milehouse am 04.11.2009 um 14:41 Uhr

ja klar würde ich auf alle Fälle....und Papier, Stift damit du dir alles aufschreiben kannst

immer besser zwei die nicht verwand oder verschwägert sind.
ist sogar besser so, aber nur nach Voranmeldung und Terminabsprache mit dem Mieter, zur Überprüfung des Zustands der Wohnung maximal alle zwei Jahre, bei gemedeten Schäden und geplantem Verkauf auch öfter.
Besichtigungen sollte der Vermieter stets nur mit Zeugen bzw. in Gegenwart Dritter durchführen, weil er andernfalls bei einem Rechtsstreit mit dem Mieter riskiert beweisfällig zu bleiben und zu verlieren.In Deutschen Zivilprozessen ist keine Prozesspartei Zeuge in eigener Sache, sofern nicht ausnahmsweise ausgerechnet ihr Gegner ihre Vernehmung besonders beantragt und sie auch danach nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht beruft.
Als Vermieter müssen Sie beachten dass der Mieter Hausrecht genießt. Sie dürfen die Wohnung nur mit der Erlaubnis des Mieters betreten, fehlt diese würden Sie gemäß § 123 ZPO Hausfriedensbruch begehen. Hiervon ausgenommen sind Notfälle. Selbst wenn das Betreten der Wohnung per Klausel im Mietvertrag geregelt wurde darf der Vermieter die Wohnung nur in Ausnahmefällen betreten. Liegt die Erlaubnis Ihres Mieters vor sollten Sie ihm mitteilen dass Sie zu zweit kommen. Willigt er ein, ist das in Ordnung. Peter Kleinsorge

natürlich sogar sehr zu empfehlen ...und am besten noch ne polaroid....mieter sind da recht flexibel im nachinnein mit ihren aussagen! :-)