Darf jederzeit der Leistungsstand gefragt werden oder muss man dafür die Zeugnisse abwarten? Muss der Lehrer die Quartalsnote bekannt geben? Gibt es eine Regelung im Schulgesetz?
Darf man als Schüler jederzeit sein Leistungsstand in der Schule vom Lehrer erfragen?
Antworten (11)
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3Antwort von
TropentierTropentier
Zum 1. Teil deiner Frage: Nach gesundem Menschenverstand darfst du. Vielleicht musst du ihm Zeit geben, die Unterlagen rauszusuchen, aber sicher bekommst du die Antwort.
Zum letzten Teil deiner Frage (Schulgesetz):
Ich sehe das nur vom Ausland aus, aber ich denke, das ist seit jeher die grösste Schwäche der Deutschen, dass sie immer nach (zufällig gerade geltenden) Gesetzen fragen und sich dann sklavisch daran halten. - Diese Mentalität hat in der Vergangenheit schon grosses Unglück gebracht!
Wenn die Schule nicht so autoritär reglementiert wäre, könnten die Lehrer die Inhalte mehr selber bestimmen ---> dann wäre es ihnen wohler ---> dann könnten sie den Stoff besser vermitteln ---> dann wäre es den Schülern wohler ---> dann müsste man nicht dauernd Amokläufe befürchten. -
2Antwort von
DickeBohneDickeBohne
es gibt (für Berlin jedenfalls) eine klare gesetzliche Regelung, dass dem Schüler und seinen Eltern jederzeit Auskunft gegeben werden muss. Allerdings!!! In der Realität ist es so, dass "Fränzchen" immer kurz vor einer Klassenarbeit fragt (die dann alles verändert)oder eine Minute vor dem Stundenklingeln. In der Regel ist es etwas aufwändiger, die Note zu berechnen, je weiter das Schuljahr fortgeschritten ist. Deshalb gibt es die Sprechtage zu denen nicht nur Eltern gehen können. Bei uns ist es zum Beispiel üblich Eltern gemeinsam mit ihren Kindern zu beraten oder auch den Kindern alleine Auskunft zu geben, wenn ihre Eltern zum Sprechtag keine Zeit haben.
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HoneyForMoneyHoneyForMoney
nein man darf es jederzeit erfahren, allerdings muss dir der lehrer keine auskunft zwischen tür und angel erteilen, du solltest in der der sprechstunde des lehrers über deine noten sprechen oder ihn nach einem termin fragen
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XtremeCuriousXtremeCurious
natürlich! kannst auch fragen wie du dich verbessern kannst! der Lehrer wird sich freuen!
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SCKarnickelSCKarnickel
Selbstverständlich musst du Auskunft kriegen - aber, wie schon mehrfach angesprochen, nicht zwischen Tür und Angel.
Aber so wie jedeR ArbeitnehmerIn Einsichtsrecht in die Personalakte hat, muss natürlich auch jedeR SchülerIn das Recht haben zu erfahren, wie die Lehrkraft ihn / sie beurteilt - nicht nur zweimal im Jahr!
So eine Auskunft muss normalerweise innerhalb einer Woche zu erhalten sein. Heute arbeitet doch eh fast jeder mit Excel... >;)=
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pierrotpierrot
Das darfst du schon,damit du dich gut auf Prüfungen,Klausuren usw.Vorbereiten kannst!Rede am besten mit deinem Klassen7oder Vertrauenslehrer!Viel Erfolg!Pierrot
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finalghostfinalghost
also wie das auf Weiterführenden schulen ist weiss ich nicht ich bin auf einer Volkshochschule und wenn wir da nach unseren Noten fragen bekommen wir sie immer gesagt
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Goncagul Bin im 13. Jahrgang
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WillTellWillTell
Du kannst dir auch jede Note aufschreiben und überschlagen. Wenn es um knappe Geschichten geht kannst du natürlich nachfragen. Fragen kostet nichts.
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CibolaCibola
Der Lehrer muss dir deinen Stand der Noten nicht sagen - erst wenn du dein Zeugnis hast. Nette Lehrer geben dir aber immer preis, wie du gerade stehst!
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HoneyForMoneyHoneyForMoney doch muss er
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CibolaCibola Wozu hast du deine KA? Kannste dich ja selber erkundigen! Er muss nicht -
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LeaderGLeaderG Ich denke mal das kommt aufs Bundesland an. Ich glaube hier in NRW ist der Lehrer dazu verpflichtet. Bin mit aber nicht sicher und hab grad keine Lust nach zu gucken :D
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AntrworToFragEAntrworToFragE
Also du kannst nachfragen aber ist der lehrer muss sie dir nicht sagen...
das kann ich gut unterstreichen, bis auf die Furcht. Ich glaube, es ist wahrscheinlicher von einem Auto überfahren zu werden.