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Darf man als Kleinunternehmer mehrere 400,-€ Jobber anstellen??

Frage von Kutscher13 Kutscher13

Hallo,

ich bin zur Zeit Vollzeitmutti, möchte mich aber so bald möglich als Kleinunternehmer selbständig machen. Grundsätzlich interessiert mich ob ich als Kleinunternehmer 400,-€ Jobber anstellen kann und wenn ja wieviele? Ich glaub bei der Ich AG fällt man ja sofort durchs Raster wenn man jemanden anstellt.

Danke schon mal!!!!!!

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Antworten (6)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Du darfst so viele 400-Euro-Jobber anstellen, wie Du möchtest.

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    Antwort von collo collo

    Die Ich-AG gibt es nicht mehr, aber auch in der Ich-AG durfte man Leute einstellen soviel man wollte, ohne die Föderung zu verlieren. Du kannst einstellen was und soviel Du willst. Natürlich muß steuerlich und sozialversicherungsmäßig alles korrekt abgewickelt werden.

    P.S. Ich hatte selbst mal eine Ich-AG.

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    Antwort von Kutscher13 Kutscher13

    Hallo. Super lieben Dank für die vielen Antworten. Vielleicht könnt ihr mir auch bei folgendem Problem helfen. Ein Frührentner ist bereits mit 300,-€ als Minijobber angestellt. Kann ich ihn jetzt noch mit 100,-€ anstellen ohne das er einkommenssteuerpflichtig wird???

    Und wie ist das mit der Krankenkasse wenn ich ein Gewerbe anmelde??? Bin ich dann freiwillig bei der gesetzlichen KK zu versichern oder muß ich mich privat versichern. Man das ist echt ein Dschungel.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Das mit dem Rentner weiß ich nicht, kommt auch auf die persönlichen Verhältnisse an, wie hoch die Rente ist usw. Frührentner haben eh besondere Bedingungen, da sollte er bei der Rentenkasse/Krankenversicherung fragen.

    Und Deine Krankenversicherung solltest Du auch mit der Kasse klären. Es ist immer abhängig davon, in welchem zeitlichen Umfang Du die Gewerbetätigkeit ausübst.

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    Antwort von garkeineahnung garkeineahnung

    schlimmstenfalls engagiere sie als freiberufler

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Meinst Du vielleicht Subunternehmer?

    Kommentar von garkeineahnung garkeineahnunggarkeineahnung

    letzendlich ja. die leute werden nach gearbeiteten Stunden bezahlt. Und Die Freiberufler stellen dir eine Rewchnung aus. Du den Auftrag.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Freiberufler sind was völlig anderes, das sind Rechtsanwälte, Steuerberater und und und. Halt Selbständige, die kraft Gesetz nicht gewerbesteuerpflichtig sind.

    Kommentar von Kutscher13 Kutscher13

    Du meinst das sich die Jobber selbständig machen oder?? Und ich die Produkte dann von Ihnen kaufe? Wollte ich eigentlich vermeiden. Trotzdem danke!!!!

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Meines Wissens darf ein Kleinunternehmer keine Mitarbeiter haben.
    Dann melde doch ein normales Gewerbe an und gehe in den Status selbstständig, da darfst Du so viele Leute anstellen, wie Du willst und Du Dir leisten kannst.
    Mach Dich vorher beim Finanzamt schlau, die sagen Dir, was Du beachten musst (Betriebsnummer, KK-Meldungen, Bundesknappschaft usw.)

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Ein Kleinunternehmer ist doch ein "normaler" gewerbetreibender Selbständiger - nur daß er keine Umsatzsteuer ausweisen muß.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Daher kann er die Kosten für seine Mitarbeiter auch nicht steuerlich geltend machen. Zumindest war es bis vor 2 Jahren so. Bis dahin hatte ich in meiner Firma Angestellte und 400Euro-Kräfte - Allerdings war ich kein Kleingewerbetreibender

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    ? Kosten für Mitarbeiter steurlich nicht geltend machen?

    Alle Kosten, auch, und gerade die Kosten für Löhne und Gehälter sowie Lohnnebenkosten reduzieren den zu versteuernden Gewinn.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Auch vor zwei Jahren war es nicht so, daß man Kosten für Mitarbeiter steuerlich nicht geltend machen konnte - egal in welcher Gesellschaftsform und in welcher Form der Selbständigkeit. Kann das vielleicht sein, daß das nicht richtig erklärt wurde?

    Kommentar von collo collocollo

    monja 1005: Der Begriff Kleinunternehmer bezieht sich lediglich auf die Behandlung der Umsatzsteuer. Ansonsten hat der Begriff keine Bedeutung. Es war immer schon so, dass Kleinunternehmer MA's beschäfftigen darf und die Kosten sind natürlich normale Betriebsausgaben.

    Im Gegenteil, die Arge freut sich über jeden 400,-- Euro-Job der entsteht.

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    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Wenn es vom AA geförterd wird dann nicht.

    Kommentar von collo collocollo

    doch auch dann. Das AA hat nichts dagegen, ganz im Gegenteil.

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