eine bekannte von mir hat ihr haus vermietet. jetzt hat sie der mieterin wg. eigenbedarf gekündigt. diese hat aber unterschiedliche umbauten (zb. ein fenster rausgerissen und eine tür daraus gemacht und einiges mehr) vorgenommen (ohne vorher zu fragen)! jetzt will die mieterin 1. nicht ausziehen und 2. möchte sie von der vermieterin das geld für die umbauten haben. die vermieterin möchte das haus in diesem zustand wieder haben, wie sie es vermietet hat! muss sie sich das von der mieterin gefallen lassen? diese meint nämlich, das haus jetzt solange kostenfrei zu bewohnen, bis die "schulden" der vermieterin "abgewohnt" sind. bzw den rest will sie noch in "bar" haben...
darf man als mieter einfach größere renovierungen o umbauten machen, ohne den vermieter zu fragen?
Antworten (8)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
hajottkahajottka
solche Umbauten sind nicht erlaubt, Deine Bekannte könnte die ursprüngliche Wiederherstellung verlangen!
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5Antwort von
Arwen45Arwen45
Wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieter Umbauten vornimmt, muss er/sie bei Auszug alles zurückbauen.
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3Antwort von
mayflakemayflake
Nein auf keinen Fall für Umbauten benötigt man die Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter muss nach Beendigung des Mietverhältnisses sämtlichen Umbauten, die er während des Mietverhältnisses aus seine Kosten vorgenommen hat, auf seine Kosten entfernen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter der Massnahme zugestimmt hat ( OLG Düsseldorf DWW 1990, 119 = ZMR 1990, 218).
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2Antwort von
DonBrushDonBrush
Die Mieterin hat alles wieder so zu machen, wie es bei Mietantritt war. Sofern die Vermieterin das so verlangt.
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1Antwort von
wim50wim50
Die Mieterin hat nicht recht. Wenn die Vermieterin darauf besteht, muss sie den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
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1Antwort von
EllwoodEllwood
LOL, die Mieterin ist ja gut. Andersherum wird ein Schuh draus. Von alle Ihre tollen Umbauten kann die Vermieterin verlangen, dass diese zurück gebaut werden (sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist).
Kommentar von
diesweety1976 es wurde regelrecht vereinbart, dass sie eine günstigere miete bezahlen muss, weil sie einen neuen "kachelofen" rein gebaut hat. von dem rest wurde nichts erwähnt. das hat die mieterin alles alleine und ohne fragen gemacht!
Kommentar von
EllwoodEllwood Dann ist das Ihr Problem.
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0Antwort von
heimwerkerheimwerker
Natürlich ist die Mieterin im Unrecht. Ich würde raten, sofort zum Anwalt, damit auch der Eigenbedarf nicht Verzug gerät. Eine gerichtliche Lösung wird wohl unumgänglich sein. MfG
vielen dank, ich dachte mir das schon! aber viel wichtiger ist ja, dass die mieterin das geld für die umbauten haben will und jetzt dafür keine miete mehr zahlt. sie möchte das auch alles ohne anwalt regeln. meine bekannte lässt sich das auch gefallen, weil sie kein geld für den anwalt hat!
Naja, so entsprechender Mietrückstand: fristlos kündigen (da wäre auch das Problem mit "will nicht ausziehen" erledigt) und sofort Mahnantrag stellen. https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=742974-1236795710072&Command=start
Geht ganz ohne Anwalt...