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Darf man als Obdachloser in einer Gartenlaube wohnen - wenn sie einem Gehört?

Frage von HabeVieleFragen HabeVieleFragen
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Antworten (12)

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Kommt auf die Garten-Vereins-Satzung an.

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    Antwort von Tollhaus1 Tollhaus1

    in den Gartenvereinen ist das so ,wenn man da immer wohnt ist es eine Datsche und dafür müssen Steuern an das Finanzamt gezahlt werden.Solange sich keiner beschwert und somit sicherst Du die anderen Gärten vor Einbrüchen!

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    Antwort von holsch holsch

    ja, wenn sie aber in einer anlage steht, kann das anders sein

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    Antwort von lasvegas21 lasvegas21

    ja, du darfst in deiner eigenen gartenlaube wohnen!!

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    Antwort von Raller Raller

    Nach dem Kleingartengesetz nicht,aber trotzdem wird es viel gemacht.

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Mit einer Gartenlaube ist man wohl kaum obdachlos.

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    Antwort von Marisha12 Marisha12

    wenns eigentum ist - ist man nicht obdachlos!

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    Antwort von doris11 doris11

    dann bist du ja nicht Obdachlos?-oder?

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    Antwort von IchSchauMal IchSchauMal

    Es ist so weistdus sagt. Man darf nicht einfach in seiner Gartenlaube dauerhaft wohnen. Auch wenn sie einem gehört.

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Bevor jemand auf der Straße sitzt, kann er doch besser dort wohnen. Mir fällt gerade kein Gesetz ein, das ihn wieder auf die Straße setzen würde - wäre ja auch reichlich bescheuert.

    Kommentar von IchSchauMal IchSchauMalIchSchauMal

    Ich rede nicht von moralischen Dingen. Ich bin ja deiner Meinung. Wenn aber die Satzung das verbietet dann wird er wieder auf der Straße sitzen wenn nach der Satzung vollzogen wird.

    Wie viele Gesetze fallen dir denn überhaupt so ein ? ;-)

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    warum nicht, machen sehr viele....

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    Antwort von flb89 flb89

    da muss man den Besitzer fragen. Wenn er es erlaubt: Ja

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    Antwort von josephine1979 josephine1979

    sicherlich- ist ja eigentum-

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