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darf man als minderjährige sex mit einem 19-jährigen haben???

Frage von Nini94 Nini94
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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von wood63 wood63

    Der § 174 StGB bezieht sich auf sexuelle Handlungen von Schutzbefohlenen - jedoch nur an Personen, die noch nicht 16 bzw. 18 Jahre alt sind!

    Es kommt jetzt drauf an wie alt die Minderjährige ist und ob sie eine Schutzbefohlene ist.

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    Antwort von nitnelav nitnelav

    Hier siehst du, was erlaubt ist und was nicht:

    http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

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    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Ab 14 ja, wenn es einvernehmlich und freiwillig passiert! Andere Antworten sind Quatsch!

    Kommentar von Gewitterblume GewitterblumeGewitterblume

    das stimmt nicht

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    doch das stimmt

    Kommentar von Gewitterblume GewitterblumeGewitterblume

    das stimmt nicht

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Gewitterblume, Du nervst! Anstatt Deine Ahnungslosigkeit hier wiederholt zu präsentieren, solltest Du Dir die relevanten Gesetze vorlesen und erklären lassen!

    Kommentar von Gewitterblume GewitterblumeGewitterblume

    schau doch einfach mal den´§ 174 von Wood63 an, dann weißt du das ich recht habe

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Aaaaaaaaaargh! Was sind denn Deiner Meinung nach "Schutzbefohlene" gemäß § 174? Deshalb sagte ich, lass Dir die Gesetze vorlesen und erklären! Wenn Du das auch mit § 176 StGB tust, wirst Du sehen, dass ich recht habe!

    Kommentar von Gewitterblume GewitterblumeGewitterblume

    du hast kein recht, glaube mir, eine 14 jährige darf nicht mit einem 19 jährigen sex haben,- rechtlich zumindestens

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Du bist völlig beratungsresistent, willst (oder kannst) den § 176 nicht verstehen und gehst mir gehörig auf die Nerven! Darum beende ich die Diskussion hier, denn ich will Dich nicht mit einer Wette bettelarm machen! Und tschüss!

    Kommentar von Gewitterblume GewitterblumeGewitterblume

    die Wette hättest du sowiso verloren, nur deswegen macht du jetzt eine Fliege

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Ich gebe auf und sorry, ich korrigiere mich! Ersetze "beratungsresistent" durch "dumm"! Davon bin ich inzwischen mehr als überzeugt! Ende der Durchsage!

    Kommentar von Gewitterblume GewitterblumeGewitterblume

    komisch wenn leute merken das sie keine ahnung haben werden diese immer gleich beleidigend. Kein Wunder das du keine Ahnung von Rechtswissenschaft hast wenn du dich auf so einer Ebene ausdrückst

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Du musst es ja wissen! Hast Du etwa auch Jura studiert? Und wenn ja, wo um Himmels Willen?

    Kommentar von Cruxyt CruxytCruxyt

    Dankeschön ihr beiden für diesen wunderbaren lachflash :DD

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    Antwort von DevilOnEarth DevilOnEarth

    Wenn du ihn nicht anzeigst wird es nicht sehr viele interessieren

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    Antwort von Gewitterblume Gewitterblume

    es dürfen nicht mehr wie zwei Jahre Altersunterschied sein

    Kommentar von Nini94 Nini94

    is das egal,dass der volljährig is?

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Das ist Unsinn! Ab 14 ist es gesetzlich zulässig! Das Alter des Partners ist irrelevant!

    Kommentar von Gewitterblume GewitterblumeGewitterblume

    nicht wenn einer mehr als 2 jahre älter ist!

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Wo steht das? Lies im Gesetz nach, anstatt ständig Unsinn zu wiederholen!

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    gewitterblume, das ist mit abstand der größte kappes den ich je hier gelesen hab...

