Darf man als Mann in Frauenkleidern rumlaufen oder ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Antworten (13)
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3Antwort von
KonfuziusKonfuzius
Ich denke, solange du deinen Dilldo nicht zeigst, geht das schon ok.
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griechesuchtgriechesucht
Unsere Gesellschaft ist schon äußerst liberal eingestellt. Auf nem Dorf würd ich das nicht machen aber die anonymität einer Großstadt spricht nichts dagegen. Trotz allem wäre ich an deiner Stelle vorschtig,da es überall Menschen gibt,die sich durch sowas provoziert fühlen und drauf hauen...
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2Antwort von
andreas48andreas48
wenn es dir gefällt..nur nackig gäbe ein Problem..zumindest ganz nackig..bei einsatz eines Feigenblattes oder halt kleiner geht es schon wieder...
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1Antwort von
darkangel82darkangel82
Sicher darfst du in Frauenkleidern rumlaufen. Kann dir ja keiner verbieten. Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es, wenn du z.B: nackt rumläufst.
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hartzerrollerhartzerroller
Natürlich darfst Du das.Wenn Du Dich wohl fühlst darin, solltest Du sie tragen
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LorelaiLorelai
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es, wenn Du nackt herumläufst usw. Wenn Du in Frauenkleidern herumläufst , wirst Du evtl. außer neugierige Blicke oder so nichts negatives zu befürchten haben.Ist ja nicht verboten.
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saharasahara
Wer soll dir das verbieten?also mich ärgerst du nicht damit.ich trage auch hosen und ein herrenhemd.also,wenn du spass daran hast nur zu.lg.sahara
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QetanQetan
Du darfst schon aber willst Du Dir das in der Öffentlichkeit wirklich antun.
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Latexius Nicht antun...ich geniesse das !!
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QetanQetan Dann tu es.
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fabienne1997fabienne1997
Man(n) darf schon! Wie du allerdings dann angegafft wirst, damit musst du dann zurecht kommen! Wir haben hier im Dorf auch einen der aussieht wie ein Mann aber immer Strumpfhosen, Röcke und Damenpumps anzieht..oben Mann unten Frau... Wir haben uns daran gewöhnt!
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Latexius Das ist schon klar und damit komm ich zurecht...möchte nur keinen engeren Kontakt zur weis-grünen Trachtengruppe.
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fabienne1997fabienne1997 Kann sich jeder hier kleiden wie er will!!! Wäre ja auch noch schöner wenn man sowas gesetzlich verbieten würde bzw. vorschreibt wie man sich zu kleiden hat!
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Latexius Na in Deutschland ist diesbezüglich doch alles möglich....
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Deine Kleidung darfst Du Dir frei aussuchen.
Wichtig ist aber zwischen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) und Exhibitionistischen Handlungen (§ 183 StGB) zu unterscheiden!
Erregung öffentlichen Ärgernisses liegt nur vor, wenn man in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen vornimmt UND dadurch absichtlich oder mindestens wissentlich ein Ärgernis erregt.
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hajottkahajottka
Wenn das so wäre, hätte es keine zweite Love-Parade gegeben, da dann alle im Knast gesessen hätten. Christophers street day ebenso! Was ist mit Travestie-Künstlern?? Du darfst nur nicht unzüchtig anecken!!!!!!!!!!!!
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BaianaBaiana
Nö, ist doch völlig in Ordnung. Die Zeiten, in denen man wegen seiner sexuellen Vorlieben (so sie denn andere in ihren Rechten nicht beschneiden - und Transsexualität zähle ich jetzt einfach mal zu den "harmlosen" sexuellen Vorlieben frech dazu) von der Polizei angemacht werden darf, sind glücklicherweise vorbei!
Du vielleicht? Leben und leben lassen.