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darf man als mieter einfach größere renovierungen o umbauten machen, ohne den vermieter zu fragen?

Frage von diesweety1976 diesweety1976

eine bekannte von mir hat ihr haus vermietet. jetzt hat sie der mieterin wg. eigenbedarf gekündigt. diese hat aber unterschiedliche umbauten (zb. ein fenster rausgerissen und eine tür daraus gemacht und einiges mehr) vorgenommen (ohne vorher zu fragen)! jetzt will die mieterin 1. nicht ausziehen und 2. möchte sie von der vermieterin das geld für die umbauten haben. die vermieterin möchte das haus in diesem zustand wieder haben, wie sie es vermietet hat! muss sie sich das von der mieterin gefallen lassen? diese meint nämlich, das haus jetzt solange kostenfrei zu bewohnen, bis die "schulden" der vermieterin "abgewohnt" sind. bzw den rest will sie noch in "bar" haben...

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hajottka hajottka

    solche Umbauten sind nicht erlaubt, Deine Bekannte könnte die ursprüngliche Wiederherstellung verlangen!

    Kommentar von diesweety1976 diesweety1976

    vielen dank, ich dachte mir das schon! aber viel wichtiger ist ja, dass die mieterin das geld für die umbauten haben will und jetzt dafür keine miete mehr zahlt. sie möchte das auch alles ohne anwalt regeln. meine bekannte lässt sich das auch gefallen, weil sie kein geld für den anwalt hat!

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Naja, so entsprechender Mietrückstand: fristlos kündigen (da wäre auch das Problem mit "will nicht ausziehen" erledigt) und sofort Mahnantrag stellen. https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=742974-1236795710072&Command=start
    Geht ganz ohne Anwalt...

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieter Umbauten vornimmt, muss er/sie bei Auszug alles zurückbauen.

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    Antwort von mayflake mayflake

    Nein auf keinen Fall für Umbauten benötigt man die Zustimmung des Vermieters.

    Der Mieter muss nach Beendigung des Mietverhältnisses sämtlichen Umbauten, die er während des Mietverhältnisses aus seine Kosten vorgenommen hat, auf seine Kosten entfernen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter der Massnahme zugestimmt hat ( OLG Düsseldorf DWW 1990, 119 = ZMR 1990, 218).

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Die Mieterin hat alles wieder so zu machen, wie es bei Mietantritt war. Sofern die Vermieterin das so verlangt.

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    Antwort von wim50 wim50

    Die Mieterin hat nicht recht. Wenn die Vermieterin darauf besteht, muss sie den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    LOL, die Mieterin ist ja gut. Andersherum wird ein Schuh draus. Von alle Ihre tollen Umbauten kann die Vermieterin verlangen, dass diese zurück gebaut werden (sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist).

    Kommentar von diesweety1976 diesweety1976

    es wurde regelrecht vereinbart, dass sie eine günstigere miete bezahlen muss, weil sie einen neuen "kachelofen" rein gebaut hat. von dem rest wurde nichts erwähnt. das hat die mieterin alles alleine und ohne fragen gemacht!

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Dann ist das Ihr Problem.

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Nein. Du musst den Vermieter fragen.

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Natürlich ist die Mieterin im Unrecht. Ich würde raten, sofort zum Anwalt, damit auch der Eigenbedarf nicht Verzug gerät. Eine gerichtliche Lösung wird wohl unumgänglich sein. MfG

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