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Darf man als Schüler(11.Klasse-18Jahre alt) ein eigenes Unternehmen(Hauptbeschäftigung) gründen?

gefragt von sbizz am 20.11.2008 um 20:42 Uhr

Ich bin 18 Jahre alt, mache gerade mein Abitur, aber habe nebenbei den Unternehmerschein für den Personenverkehr nach einer Prüfung erhalten. Ich möchte ein Taxiunternehmen übernehmen. Ich kenne mich in der Branche aus,weil bekannte von mir schon lange dabei sind. Das Taxi habe ich auch schon. Ich war beim Straßenverkehrsamt und wollte die Konzession auf mich übertragen lassen, aber der liebe Herr meinte, dass dies nicht geht, weil Unternehmer sein eine Hauptbeschäftigung sei und als Schüler hätte die Schule als Hauptbeschäftigung. Darf ich das rechtlich gesehen oder hat er Recht? Ich habe alle Unterlagen, die man benötigt. Ich möchte nebenbei schon einmal ein Unternehmen haben, weil ich dann etwas in der Hand habe, wenn es mit dem Abitur doch nicht klappt. Würde mich auf Antworten freuen!!

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anonym
beantwortet von sm2366 am 19. November 2009 15:22
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Guten Tag,

wollte mal hören wie die Sache ausgegangen ist...


anonym
beantwortet von sm2366 am 19. November 2009 15:14
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Guten Tag,

wollte mal fragen wie die Sache ausgegangen ist....


anonym
beantwortet von sbizz am 21. November 2008 21:58
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Also, als erstes danke ich euch allen herzlich für die Antworten. Ich habe mir auch sofort gedacht, dass der Mitarbeiter einfach keine Lust hat oder so =) Wollte mich nur noch einmal erkundigen,bevor ich zu einem Anwalt gehe ...


anonym
beantwortet von sbizz am 20. November 2008 20:56
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Auch wenn ich Schüler bin, darf ich also ein Unternehmen übernehmen mit Angestellten


bsensual
beantwortet von bsensual am 20. November 2008 20:49
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Du bist geschäftsfähig, also ja.


anonym
beantwortet von deinidol am 20. November 2008 20:46
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Du darfst definitiv ein eigenes Unternehmen gründen in dem du Hauptunternehmer bist. Bei manchen Schulen wird sowas sogar gefördert..

Kommentar von sbizz am 20. November 2008 20:49

warum hat denn der mann von der Stadt Köln zu mir gesagt, dass sowas nicht geht??? Er meinte meine Schule wäre meine Hauptbeschäftigung... Seid ihr euch sicher Leute ?? Wenn ja, werde ich mal zu einem Anwalt gehen und ihn fragen

Kommentar von Fe217f3c3afc1442b4236fce327f3fadsmallHCAnja am 20. November 2008 21:59

Ich würde dir recht geben! Hauptbeschäftigung ist "Schüler sein"


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 20. November 2008 20:46
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Du bist volljährig - also "ja"


AYAP12to15
beantwortet von AYAP12to15 am 20. November 2008 20:45
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JA - natürlich!

18 = volljährig


regideur
beantwortet von regideur am 20. November 2008 20:44
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Ich denke das es möglich ist.


anonym
beantwortet von Raffzahn am 20. November 2008 20:43
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ja


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