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Darf man als Privatperson eine Rechnung stellen ?

Frage von Bauspezialist Bauspezialist

Darf ich als Privater Dienstleister eine Rechnung stellen ? wenn ja , wie hoch sind die monatl. Freibeträge, bzw. wie muss die rechnung gestaltet sein ?

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Antworten (5)

  • 3
    Antwort von lambada lambada

    Privater Dienstleister.... Du, da gibt es keine Freibeträge, denn das ist Schwarzarbeit. Alle Einkünfte müssen versteuert werden und wenn du Dienstleistungen anbietest, musst du dir einen Gewerbeschein zulegen und deine Einkünfte dem Finanzamt gegenüber erklären. Tust du das nicht, kannst du mit empfindlichen Strafen rechnen. Also zu deiner Kernfrage. Eine Rechnung erstellen zum Beweis dafür, das du Schwarzeinkünfte erzielst? Ich glaube, das ist keine gute Idee!! Wenn du aber Gewerbe anmeldest und deinen Pflichten dem Finanzamt gegenüber nachkommst, dann darfst du auch Rechnungen erstellen und wenn du das nur für nebenbei machst, dann fällst du in die Kleinunternehmereigenschaft. Dann darfst du nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen. Konnte ich dir helfen?

  • 2
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Hier wurde bisher so viel Unfug geschreiben!

    a) Als Privatperson darf man (wofür auch immer) eine Rechznung stellen.

    b) Man darf auf diese Rechnung keine Mehrwertsteuer aufschlagen. In die Rechnung sollte (zur Begründung) der Satz: "Die Rechnung ist Mehrwertsteuerfrei, da von Privatperson."

    c) Wenn es kein Privatkram ist, der Verkauft wird, sondern der Ansatz zum Geldverdienen, Muss die Rechnung oben eine Rechnungsnummer haben und unten die Steuernummer. Es reicht die bisherige Steuernummer vom Finanzamt.

    Wenn es nicht um Privatkram, sondern um Geldverdienen geht, muss der Gewinn (=Einnahmen- Ausgaben) ermittelt und bei Gewinn>410€ in der Steuererklärung (Anlage GSE) angegeben werden.

    mehr zu Gewerbe/Freiberuf: www.klicktipps.de/gewerbe.php

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    ... bist du sicher??? Ich glaube nicht, daß eine Privatperson eine Rechnung schreiben darf. Eine Quittung oder einen Kaufvertrag etc... aber eine Rechnung???

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Aber klar doch!

    Beispiel:

    Ich kaufe mir zu Weihnachten den tollen XY-Flachbildschirm für meinen Privat-PC.

    Mein privater ZY-Röhrenbildschirm ist aber eigentlich auch noch ein Super-Teil. Herr X, den ich gut kenne braucht so was für seine Geafikanwendungen dringend, die Kohle dafür hat er aber (warum auch immer) erst im Februar.

    Was mache ich: Ich hebe ihm den Bildschirm auf die hände und klemme ihm noch eine Rechnung für den Bildschirm unter das Kinn.

    Wenn er dan zahlt hat er entweder den Kontoauszug oder (bei Barzahlung) quittiere ich es ihm auf der Rechnung.

    Er hat einen Beleg und ich meine Kohle.

    Falls Du noch wo anders fragen willst, hier sind Steuer-Foren:

    klicktipps.de/foren.php#recht_steuer

  • 1
    Antwort von miramanee miramanee

    Ja. Aber nur ohne Angabe von Steuernummer und ohne MwSt. Du darfst 410,- EUR pro Rechnung verlangen und max. 1200,- EUR pro Jahr (Freibetrag für Hobby und Freizeit).

  • 1
    Antwort von anonymous Gast

    Eine Privatperson darf keine Rechnungen stellen, kann aber Quittungen ausstellen. Wenn man einmal etwas verkauft und der Handelspartner möchte eine Quittung, ist das keine Problem. Nur die USt. darf nicht ausgewieden werden.

  • 0
    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Wenn Du Dienstleistungen erbringst, müssen diese ab einem gewissen Betrag versteuert werden. Wenn Du einfach nur deinen alten Kühlschrank oder einen nicht mehr benötigtes Kinderwagen verkaufst, dann kannst Du eine Quittung dafür ausstellen, aber ohne speziell ausgewiesene Mehrwertsteuer.

    www.wohnung.com

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