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Darf man als Vermieter den Mietrückstand anmahnen?

Frage von SilKD SilKD

Mein Mieter ist nun schon seit 2 Wochen mit Mietzins im Rückstand, darf ich ihm Verzugszinsen berechnen und mit Mahnung schicken?

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Antworten (7)

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    Antwort von molei39 molei39

    wenn er bisher zuverlässig war, würde ich auch erstmal anrufen, vielleicht ist es ja echt ein Versehen... oder er hat tatsächlich ein Problem...dafür gibts eine Lösung

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    Antwort von amdros amdros

    Anmahnen darfst Du mit Sicherheit aber ob nun gleich Verzugszinsen berechnet werden dürfen, halte ich persönlich auch für ein wenig überzogen.

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    Antwort von erweh erweh

    Verzugszinsen mußt Du ankündigen, aber ne Mahnung ist ganz normal.

    Kannst ja ne Mahngebühr berechnen.

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    Antwort von quietprof quietprof

    Ja, darfst und solltest Du sogar.

    Kommentar von SilKD SilKD

    Sollen?? Bitte näher ausführen, haste vielleicht einen Gesetzestext? Wäre schön.

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Sollen im Sinne von "in Deinem eigenen Interesse". Oder darf man bei Dir seine Miete zahlen, wann man möchte? :-)

    Kommentar von SilKD SilKD

    ne, darf man nicht. Ich reg mich ja auch immer drüber auf, aber wenn ich Fakten hab, fühl ich mich sicherer. Danke aber :-)

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "Sollen?? Bitte näher ausführen, haste vielleicht einen Gesetzestext? Wäre schön." Zahlt der Mieter regelmäßig/oft unpünktlich wäre das ein Grund zu einer fristgerechten Kündigung (wegen erheblicher Vertragsverletzung) seintens des Vermieters. Also jedesmal wenn die Miete bis zum 3. Werktag nicht da ist mahnen.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Den genauen Gesetzestext kannst Du hier http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html nachlesen. Abs. 2 Pkt. 1

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    Formell abmahnen und mit Kündigung drohen.

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    Antwort von wissen78 wissen78

    ja klar kannst du mahnen. warum rufst du nicht erst mal an und fragst was los ist? vielleicht klappt das besser und schneller.- ne schriftliche kannst du ja immer noch schicken

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    Antwort von luckytess luckytess

    Ich würde ihn erst einmal mahnen,denn man kann immer mal etwas vergessen. Wenn er darauf nicht reagiert, kannst du den Mietrückstand mit Verzugszinsen einfordern.

    Kommentar von SilKD SilKD

    Also gemahnt hab ich ihn schon am 12.11. heute ist der 16. zu zahlen hätte er am 3. Werktag des Monats.

    Er ist nun schon immer recht unregelmäßig in seinen Zahlungen und ich hab ihm schon mal geschrieben, er solle unbedingt einen Dauerauftrag einrichten, aber er tuts nicht und reagiert auf meine Schreiben nicht sonderlich. Hab sogar mal in einem Monat kein Geld bekommen, dafür das doppelte im ´Folgemonat. Aber immer dieses suchen, ob er zahlt oder nicht.. sehr nervig.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Das lese ich erst jetzt. Wie hast Du denn Schreiben überschrieben mit Zahlungserinnerung oder mit Mahnung? Rückwirkend kannste, glaub ich, nicht mehr viel machen. Trotzdem würde ich, wenn das nächsten Monat wieder nicht klappt, in der Mahnung alle verspäteten Zahlung auflisten.

    • Zahlungsziel xx.xx.xxxx - Zahlungseingang xx.xx.xxxx
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