Oder muss man auf die Straße, fall der Bürgersteig nicht auch für Radfahrer gekennzeichnet ist ?
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Darf man als Radfahrer den Bürgersteig eigentlich benutzen ?
Frage von
weinaros
Antworten (3)
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2Antwort von
meergrau Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sogar auf dem Bürgersteig fahren. Von 8-10 Jahren dürfen sie sowohl Fußwege, Radwege als auch die Fahrbahn benutzen.
Erwachsene Radfahrer müssen Fahrbahn/benutzungspflichtige Radwege nutzen.
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2Antwort von
neurodocneurodoc
den Bürgersteig dürfen (und müssen) nur Kinder bis-ich glaude 8 Jahren- benützen, als Erwachsener muß man die Straße oder den Radweg benützen.
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0Antwort von
linde1zwitz Dies ist doch in der STVO klar geregelt.Ohne entsprechendes Hinweisschild gilt:Auf Fahrbahn.Ansonsten droht ein Verwarngeld.
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