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Darf man als Schüler(11.Klasse-18Jahre alt) ein eigenes Unternehmen(Hauptbeschäftigung) gründen?

Frage von sbizz sbizz

Ich bin 18 Jahre alt, mache gerade mein Abitur, aber habe nebenbei den Unternehmerschein für den Personenverkehr nach einer Prüfung erhalten. Ich möchte ein Taxiunternehmen übernehmen. Ich kenne mich in der Branche aus,weil bekannte von mir schon lange dabei sind. Das Taxi habe ich auch schon. Ich war beim Straßenverkehrsamt und wollte die Konzession auf mich übertragen lassen, aber der liebe Herr meinte, dass dies nicht geht, weil Unternehmer sein eine Hauptbeschäftigung sei und als Schüler hätte die Schule als Hauptbeschäftigung. Darf ich das rechtlich gesehen oder hat er Recht? Ich habe alle Unterlagen, die man benötigt. Ich möchte nebenbei schon einmal ein Unternehmen haben, weil ich dann etwas in der Hand habe, wenn es mit dem Abitur doch nicht klappt. Würde mich auf Antworten freuen!!

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Antworten (10)

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    Antwort von sm2366 sm2366

    Guten Tag,

    wollte mal hören wie die Sache ausgegangen ist...

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    Antwort von sm2366 sm2366

    Guten Tag,

    wollte mal fragen wie die Sache ausgegangen ist....

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    Antwort von sbizz sbizz

    Also, als erstes danke ich euch allen herzlich für die Antworten. Ich habe mir auch sofort gedacht, dass der Mitarbeiter einfach keine Lust hat oder so =) Wollte mich nur noch einmal erkundigen,bevor ich zu einem Anwalt gehe ...

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    Antwort von sbizz sbizz

    Auch wenn ich Schüler bin, darf ich also ein Unternehmen übernehmen mit Angestellten

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    Antwort von bsensual bsensual

    Du bist geschäftsfähig, also ja.

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    Antwort von deinidol deinidol

    Du darfst definitiv ein eigenes Unternehmen gründen in dem du Hauptunternehmer bist. Bei manchen Schulen wird sowas sogar gefördert..

    Kommentar von sbizz sbizz

    warum hat denn der mann von der Stadt Köln zu mir gesagt, dass sowas nicht geht??? Er meinte meine Schule wäre meine Hauptbeschäftigung... Seid ihr euch sicher Leute ?? Wenn ja, werde ich mal zu einem Anwalt gehen und ihn fragen

    Kommentar von user1133 user1133user1133

    Ich würde dir recht geben! Hauptbeschäftigung ist "Schüler sein"

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    Antwort von hartzerroller hartzerroller

    Du bist volljährig - also "ja"

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    Antwort von AYAP12to15 AYAP12to15

    JA - natürlich!

    18 = volljährig

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    Antwort von regideur regideur

    Ich denke das es möglich ist.

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    Antwort von Raffzahn Raffzahn

    ja

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