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Darf man als Privatperson ein Fussballergebnis der 1. Bundesliga anfechten, wenn man

Frage von Jumi1974 Jumi1974

glaubt zu wissen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist bzw. der Schiedsrichter eine schwere Fehlentscheidung getroffen hat?

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Antworten (12)

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    RatgeberHelden Antwort von Kati1996 Kati1996

    Wenn das so wäre, dann würde ich nach jedem Bayern-Spiel vor dem Sportgericht stehen. Ist aber nun mal nicht so und deshalb endet das bei mir immer in einem mittelgroßen Wutanfall.

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    Antwort von cabrio1955 cabrio1955

    Einspruch gegen eine Spielwertung kann nur ein betroffener Verein einlegen.

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    RatgeberHelden Antwort von Ignatius Ignatius

    Darf Mäxchen Schulz aus Krefeld das Ergebnis einer Monopoly-Partie bei Familie Brömmelmeier in Görlitz anfechten, obwohl er gar nicht mitgespielt hat?

    Kommentar von Jumi1974 Jumi1974Jumi1974

    natürlich.... ^^

    und wenn man 1 Mio. Euro gewettet hat, dann hat man doch mitgespielt hehe....

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    Antwort von superbrain95 superbrain95

    es kann keinn Spiel wegen einer Fehlentscheidung eines SR angefechtet werden und schon gar nicht von einem Dritten.

    Und ums mal klarzustellen:

    Das Wort Fehlentscheidung kommt von dem Wort Fehler und Fehler sind menschlich. Wenn Arjen Robben einen Fehler macht, den Ball zu Beispiel am leeren Tor vorbeischiebt, kann man dann das Spiel anfechten?! NEIN!!!! Warum also dann wenn der SR einen Fehler macht^^

    Kommentar von Jumi1974 Jumi1974Jumi1974

    Also der Vergleich hinkt ja mächtig. Spielfehler kann man wohl kaum mit Fehlern des Schiedsrichters vergleichen. Wenn ein Ball ins Tor geht und der Schiri sieht das nicht, dann ist das nicht nur für jene Manschaft ärgerlich, die daraus den Nachteil zieht. Auch ich hätte als provitierende Mannschaft einen schlechten Beigeschmack, wenn das Spiel nur wegen einer solchen Fehlentscheidung gewonnen wird.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    für den schiedsrichter besteht aber keine möglichkeit sich etwas nochmal anzusehen, er hat nur einen winkel (vielleicht auch 2 wenn der assistent es besser sieht) und am wichtigsten: er ist ein mensch. und menschen machen fehler egal, wie viel sie verdienen oder wie viel talent sie haben. Perfektion ist nicht erreichbar und sollte nicht als Anspruch gelten.

    manche entscheidungen sind dermaßen knapp und daher in realzeit kaum zu bewerten (abseits). Sichtwinkel sind auch entscheidend.

    Kommentar von superbrain95 superbrain95superbrain95

    warum hinkt der Vergleich?!

    Hat es nicht auch einen faden Beigeschmack, für den Sieger, wenn sie nur verloren haben, weil robben den ball am Tor vorbeigeschoben hat.

    Frag mal bei deinem örtlichen Fußballverein ob du einmal die E oder F Jugend pfeifen kannst und dann können wir weiter reden.
    Ich bin zwar erst 16 habe aber schon fast 70 Spiele, davon 10 Männerspiele (die Hälfte davon im Gespann) an der Pfeife und nochmal 15 Männerspiele an der Linie, und ich weis, dass es immerwieder zu Situationen kommt, in denen der SR trotz der 4 weiteren Augen seiner Assistenten nicht 100% richtig sehen, aber That's part of the business

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    Antwort von sayka41 sayka41

    Also eine unabsichtliche Fehlentscheidung kannst du nicht beanstanden, wenn du aber mitbekommst, dass das evtl. betrogen worden ist, kann man gerne Anzeige erstatten!

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    Antwort von snoopy1997 snoopy1997

    das ist ne dämliche frage.......................aber nein

    das wollen aber sehr viel leute machen

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    Antwort von alois37 alois37

    Nein, darfst und kannst du nicht. Tipp: Weniger Bier trinken beim Fußball schauen und die Vereinsbrille absetzen ;)

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    Antwort von zakumi007 zakumi007

    Du kannst es schon versuchen, aber wenn du es nur "glaubst", dann wird es wahrscheinlich nichts! Du brauchst schon richtige Beweise und so!

    Ich denke übrigens auch seit vielen Jahren, dass Bayern Schiedsrichter und DFB bestochen hat, kann es aber leider immer noch nicht beweisen ! =)

    Kommentar von NicholasSamsung NicholasSamsungNicholasSamsung

    Naja, ausser dass Woche für Woche Fehlentscheidungen gegen Bayern getroffen werden.

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    "Glaubt zu wissen" reicht natürlich nicht aus. Das könnte als Verleumdung ein schmerzhafter Bumerang werden :-O

    Dies wäre auch nur bei strafrechtlich Relevantem (Bestechung, Wettbetrug) denkbar.

    Eine Tatsachentscheidung wäre nicht anfechtbar.

    G imager761

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    Antwort von kreuzkampus kreuzkampus

    Nein........

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    Antwort von eppma eppma

    ich garantierte dir keinen Erfolg aber warum nicht?

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    Antwort von RickyEU RickyEU

    wenn du die Fehlentscheidung belegen kannst, kannst du dich an den DFB wenden , die das dann nachprüfen und gegebenen falls eine ander entscheidung sprechen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Können sie nicht, die DFB-Statuten, das Regelwerk und der Begriff "Tatsachenentscheidung", sagen dir eher nichts, oder?

    G imager761

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