Meine Schwester ist 8 Jahre und würde gerne jetzt noch draußen so diese kleinen sachen machen..also keine chinaböller nur diese Kreisel,fontänen,... und sowas ist das erlaubt ?
Danke für die antworten
Meine Schwester ist 8 Jahre und würde gerne jetzt noch draußen so diese kleinen sachen machen..also keine chinaböller nur diese Kreisel,fontänen,... und sowas ist das erlaubt ?
Danke für die antworten
Ja am ersten Januar ist das böllern auch noch erlaubt. Und das sogenannnte Kinderfeuerwerk, welches ab 12 Jahren freigegeben ist sogar das ganze Jahr über.
Solange sie nicht alleine draußen auf der straße rum läuft ist es ok.
Und es gibt auch noch genug andere die hier knallen obwohl es eigentlich nicht mehr wirklich erlaubt ist. Aber die ordnungshüter stört es offensichtlich nicht wirklich.
Und diese kleinen Feuerkreisel und ähnliches sind das ganze jahr erlaubt.
Aber bitte dann morgen sauber machen. Das vergessen leider die meisten nachdem sie gefeiert und geknallt haben muss man eigentlich seinen dreck auch wieder weg machen.
Nein.
Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf.
Das gilt für Feuerwerk der Klasse II
Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II
Am 1. Januar darf jeder Raketen und Feuerwerkskörper zünden, solange er es nicht in den üblichen Ruhezeiten macht.
Deine kleine Schwester darf darüber hinaus, auch noch weiter diese kleinen Sylvester-Knaller zünden.
Ijaa so kleine Kreisel und Fontänenzeug is erlaubt :) Sie machen ja kein Lärm
Aber schön aufpassen :)
und raketen ?
Sowas ist Jugendfeuerwerk und das darf man ganzjährig machen.
und Raketen?
Unter dieses Gesetz fallen glücklicherweise nicht die Feuerwerkskörper für Kinder und Jugendliche.
Doch s.o. habe ich nachgesetzt was darunter fällt. Diese Kinder wissen das eben nicht.