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Darf man als Vater mit seiner Tochter auf dem Gehweg Fahrradfahren?

Frage von fussballlehrer fussballlehrer

wie lauten da die regeln der straßenverkehrsordnung?

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Antworten (6)

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    Antwort von Bibo1527 Bibo1527

    Wenn Dein Kind auf dem Bürgersteig fahren muss (oder auch darf - je nach Alter), so wird die Begleitung des Elternteils auf dem Bürgersteig geduldet, da es der Verkehrssicherheit dient.
    Eigentlich müsste man als Erwachsener auf der Straße nebenher fahren. Dieses ist aber meist aufgrund dazwischen parkender Autos o.ä. nicht immer die ideale Lösung. Daher die Duldung.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wenn Du Deine Tochter beim Radfahren mitnimmst mußt Du natürlich wie jeder Erwachsene auf dem Fahrradweg/Strasse fahren. Worum sollte das mit Tochter auch anders sein? Falls Deine Tochter jünger als 8? ist darf Sie alleine auf dem Gehweg fahren. Du mußt,falls Du neben oder hinterher fahren willst, natürlich auf die Straße.

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    Antwort von tinchen44 tinchen44

    Du musst meines Wissens nach als Elternteil auf der Strasse nebenher fahren, aber in der Praxis schert sich da kein Aas drum...

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    So ist das!

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    Antwort von simoneFN simoneFN

    Dürfen Radfahrer nebeneinander auf der Strasse fahren?

    Sieh mal hier, ob du da Info für dich rausliest. War die weitere Frage meiner Frage.

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    Antwort von Susann39 Susann39

    Das kommt auf das Alter Deiner Tochter an. Wenn sie unter 12 Jahren ist, darfst Du mit ihr auf dem Gehweg fahren. Ab 8 Jahren DARF sie auf der Straße fahren, ab 12 Jahren MUSS sie auf der Straße bzw. Fahrradweg fahren.

    Kommentar von wj2000 wj2000wj2000

    so sehe ich das auch!

    Kommentar von Kairofan KairofanKairofan

    Nö - da Papi über 12 Jahre ist, muss er auf der Straße fahren

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    Antwort von kasimir kasimir

    Also ich habe mir damals sogar ein "Ticket"(Höhe 20€) eingefangen,als ich mit meiner Tochter (damals noch unter 10J) auf dem Fußgängerweg mitfuhr und darauf verwiesen das ich als Erwachsener immer auf der Straße zu fahren habe und das Kind bis zum 10 Lebesjahr also bis Ende der 3. Klasse auf dem gehweg fahren darf.denn in der 4. wird die sog.Farradprüfung absolviert und dann muß das Kind ebenfalls auf der Straße mitfahren.

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