gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf man als Vermieter zur Wohnungsbesichtigung der vermieteten Wohnung einen Zeugen mitnehmen?

gefragt von milehousemilehouse am 04.11.2009 um 14:41 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 34.943 Vermietung x 263

Shygirl
beantwortet von Shygirl am 4. November 2009 14:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja klar würde ich auf alle Fälle....und Papier, Stift damit du dir alles aufschreiben kannst


Adelante
beantwortet von Adelante am 4. November 2009 14:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

immer besser zwei die nicht verwand oder verschwägert sind.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 5. November 2009 15:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist sogar besser so, aber nur nach Voranmeldung und Terminabsprache mit dem Mieter, zur Überprüfung des Zustands der Wohnung maximal alle zwei Jahre, bei gemedeten Schäden und geplantem Verkauf auch öfter.


anonym
beantwortet von willonoack am 5. November 2009 13:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Besichtigungen sollte der Vermieter stets nur mit Zeugen bzw. in Gegenwart Dritter durchführen, weil er andernfalls bei einem Rechtsstreit mit dem Mieter riskiert beweisfällig zu bleiben und zu verlieren.In Deutschen Zivilprozessen ist keine Prozesspartei Zeuge in eigener Sache, sofern nicht ausnahmsweise ausgerechnet ihr Gegner ihre Vernehmung besonders beantragt und sie auch danach nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht beruft.


Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 4. November 2009 15:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als Vermieter müssen Sie beachten dass der Mieter Hausrecht genießt. Sie dürfen die Wohnung nur mit der Erlaubnis des Mieters betreten, fehlt diese würden Sie gemäß § 123 ZPO Hausfriedensbruch begehen. Hiervon ausgenommen sind Notfälle. Selbst wenn das Betreten der Wohnung per Klausel im Mietvertrag geregelt wurde darf der Vermieter die Wohnung nur in Ausnahmefällen betreten. Liegt die Erlaubnis Ihres Mieters vor sollten Sie ihm mitteilen dass Sie zu zweit kommen. Willigt er ein, ist das in Ordnung. Peter Kleinsorge


Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 4. November 2009 14:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich sogar sehr zu empfehlen ...und am besten noch ne polaroid....mieter sind da recht flexibel im nachinnein mit ihren aussagen! :-)


anonym
beantwortet von eeon100 am 4. November 2009 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum nicht, wenn du dich angemeldet hast


jennyblomma
beantwortet von jennyblomma am 4. November 2009 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, darf man.


anonym
beantwortet von blackdesire am 4. November 2009 14:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja natürlich


lynnie1981xx
beantwortet von lynnie1981xx am 4. November 2009 14:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

klar warum nicht


anonym
beantwortet von MrZierl am 4. November 2009 14:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja steht im Grundgesetz !


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.