Darf man als minderjährige ein Handy kaufen?

6 Antworten

Also im Taschengeldparagraph steht lediglich: "Allerdings ist der Taschengeldparagraph sehr allgemein gehalten, und macht keine konkreten Angaben für wie viel Geld die Kinder, in welchen Alter eigenverantwortlich einkaufen dürfen."
Trotzdem solltest du das besser mit deinen Eltern machen. Denn wenn sie es rausbekommen und es verbieten können sie das Handy zurückgegeben:
"Der Taschengeldparagraph befasst sich mit der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. Normalerweise gilt in Deutschland, dass Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind. Das bedeutet, wenn Kinder etwas einkaufen, ist der Kauf ohne Zustimmung der Eltern nicht rechtswirksam. Eltern können dann vom Käufer nachträglich verlangen den Kauf rückgängig zu machen und das Geld zurückfordern."

Taschengeldparagraph - § 110 BGB

so sehe Ich das auch....es ist auch eine Lehre das man lernt wie man mit Geld umgehen sollte....

Es ist doch so der/die FS möchte sich ein in meinen Augen überteuertes Smartphone ohne die Zustimmung der Eltern kaufen..diese Zustimmung hat er/sie wahrscheinlich wegen dem Preis oder wegen irgendwas anderes nicht bekommen und versucht hier die Absolution zu erh......egal wer es ihr erlaubt ob Onkel Tante oder erwachsene Schwester.....es ist und bleibt ein hintergehen und ist ein massiver Eingriff in das Vertrauen zwischen Eltern und Kinder....wenn mein fast 14 jähriger mit einem Smartphone ankommen würde das er ohne unsere Zustimmung gekauft hätte....würde ich Kind und Smartphone schnappen und unverzüglich den Technik Markt aufsuchen wo er es erstanden hat.

Meine persönliche Meinung ❕

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Nach §106 BGB bist du beschränkt Geschäftsfähig. D.h. wenn du dir Sachen ohne Erlaubnis der Eltern kaufst können die das zurückgeben. Nach §110 BGB steht dir das Taschengeld frei zur Verfügung damit kannst du kaufen was du willst vorrausgesetzt du kannst es alleine mit dem Taschengeld zahlen. (Zeitlich begrenzt auf das Monatliche Taschengeld/ Geld das du durch einen Ferienjob bekommen hast wird dazu gezählt (steht zwar ned in diesem Paragraph aber ich hatte des gestern in der Berufsschule durchgenommen)) Jedoch ist der Kaufvertrag "schwebend" d. h. sind deine Eltern nicht einverstanden können sie das Handy zurückgeben und das Geld wieder Verlangen. Sind deine Eltern damit einverstanden und geben das Handy nicht ab ist der Kaufvertrag gültig.Sprech mit deinen Eltern und nehm zum kauf ein Elternteil mit.

Hatte gestern das selbe Berufsschule in Hof?

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Nein ohne Einwilligung deiner Eltern nicht, da der Betrag weit über das hinaus geht was man als Taschengeld versteht und deine Eltern können jederzeit einen Kauf rückgängig machen. 

Rede mit ihnen und versucht auf einen Vergleich hinaus zu kommen und evtl ein günstigeres smartphone zu kaufen. 

da der Betrag weit über das hinaus geht was man als Taschengeld versteht

Im sog. Taschengeld-§ (§ 110 BGB) gibt es keine Betragsangabe.

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

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@PatrickLassan

Wenn also Milliardärseltern ihrem Kind eine Million Euro zur freien Verfügung gäben ("Mach damit, was du willst"), dann könnte dementsprechend auch ein achtjähriger Sprössling sich eine Villa oder ein Reitpferd kaufen? Und die Eltern könnten den Kauf nicht rückgängig machen, denn der Knirps hat die Aussage "Mach mit der Million, was du willst" beweisfest abgespeichert?

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Man muss 18 sein um immobilien zu kaufen glaub ich

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Ab dem Alter von 7 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig, d.h., dass du Geschäfte tätigen darfst, mit den Mitteln, die dir gegeben werden (z.B. Taschengeld). Zusätzliche Alterskennzeichen sind jedoch zu beachten.

Der Vertragsabschluss über den Kauf eines sehr teuren Smartphones wird wohl nicht mit einem Minderjährigen getätigt werden, da der Taschengeldparagraph hier nicht greift. Kaufverträge mit Minderjährigen sind immer schwebend unwirksam. Die Unterschrift muss deswegen von einem Volljährigen geleistet werden.

Also kann auch meine Schwester mit

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@thvav167

Ich sag es mal so - wenn der Verkäufer den Eindruck hat, dass Deine Schwester die Käuferin hat....

Allerdings hast Du dann trotzdem noch das Problem den Kauf Deinen erklären zu dürfen oder zu müssen.

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naja sagen wir es so ich hab mir mit 14 jahren den nintendo 3ds incl mario 3d land gekauft und das hat ca 200 euro gekostet

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