von
MismidMismid was soll den daran gefährlich sein wenn man bei grün nicht gleich losfährt? Es kann ja nichts passieren wenn alle Leute stehen (außer man steht auf einem Bahngleis)
Kommentar von
PaintybearPaintybear Oh entschuldigt...ihr habt ja alle soooo Recht. Ich war im Irrtum. Fakt ist: Man darf nie hupen. Auch wenn 3 Rotphasen vergehen und der Vordermann nicht fährt...nie hupen. Und bei grün sowieso nie losfahren, denn in Hamburg, Berlin oder München fährt gerade einer los und könnte euch in die Seite fahren.
Ich hoffe nur, ich begegne einem von euch Nichthupern niemals im Strassenverkehr, was ihr wahrscheinlich von mir, als Dauerhupe, wahrscheinlich auch denkt. Tschö mit Ö. . :-P
ein "low rider" kann Hupfen...