    Kommentar von nitnelav nitnelavnitnelav

    Völliger Quatsch!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    oh gewitterblume, wenn das so wäre dann hätten wir ein paar Millionen Straftäter/innen mehr :-)

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    Antwort von wernerruth wernerruth

    NEIN! Es gibt, einfach ausgedrückt diese Grenzen: unter 16 nur miteinander, 16+18 nur miteinander, über 18 frei. Aber Grenzenübergreifen ist strafbar im Rahmen der Jugendschutzgesetze

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    Antwort von Theboy712 Theboy712

    Es ist tatsächlich unglaublich wie viele Leute hier ihre Meinung schreiben ohne eine Ahnung der Gesetze zu haben. Ihr sollt den Leuten hier helfen sich zurechtzufinden und sie nicht mich falschen Aussagen verwirren. Wenn ihr keine Ahnung habt vom StGB usw., dann schreibt besser nichts!

    Das hier entspricht der "gesetzlichen" Wahrheit:

    Kommentar von RuleBritannia am 31. August 2009 19:41 Nini, wenn es freiwillig passiert, ist es überhaupt nicht strafbar! Du bist Jugendliche im Sinne des § 176 StGB und kein Kind mehr, also darfst Du Sex haben. Du darfst nur keine Schutzbefohlene (also z.B. Schülerin) des Partners sein. Genau so steht es im Gesetz!

    Im Gegensatz zu den meisten hier habe ich Jura studiert. Und der Bereich Schutzbefohlene bezieht sich darauf, dass kein Lehrer an seine Schüler geht oder Trainer an seine Kids oder oder oder.

    Moralisch ist das ein anderes Problem. Die Gesellschaft -einschließlich mir- sieht das Problem, dass ein 14 jähriges Mädchen sicherlich noch keinen Sex haben sollte, weil sie vermutlich noch zu jung ist, um die tatsächlichen Folgen daraus überschauen zu können. Aber wenn du es unbedingt willst, du sicher bist, dass er der richtige ist für dein erstes Mal (und das wirst du nur ein einziges mal haben) dann setzt euch zusammen und informiert euch richtig darüber. Sprecht es durch und plant es, damit es kein Quicky auf dem Rücksitz gibt. Dein Freund sollte, sofern du ihm wirklich wichtig bist, das liebend gerne mit dir planen, damit es für dich ein gutes Erlebnis wird! So habe ich es auch gehalten und meine Ex ist mir heute noch seeehr dankbar dafür!!!!!

    Kommentar von Nini94 Nini94

    danke für diese,im gegensatz zu den meisten anderen,überaus fähige, hilfsbereite und kompetente antwort!!!=)

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    Antwort von Haselnu Haselnu

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Dass heisst, wenn deinen Freund niemand anzeigt, wird auch nichts passieren. Sollte allerdings jemand den 19-jährigen anzeigen, dann kann das böse ärger für ihn geben.

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    Antwort von Patrick58095 Patrick58095

    Ich finde der Altersunterschied ist egal,denn meine Frau ist 18 Jahre junger wie ich

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    Antwort von hartzerroller hartzerroller

    Nein. Da Du minderjährig bist, würde er evtl. bestraft werden

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    Antwort von finchen012 finchen012

    nein,der 19 jährige macht sich strafbar,wie alt bist du den

    Kommentar von Nini94 Nini94

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    Kommentar von rotius rotiusrotius

    nini, wenn du das willst darfst du das auch...hier treiben sich mal wieder ein haufen ahnungslose laberbacken rum

    Kommentar von Nini94 Nini94

    also is das nur strafbar,wenn ich schwanger wäre oder so?

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Nini, wenn es freiwillig passiert, ist es überhaupt nicht strafbar! Du bist Jugendliche im Sinne des § 176 StGB und kein Kind mehr, also darfst Du Sex haben. Du darfst nur keine Schutzbefohlene (also z.B. Schülerin) des Partners sein. Genau so steht es im Gesetz!

    Kommentar von finchen012 finchen012finchen012

    habe ich geschrieben das sie es nicht darf? ich habe sie gefragt wie alt sie ist!!meine antwort bezog sich auf die frage darf eine minderjährige mit einen 19 jährigen,und dabei kommt es doch wohl an wie alt sie ist oder nicht.

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    Antwort von KBB0815 KBB0815

    Ja klar...Für den Minderjährigen Teil ist es sowieso immer straffrei

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Unter 16 Jahren nicht!

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    Antwort von EqoohShooter EqoohShooter

    gesetzlich NICHT aber was solls ^^

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