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Darf man als Keller gewidmete Räume als Wohnung vermieten?

Frage von weddy1 weddy1

Wir sind vor 2 Jahren in eine Split-Level-Wohnung gezogen, die auch einen Teil der RÄume ebenerdig bzw. auf Kellerhöhe hat. Nun hat sich letztes Jahr, obwohl wir diese Räume eigentlich nicht ständig nutzen ( Gästezimmer), plötzlich an der Wand Schimmel gebildet., mein Mann bekam Atemwegsprobleme. Ein von uns beauftragter Schimmel-Gutachter meinte, diese Räume dürfe man so aus baulichen Gründen eigentlich gar nicht wohnlich nutzen. Nun haben wir im Bauplan (nachträglich von Nachbarn bekommen) gesehen, dass die uns als "Wohnung" vermieteten Räume eigentlich Keller sind. Darf ein Vermieter das? Wer legt denn diese Wodmung eingetlich fest? Können wir dagegen irgendwie vorgehen? Vielen Dank für eine konstruktive Antwort.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Ein Gästezimmer kann auch im Keller eingerichtet werden. Auf den Plan des Nachbarn kann man sich nicht verlassen, weil ein späterer Ausbau mit Nutzungsänderung denkbar ist.

    Das Bauamt muss solche Änderungen genehmigen und kann Auskunft geben ob und mit welchen Auflagen es einen dementsprechenden Bauantrag genehmigt hat.

    Kommentar von weddy1 weddy1

    Ja klar, kann man das, haben wir ja auch. Ich wollte aber wissen, ob das eigentlich zulässig ist, dass man uns etwas als Wohnung "verkauft" ( und viel Miete dafür zahlen lässt), was eigentlich Keller ist. Ist das nicht Betrug?

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    Antwort von Padri Padri

    Sicherlich haben Sie sich die Wohnung vor der Anmietung angeschaut. Dabei kann man eigentlich sehen ob es sich eher um eine Keller (Souterrain)-Wohnung/Zimmer handelt oder nicht. Ebenerdig, wie Sie schreiben, ist Erdgeschoss. Kellerräume sind unter der Erde. Fraglich ob es sich überhaupt um Keller handelt. Antworten gibt der Bauplan. Schimmel tritt in diesen Räumen i.d.R. durch zu geringes Heizen oder falsches Lüften im Sommer bei feuchtwarmer Luft auf. Dagegen angehen ist aufgrund der beschriebenen wenigen Details nicht anzuraten. Eher sollte die Ursache des Schimmels gesucht werden. Auf jeden Fall muss das dem Vermieter gemeldet werden.

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    Antwort von jockl jockl

    Unabhängig davon, das Lotte4 recht hat, was will, soll mit der Frage denn erreicht bzw. bewirkt werden ???

    DH

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