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Darf man als Unternehmen sein Produkt den Namen „Testsieger“ geben?

Frage von Stefan85 Stefan85

Ein Unternehmen nennt sein neues Produkt „Testsieger“ mit der Begründung, man habe das Produkt mit seinen Vorgänger verglichen und es hat am besten abgeschnitten…

Beispiel: Opel nennt sein neues Auto „Testsieger“ weil es im firmeneigenen Test im Vergleich zum Vorgängermodell „Corsa“ besser abgeschnitten hat…

Verstößt das gegen das Wettbewerbsrecht?

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Ingeruhn Ingeruhn

    Nein, da dieses nicht auf das Produkt hinweist, sondern auf dessen Güte. Testsieger bekündet dass dieses Produkt bei einem Test als Sieger hervorgegangen ist. Es ist kein Name für ein Produkt. Also Testsieger ist kein Produktnahme.

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    Antwort von keri84 keri84

    ich denke das wäre ein klassischer streitfall, der wohl auch vor gericht gehen würde....

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Wenn angegeben wird, um welchen Test es sich handelt, ist das m.W. legal.

    Aber ein "Gschmäckle" hats auf jeden Fall...

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Er darf es so nennen. Die Frage ist natürlich w e r getestet hat. Deswegen vertraue ich lieber "Stiftung Warentest". Und auch da achte ich auf das Testdatum.

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Dann dürfte Persil auch nicht die Werbung machen: "Das beste Persil, das es je gab"

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    Antwort von jemando jemando

    nö, wenn sie sagen, inwiefern Testsieger, dann nicht. Ist nur die Frage, ob sie sich damit nicht selbst lächerlich machen...

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