Darf man als Kind / Jugendlicher Dinge einkaufen die z.B 200 EUR kosten??
Antworten (13)
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3Antwort von
DerTrollDerTroll
Generell ja. Das ist der Taschengeldparagraph. Aber sollten die Eltern kundtun, daß sie mit dem Einkauf nicht einverstanden sind, ist der Kauf unwirksam.
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2Antwort von
sturmeisturmei
da gibts keine finanzielle begrenzung, jedoch sind die geschäfte schwebend unwirksam, hier greift der taschengeld paragraf, die eltern dürften (egal was es ist) wieder zurückbringen und den kaufpreis zurückfordern.
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Guppy194Guppy194 Ergänzung: beim Taschengeldparagraphen sind die Geschäfte nicht widerrufbar; das ist ja gerade der Sinn des § 110 BGB, dass diese Leistungen wirksam sind;
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Volker13Volker13 korrekt
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kidoh wenn das geld selbst gespart ist, warum auch nicht ?
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horbachhorbach
In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist dabei wichtig, dass die Leistung bereits bewirkt sein muss, anders gesagt, dass bezahlt worden ist. Abzahlungsgeschäfte (Ratenzahlungskäufe), aus denen dem Minderjährigen erst noch zu erfüllende Verpflichtungen entstehen, sind somit nicht erfasst. Für solche Geschäfte bleibt es bei der Regel, dass die Wirksamkeit des von dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrags von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängt. Die Vorschrift macht in Deutschland den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, d. h. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, flexibler, weil alltägliche, kleinere „Geschäfte“ wie der Kauf einer CD oder Ähnliches ohne Zustimmung der Eltern im Einzelfall möglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene“ Mittel im Sinne der Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.
Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1]. Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen Das ist aus Wikipedia. Hoffe, habe dir geholfen, deine Frage zu beantworten...
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Guppy194Guppy194
damit da nichts verwechselt wird:
wenn der Jugendliche das Geld zur freien Verfügung hat (also z.B. sein Taschengeldbudget ist so hoch oder er hat das Geld geschenkt bekommen oder es ist ihm das Geld gegeben worden um es gerade für den Zweck auszugeben für den es auch ausgegeben wird) dann ist der Vertrag wirksam, er kann dann nicht mehr von einer nachträglichen Einwilligung abhängig gemacht werden;
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
...
alle anderen Verträge sind zustimmungsbedürftig und bis dahin schwebend unwirksam;
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Eddy21Eddy21
Bei diesem Betrag so denke ich sind die Eltern gefragt ! Das geht wohl über das Taschengeld hinaus !
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LissaLissa
Solange deine Eltern damit einverstanden sind, darfst du für diese Summe etwas kaufen.
Wenn nicht, dann nicht, denn 200 Euro übersteigen jeglichen Taschengeldrahmen, in dem Geschäfte getätigt werden dürfen.
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cwebercweber
Wenn man das Geld als Taschengeld zu Verfügung hat darf man ab 7 Jahren alles kaufen. Ab 7 Jahren ist man eingeschränkt geschäftsfähig und mit dem Geld gilt der Taschengeldparagraph. Wenn man das Geld allerdings nicht hat ist man auf die Erlaubnis der Eltern angewiesen. Am besten du sagst mal deiner Mutter, oder Oma, dass sie dir mal regelmäßig Taschengeld geben sollen, oder verdiene es durch Zeitungsaustragen Z.B. oder durch Helfen der Mutter, Vater, Bruder, Oma
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egor21 Eigentlich nicht , die geschäfte werden es nicht erlauben:
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sturmeisturmei das werden die wenigsten geschäfte nicht erlauben...
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rckrzblog Nein in der Regel nicht. Du darfst Sachen ohne Genehmigung der Eltern von deinem Taschengeld kaufen, also ein geringer Betrag. Du darfst aber was für 200€ kaufen, wenn deine Eltern dir 200€ zur freien Verfügung schenken.
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EmoxXEmoxX
rechtlich gesehn wenn es dir dein taschengeld erlaubt dir sowas zu kaufen. also mit nem taschengeld von >200 darfst du. aber wenn du was ansparst dann würd da auch keiner nachfragen
außerdem...mit erlaubnis der eltern sowieso
zur Ergänzung: was über den sog. "Taschengeldparagraphen" abgewickelt wird, ist von Anfang an wirksam und bedarf keiner nachträglichen Zustimmung; kann also auch nicht mehr "nicht genehmigt" werden;