Darf man als Polizeibeamter nach Dienstschluss seine Waffe mit nach Hause nehmen?
Antworten (8)
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In den meisten Bundesländern dürfen Polizeibeamte ihre Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes führen. In Hessen regelt dies der Erlass über den Umgang mit dienstlichen Schusswaffen bei der hessischen Polizei vom Ministerium des Innern.
Das Führen der Waffe ist z.B. notwendig, wenn Polizeibeamte bereits in Uniform zum Dienst kommen bzw. in Uniform nach Hause fahren.
In ziviler Kleidung ist die Waffe grds. verdeckt zu tragen.
Zu Hause ist die Waffe gem. den Vorgaben des §36 WaffG zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Die gleiche Frage wurde bereits mehrmals gestellt, zuletzt vor drei Tagen.
Dürfen Polizeibeamte ihre Dienstwaffe nach Dienstschluss mit nach Hause nehmen?
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2Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Sagt mal nutzt hier auch irgendjemand mal die Suchfunktion? Die Frage gibt es doch bestimmt schon ein dutzend Mal hier. Und um zumindest ansatzweise die Kurve zum Thema zu bekommen: Pepsimaster hat Recht. ;o)
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1Antwort von
elijahfanelijahfan
Du brauchst sie doch daheim nicht. Die bleibt immer im Revier.
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PepsiMasterPepsiMaster Wenn Polizeibeamte bereits in Uniform zum Dienst kommen bzw. in Uniform nach Hause fahren, ist die Waffe grds. mitzuführen ... dann bleibt sie nicht im Revier. Es gibt auch noch versch. weitere Gründe, weshalb man die Waffe außerhalb des Dienstes führen kann/soll.
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1Antwort von
m91arcm91arc
Nein, die wird in der Wache abgegeben.
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RomjiaRomjia Die kann man da abgeben muss man aber nicht.
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kbvspunktdekbvspunktde
Hallo,
also in NRW war es zu meiner Zeit (bis 1999) so, dass Du die Waffe mit nach Hause nehmen durftest. Egal ob Du in Uniform oder Zivil unterwegs warst. Du darfst sie sogar in der Freizeit tragen nach den Vorgaben des Waffengesetzes. (Also z. B. nicht, wenn Du auf die Kirmes oder andere Veranstaltungen gehst)
Viele Grüße
Andreas
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RomjiaRomjia
Grundsätzlich ja. Unter welchen Vorraussetzungen ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich. In dem einen muss es der Beamte extra beantragen im anderen darf er es generell. Was überall gleich ist, er darf sie nur mit Heim nehmen wenn er dort die Mögichkeit hat sie dem WaffG entsprechend wegzupacken. Sprich er brauch einen Waffenschrank der entsprechenden Klasse.
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Dea2010Dea2010
Diese Frage wurde vor wenigen Tagen schon einmal gestellt,also Suchfunktion benutzen.
Ansonsten: Das ist unterschiedlich. EinigeBeamt dürfen die Dienstwaffe mit Heim nehmen, müssen sie dort nach den bestimmungen des Waffengesetzes aufbewahren. Andere müssen die Waffe nach Diernstschluss auf der Wache lassen.
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annHiebe19annHiebe19
Nein, außer er hat vor einen Mord zu begehen.
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PepsiMasterPepsiMaster wie kommst Du darauf, dass alle Polizeibeamte, die ihre Waffe mit nach Hause nehmen bzw. außerhalb des Dienstes führen einen Mord begehen wollen??
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velodogvelodog Na ja, alle mit Sicherheit nicht, aber eben leider vergleichsweise viele...
Nein, viele wäre übertrieben, aber es kommt eben doch des öfteren vor, auf jeden Fall häufiger als bei beim Rest der legal bewaffneten Bevölkerung. Und diese Fälle landen dann übrigens auch in der Statistik " Mißbrauch / Straftaten von / mit Legalwaffen "......
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annHiebe19annHiebe19 Außerdem traue ich den Polizisten nicht und PepsiMaster ich denke nicht das alle Morde begehen wollen ich weiß es. Nein Scherz, aber man kann nie wissen.
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ReservistReservist Wieso traust du Polizisten nicht? Ich als Privatmann hab auch großkalibrige Schusswaffen zu Hause, traust du mir jetzt auch nicht?
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RomjiaRomjia Na dann mal los die Statistik will ich sehen.
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PepsiMasterPepsiMaster die meisten Tötungsdelikte werden nicht mit Schusswaffen begangen, sondern mit Messern oder Schlagwerkzeugen...
Falsch die bleibt nicht immer im Revier.