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Darf man als Waffenschein besitzer, seine Waffe tragen so wie Sie die Polizei bei sich führt?

Frage von Kampfratte88 Kampfratte88

Darf man als Waffenschein besitzer, seine Waffe tragen so wie Sie die Polizei bei sich führt? Finde Darüber im Waff.G. keine Angabe ob man die Waffe verdeckt führen muß oder man sie auch offen tragen kann. Danke für Eure Antworten

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von checkdass checkdass

    der Inhaber eines Waffenscheines auch der eines Kleinen Waffenscheines darf seine Waffe führen. Das heisst er kann in der Öffentlichkeit die Waffe offen oder verdeckt tragen. Sie kann geladen sein oder auch nicht. Die einzige Ausnahme gegenüber eines Beamten ist, dass der WS Inhaber seine Schusswaffe NICHT bei öffentlichen Aufzügen, Demonstrationen, sowie bei jeglicher Art von öffentlichen Veranstaltungen führen darf. Hierzu müsste er noch eine Sondererlaubnis der Waffenbehörde haben. Waffenscheine erhalten nur gefährdete Personen in Deutschland. Sicherheitsdienste, die Aufträge haben wo Schusswaffen erforderlich sind, Richter und Staatsanwälte in besonderen Bereichen, Bundestagsabgeordnete sowie israelische Staatsbürger. Der normale Deutsche kann ohne Bedürfnis den Kleinen Waffenschein beantragen für SRS Waffen. wer mehr zum Waffenrecht wissen will schaut bei waffensachkundeprueufung.de vorbei

    Kommentar von MrMec MrMecMrMec

    Wie jetzt? Irsaelische Staatsbürger auch? Wie dumm ist das denn? Muss ich mir jetzt sorgen machen, dass mich ein wahnsinniger Jude auf offener Straße abknallt? Oder sind alle Juden nach dem Völkermord die vernünftigsten Menschen geworden?

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    Antwort von Erklearbear Erklearbear

    Waffenschein=Erlaubniss zum Führen der Waffe! Waffenbesitzkarte= Erlaubniss zum besitzen der Waffen als kein Führen! Die Waffen darf mit Wbk nur im Verschlossenem Behältniss zur Schiessstätte oder zum Büchsenmacher transportiert werden! Und den Waffenschein bekommen NUR besonders gefährdete Personen! Politiker, Personenschützer. Polizisten brauchen keinen Waffenschein denn diese sind durch den Dienstausweis berechtigt zum Führen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Richtig!

    Mit dem Waffenschein, darf die Waffe geführt werden, jedoch nur in verdeckter Trageweise.

    Kommentar von Kuscheltiger Kuscheltiger

    Blödsinn! Wer einen Waffenschein (auch "klein") hat, darf die in seinem Waffenschein eingetragenen Waffen besitzen und auch in der Öffentlichkeit führen. Egal ob offen oder verdeckt.

    Kommentar von Erklearbear Erklearbear

    Kuscheltiger Du hast keine Ahnung und verbreitest gefährlichen Unsinn!

    Kommentar von Terrier74 Terrier74Terrier74

    Deine Erklärung ist allerdings auch nicht völlig korrekt, Erklaerbaer. Ich als Jäger habe auch nur eine WBK und keinen Waffenschein, trotzdem darf ich meine Waffe auch führen. Zwar nur im Revier bzw. im direkten Zusammenhang mit der Jagdausübung, aber ein generelles Verbot des Waffenführens für WBK-Inhaber besteht nicht. Es gibt nämlich mehrere Arten von WBK's. Das hast du vergessen zu erwähnen.

