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Darf man als Vermieter die Wohnung des Mieters kontrollieren?

Frage von felix82 felix82

Wie ist da die Rechtslage?

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Antworten (3)

  • 18
    Antwort von UlfDunkel UlfDunkel

    Nein, natürlich nicht!

    My home is my castle. Wind and sun may go through, But not the Lord.

    Das gilt - natürlich im deutschen Rechtssystem wesentlich komplizierter formuliert - auch hier.

    Er hat aber das Recht, nach Ankündigung (und Terminvereinbarung) die Wohnung zu betreten.

  • 13
    Antwort von marxx marxx

    Ein generelles Nein.

    Kommentar von marxx marxxmarxx

    Selbst eine schriftliche Vorankündigung des Vermieters zum Betreten der Wohnung kann vom Mieter verweigert werden.
    Alles andere wäre Hausfriedensbruch durch den Vermieter.

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    So generell geht das glaub' nicht. Siehe Ulfs Statement.

    Kommentar von marxx marxxmarxx

    Was geht nicht?

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    ...ein so generelles "Nein"...nicht dass wir uns falsch versteh'n :-)

    Kommentar von marxx marxxmarxx

    Auf die Frage des felix82 kann man ein generelles NEIN sagen. Mit kontrollieren meint Felix sicherlich Betreten und Begutachtung der Wohnung durch den Vermieter. Die Wohnung ist jedoch auch im Art 13 (1,2) GG geschützt. Unbefugtes Eintregen durch den Vermieter wäre demnach Hausfriedensbruch.
    Hoffe auch, das wir uns nicht missverstehen :-)

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    So passt das doch :-)

    Kommentar von marxx marxxmarxx

    ok :-)

  • 11
    Antwort von dock69 dock69

    Der Mieter hat grundsätzlich ein Recht auf ungestörten Besitz der überlassenen Mietsache. Dieses Besitzrecht ist durch Artikel 14 Abs. 1 GG geschützt. Dieses Recht unterliegt allerdings gewissen Einschränkungen. So kann der Vermieter die Räumlichkeiten betreten, wenn ihm Mängel angezeigt worden sind, begründeter Anlass besteht, die Mietsache werde vernachlässigt oder vertragswidrig gebraucht, oder wenn die Wohnung Kauf- oder Nachfolgemieterinteressenten gezeigt werden soll.

    Kommentar von glueckskeks2007 glueckskeks2007

    Niemals ohne Vorankündigung Mindestens 7 Tage vorher.

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