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Darf man als Mieter Besuch über mehrere Wochen empfangen?

gefragt von cindarella am 22.06.2008 um 10:35 Uhr

Ist es nach einer bestimmten Zeit anmeldepflichtig beim Vermieter? Nicht, dass noch jemand denkt, ich würde untervermieten!


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Juni 2008 10:40
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Besuchsdauer ― Ein Besucher darf auch für längere Zeit bleiben. Es stellt sich jedoch die Frage, wann die zulässige Besuchszeit überschritten ist. Häufig wird eine Dauer von sechs Wochen als obere zeitliche Grenze angesehen. Nach Auffassung eines Gerichtes (AG Frankfurt/M.-Hoechst, WM 95, 396) überschreitet eine Dauer von drei Monaten jedenfalls die normale Besuchszeit.

Diese Zeitspannen können nur einen Anhaltspunkt bieten. In bestimmten Fällen ist eine längere Besuchsdauer gestattet. Bei der Aufnahme eines Au-pair-Mädchens oder einem Schüleraustausch ist es nicht unüblich, dass der Besuch mehrere Monate oder bis zu einem Jahr bleibt. Längere Besuchszeiten sind auch üblich, wenn ein Freund oder Angehöriger den erkrankten Mieter betreut.

Es kommt deshalb nicht nur auf die zeitliche Dauer an, sondern auch darauf, ob der Mieter dem Besuch einen selbstständigen Mitgebrauch an der Wohnung einräumt. Bringt der Besucher sein eigenes Klingel- oder Briefkastenschild an, ist das ein Indiz dafür, dass die Grenzen des Zulässigen überschritten sind. Der Vermieter kann hingegen keine Einwände erheben, wenn der Mieter dem Besucher einen Haustürschlüssel überlässt (LG Aachen, ZMR 73, 330; AG Dortmund, WM 82, 86) oder wenn sich der Besuch bei Abwesenheit des Mieters gelegentlich allein in der Wohnung aufhält.

Quelle: DMB (mieter-themen.de)


anonym
beantwortet von Eddy11 am 22. Juni 2008 10:36
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Ja, bis zu drei Monate sind anerkannt.


Andreas Bartmann ..oommmmmmm........
beantwortet von Andreas Bartmann ..oommmmmmm........ am 22. Juni 2008 10:36
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soviel ich weiss darfst du bis zu 6 wochen im jahr besuch empfangen...


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 22. Juni 2008 10:39
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Bin seit Jahren Vermieterin und wenn unsere Mieter Bescheid sagen,ist das gar kein Problem,nur wenn der "Besuch" über 6 Wochen hinaus geht,erwarte ich eine Erlärung und dann sieht man Weiter,aber Reden und nicht einfach nur Machen!!


nightblue
beantwortet von nightblue am 22. Juni 2008 10:42
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Ich würde das ganze AUF JEDEN FALL vorher mit dem Vermieter absprechen. Egal ob du das musst, oder nicht. Der Vermieter will ja auch bescheid wissen, was los ist. Ich finde das gehört sich einfach und so gibt es sicherlich weniger Probleme, als wenn man nicht bescheid sagt.

Ansonsten siehe Antwort von tradiax







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