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Darf man als Radfahrer den Bürgersteig eigentlich benutzen ?

Frage von weinaros weinaros

Oder muss man auf die Straße, fall der Bürgersteig nicht auch für Radfahrer gekennzeichnet ist ?

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Antworten (3)

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    Antwort von meergrau meergrau

    Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sogar auf dem Bürgersteig fahren. Von 8-10 Jahren dürfen sie sowohl Fußwege, Radwege als auch die Fahrbahn benutzen.

    Erwachsene Radfahrer müssen Fahrbahn/benutzungspflichtige Radwege nutzen.

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    Antwort von neurodoc neurodoc

    den Bürgersteig dürfen (und müssen) nur Kinder bis-ich glaude 8 Jahren- benützen, als Erwachsener muß man die Straße oder den Radweg benützen.

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    Antwort von linde1zwitz linde1zwitz

    Dies ist doch in der STVO klar geregelt.Ohne entsprechendes Hinweisschild gilt:Auf Fahrbahn.Ansonsten droht ein Verwarngeld.

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