darf man als minderjährige sex mit einem 19-jährigen haben???
Antworten (14)
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wood63wood63
Der § 174 StGB bezieht sich auf sexuelle Handlungen von Schutzbefohlenen - jedoch nur an Personen, die noch nicht 16 bzw. 18 Jahre alt sind!
Es kommt jetzt drauf an wie alt die Minderjährige ist und ob sie eine Schutzbefohlene ist.
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nitnelavnitnelav
Hier siehst du, was erlaubt ist und was nicht:
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
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RuleBritanniaRuleBritannia
Ab 14 ja, wenn es einvernehmlich und freiwillig passiert! Andere Antworten sind Quatsch!
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DevilOnEarthDevilOnEarth
Wenn du ihn nicht anzeigst wird es nicht sehr viele interessieren
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GewitterblumeGewitterblume
es dürfen nicht mehr wie zwei Jahre Altersunterschied sein
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Nini94 is das egal,dass der volljährig is?
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RuleBritanniaRuleBritannia Das ist Unsinn! Ab 14 ist es gesetzlich zulässig! Das Alter des Partners ist irrelevant!
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GewitterblumeGewitterblume nicht wenn einer mehr als 2 jahre älter ist!
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RuleBritanniaRuleBritannia Wo steht das? Lies im Gesetz nach, anstatt ständig Unsinn zu wiederholen!
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rotiusrotius gewitterblume, das ist mit abstand der größte kappes den ich je hier gelesen hab...
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nitnelavnitnelav Völliger Quatsch!
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Guppy194Guppy194 oh gewitterblume, wenn das so wäre dann hätten wir ein paar Millionen Straftäter/innen mehr :-)
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wernerruthwernerruth
NEIN! Es gibt, einfach ausgedrückt diese Grenzen: unter 16 nur miteinander, 16+18 nur miteinander, über 18 frei. Aber Grenzenübergreifen ist strafbar im Rahmen der Jugendschutzgesetze
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Theboy712 Es ist tatsächlich unglaublich wie viele Leute hier ihre Meinung schreiben ohne eine Ahnung der Gesetze zu haben. Ihr sollt den Leuten hier helfen sich zurechtzufinden und sie nicht mich falschen Aussagen verwirren. Wenn ihr keine Ahnung habt vom StGB usw., dann schreibt besser nichts!
Das hier entspricht der "gesetzlichen" Wahrheit:
Kommentar von RuleBritannia am 31. August 2009 19:41 Nini, wenn es freiwillig passiert, ist es überhaupt nicht strafbar! Du bist Jugendliche im Sinne des § 176 StGB und kein Kind mehr, also darfst Du Sex haben. Du darfst nur keine Schutzbefohlene (also z.B. Schülerin) des Partners sein. Genau so steht es im Gesetz!
Im Gegensatz zu den meisten hier habe ich Jura studiert. Und der Bereich Schutzbefohlene bezieht sich darauf, dass kein Lehrer an seine Schüler geht oder Trainer an seine Kids oder oder oder.
Moralisch ist das ein anderes Problem. Die Gesellschaft -einschließlich mir- sieht das Problem, dass ein 14 jähriges Mädchen sicherlich noch keinen Sex haben sollte, weil sie vermutlich noch zu jung ist, um die tatsächlichen Folgen daraus überschauen zu können. Aber wenn du es unbedingt willst, du sicher bist, dass er der richtige ist für dein erstes Mal (und das wirst du nur ein einziges mal haben) dann setzt euch zusammen und informiert euch richtig darüber. Sprecht es durch und plant es, damit es kein Quicky auf dem Rücksitz gibt. Dein Freund sollte, sofern du ihm wirklich wichtig bist, das liebend gerne mit dir planen, damit es für dich ein gutes Erlebnis wird! So habe ich es auch gehalten und meine Ex ist mir heute noch seeehr dankbar dafür!!!!!
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Nini94 danke für diese,im gegensatz zu den meisten anderen,überaus fähige, hilfsbereite und kompetente antwort!!!=)
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HaselnuHaselnu
Wo kein Kläger, da kein Richter. Dass heisst, wenn deinen Freund niemand anzeigt, wird auch nichts passieren. Sollte allerdings jemand den 19-jährigen anzeigen, dann kann das böse ärger für ihn geben.
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Patrick58095 Ich finde der Altersunterschied ist egal,denn meine Frau ist 18 Jahre junger wie ich
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hartzerrollerhartzerroller
Nein. Da Du minderjährig bist, würde er evtl. bestraft werden
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finchen012finchen012
nein,der 19 jährige macht sich strafbar,wie alt bist du den
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Nini94 14
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rotiusrotius nini, wenn du das willst darfst du das auch...hier treiben sich mal wieder ein haufen ahnungslose laberbacken rum
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Nini94 also is das nur strafbar,wenn ich schwanger wäre oder so?
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RuleBritanniaRuleBritannia Nini, wenn es freiwillig passiert, ist es überhaupt nicht strafbar! Du bist Jugendliche im Sinne des § 176 StGB und kein Kind mehr, also darfst Du Sex haben. Du darfst nur keine Schutzbefohlene (also z.B. Schülerin) des Partners sein. Genau so steht es im Gesetz!
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finchen012finchen012 habe ich geschrieben das sie es nicht darf? ich habe sie gefragt wie alt sie ist!!meine antwort bezog sich auf die frage darf eine minderjährige mit einen 19 jährigen,und dabei kommt es doch wohl an wie alt sie ist oder nicht.
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EqoohShooter gesetzlich NICHT aber was solls ^^
das stimmt nicht
doch das stimmt
das stimmt nicht
Gewitterblume, Du nervst! Anstatt Deine Ahnungslosigkeit hier wiederholt zu präsentieren, solltest Du Dir die relevanten Gesetze vorlesen und erklären lassen!
schau doch einfach mal den´§ 174 von Wood63 an, dann weißt du das ich recht habe
Aaaaaaaaaargh! Was sind denn Deiner Meinung nach "Schutzbefohlene" gemäß § 174? Deshalb sagte ich, lass Dir die Gesetze vorlesen und erklären! Wenn Du das auch mit § 176 StGB tust, wirst Du sehen, dass ich recht habe!
du hast kein recht, glaube mir, eine 14 jährige darf nicht mit einem 19 jährigen sex haben,- rechtlich zumindestens
Du bist völlig beratungsresistent, willst (oder kannst) den § 176 nicht verstehen und gehst mir gehörig auf die Nerven! Darum beende ich die Diskussion hier, denn ich will Dich nicht mit einer Wette bettelarm machen! Und tschüss!
die Wette hättest du sowiso verloren, nur deswegen macht du jetzt eine Fliege
Ich gebe auf und sorry, ich korrigiere mich! Ersetze "beratungsresistent" durch "dumm"! Davon bin ich inzwischen mehr als überzeugt! Ende der Durchsage!
komisch wenn leute merken das sie keine ahnung haben werden diese immer gleich beleidigend. Kein Wunder das du keine Ahnung von Rechtswissenschaft hast wenn du dich auf so einer Ebene ausdrückst
Du musst es ja wissen! Hast Du etwa auch Jura studiert? Und wenn ja, wo um Himmels Willen?
Dankeschön ihr beiden für diesen wunderbaren lachflash :DD