Darf man als Vermieter zur Wohnungsbesichtigung der vermieteten Wohnung einen Zeugen mitnehmen?

12 Antworten

Besichtigungen sollte der Vermieter stets nur mit Zeugen bzw. in Gegenwart Dritter durchführen, weil er andernfalls bei einem Rechtsstreit mit dem Mieter riskiert beweisfällig zu bleiben und zu verlieren.In Deutschen Zivilprozessen ist keine Prozesspartei Zeuge in eigener Sache, sofern nicht ausnahmsweise ausgerechnet ihr Gegner ihre Vernehmung besonders beantragt und sie auch danach nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht beruft.

immer besser zwei die nicht verwand oder verschwägert sind.

ja, darf man.

Ja steht im Grundgesetz !

Als Vermieter müssen Sie beachten dass der Mieter Hausrecht genießt. Sie dürfen die Wohnung nur mit der Erlaubnis des Mieters betreten, fehlt diese würden Sie gemäß § 123 ZPO Hausfriedensbruch begehen. Hiervon ausgenommen sind Notfälle. Selbst wenn das Betreten der Wohnung per Klausel im Mietvertrag geregelt wurde darf der Vermieter die Wohnung nur in Ausnahmefällen betreten. Liegt die Erlaubnis Ihres Mieters vor sollten Sie ihm mitteilen dass Sie zu zweit kommen. Willigt er ein, ist das in Ordnung. Peter Kleinsorge