Hallo!
ich bin studentin und mich interessiert, ob man neben dem minijob noch eine tätigkeit, aber auf steuerkarte ausüben darf ? ( die zweite tätigkeit nur für 2 monate im sommer ) Danke im voraus für die Antwort!

Ja darfst Du, aber es gibt während des Semesters Genzen bei der Krankenkasse und für's Jahr eine Einkommensgrenze beim Kindergeld.

Das ist möglich, zugleich sehr lukrativ, das Du einen andere Besteuerung genießt... ( Weniger Abgaben ) Wie... exact... da bin ich leider nicht mehr "up-to-date" Sorry ;oo((
Ja, aber auch wirklich nur 2 Monate, sonst fällt man aus der Familien(kranken-)versicherung raus.