    Kommentar von Erklearbear Erklearbear

    Deine WBK berechtigt Dich nicht zum Führen! Das macht Dein Jagdschein. Ohne deinen Jagdschein darfst Du deine Waffen auch nicht im Revier führen! WBK= Besitzberechtigung + JS= Führen im Revier! Wenn Du keinen Jagdschein hast und dennoch Jagen gehst und NUR mit deiner WBK dann läuft was falsch! Eine WBK kann als Dokument allein niemals zum Führen berechtigen! Der rechtliche Rahmen dafür existiert bei der WBK nicht! Und nochmal: Nur in Verbindung mit deinem Jagdschein (und natührlich der üblichen Ausweisdokumente) darfst Du im Revier die Waffen führen!

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    Antwort von Andokai Andokai

    Nein, einfach so darfst Du das nicht. Mitglieder in Schützenvereinen dürfen die Waffen mit nach Hausee nehmen, voraus gesetzt dort werden sie in einem gesonderten verscließbaren Schrank (bevorzugt aus Metall) verwahrt. Die Waffe wird dann zum Schützenverein oder zum Wettkampfort transportiert und das war es.

    Kommentar von Terrier74 Terrier74Terrier74

    Die Mitglieder eines Schützenvereins haben auch keinen Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte. Das sind zwei völlig verschiedene Dokumente!!

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    Antwort von tazinator tazinator

    ja die muss aber gesichert sein ,im halfter und das magazin darf nicht in der waffe sein . man darf das magazin aber in die hosentasche stecken oder ins halfter und wenn überhaupt das heißt jetzt Waffenbesitzer schein .

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Waffenschein und Waffenbesitzkarte sind ein sehr großer Unterschied ... gefragt war nach dem Waffenschein

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    Antwort von Radiosonde Radiosonde

    ja darf man

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    Antwort von Anniischeen Anniischeen

    omG wo würden wir hinkommen wenn jeder der en waffenschein hat ne waffe offen mit sich rumschläppen würde kopfschüttel

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    es gibt einen großen Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte...

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    Antwort von Jago90 Jago90

    Glaub ich jetzt auch nicht...deswegen muss man doch auch einen abschließbaren Waffenschrank haben oder?

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    Antwort von Denzei Denzei

    Nein! Die muss eingepackt und entladen sein auserhakb des Hauses! Wir sidn hier nich in der USA xD

    Ach ja, heist das nich Waffenbesitzrechtkarte?^^ Waffenschein bekommen meiner Meinung nach eh nur Polizei, Soldat.ect...

    Kommentar von ZwieZeit ZwieZeitZwieZeit

    Außerhalb des Hauses stimmt nicht. Das wäre in vielen Fällen (Sicherheitsleute, Jäger) gar nicht zu organisieren.

    Kommentar von Denzei DenzeiDenzei

    Ja, die ham ja meiner Meinung nach den WaffenSCHEIN und die Privaten haben die WaffenBESITZRECHTKARTE

    Die mit dem Schein können sie tragen^^ So kenne ich das zumindest

    Kommentar von ZwieZeit ZwieZeitZwieZeit

    Nach dem Waffenschein war gefragt und den kann man auch als Schützenvereinsmitglied machen.

    Kommentar von Denzei DenzeiDenzei

    ok, wusste ich nich^^

    Kommentar von Erklearbear Erklearbear

    Waffenschein=Erlaubniss zum Führen der Waffe! Waffenbesitzkarte= Erlaubniss zum besitzen der Waffen als kein Führen! Die Waffen darf mit Wbk nur im Verschlossenem Behältniss zur Schiessstätte oder zum Büchsenmacher transportiert werden! Und den Waffenschein bekommen NUR besonders gefährdete Personen! Politiker, Personenschützer. Polizisten brauchen keinen Waffenschein denn diese sind durch den Dienstausweis berechtigt zum Führen.

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    Antwort von paggio paggio

    Ja,aber nur einmal.

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    Antwort von ZwieZeit ZwieZeit
    Kommentar von tazinator tazinatortazinator

    klar , wikipedia ist stuss

    Kommentar von ZwieZeit ZwieZeitZwieZeit

    Ja, total. -_-

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