Also in eine andere Gemeinde innerhalb eines Bundeslandes. Wie sieht das denn bei Krankheit aus, also wenn man Krankengeld bekommt oder ALg 3 und 2? Wie hoch darf denn die Kaltmiete bei einer Person sein, wenn die Wohnung 45 m² mißt?
Darf man als Hartz4 Empfänger einfach in eine andere Stadt ziehen?
Antworten (7)
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4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Tinka87Tinka87
- Was bitte ist ALG 3???
- Du musst Dir in der alten Stadt von Deinem Sachbearbeiter eine schriftliche Umzugserlaubnis ausstellen lassen, damit gehst Du zur ARGE in der neuen Stadt und stellst da einen Antrag. Wenn Du einfach so umziehst, kanns passieren, dass sie Dir das Geld streichen. Und die Wohnungsgröße und Maximal-Mietkosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Informier Dich lieber vorher
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2Antwort von
neneenenee
Wenn du umziehst, übernimmt das Amt die Mietkosten höchstens in der Höhe der derzeitigen Wohnung.
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2Antwort von
MariellMariell
Natürlich darst du als Hartz IV Empfänger in eine andere Stadt ziehen, wenn du die Möglichkeit hast. Wenn du einen Vermieter findest, der dir eine Wohnung gibt und du bessere Wohnqualitäten dadurch hast, kann dir das keiner verbieten, auch das Amt nicht. Wäre ja noch schöner! Das wir nicht mehr über uns selbst bestimmen dürften. Aber das kriegen die Herren der Politik und sippschaft auch noch eines Tages hin. Nehme jede Gelegenheit wahr, dich zu verändern. Ich wünsche dir viel Glück! Gruß Mariell
Kommentar von
Tinka87Tinka87 Natürlich darf Dir das Amt nichts vrebieten, aber wenn er Pech hat, bekommt er kein Geld mehr, also doch lieber "fragen"
Kommentar von
celliboycelliboy Genau.. Wenn nämlich kein triftiger grund vorliegt darf man nicht umziehen.. Also alles vorher genehmigen lassen...
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1Antwort von
frager2frager2
Ich denke schon, auch wennn ich keine bin. Als Sozialhilfebedürftiger ist man ja nicht an eine Stadt gebunden.
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1Antwort von
SchnuBeeSchnuBee
Du brauchst einen Umzugsberechtigungsschein (oder so ähnlich) sonst wird dir das Geld gekürzt.
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1Antwort von
QuestionItQuestionIt
Denke schon dass das möglich ist. Musst dich eben ummelden lassen, aber ansonsten ist da glaube ich kein Problem bei.
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Also ich meine Arbeitslosengeld gem. §117 SGB3;
daa ist SGB II nicht 3
Aufstocker, deshalb nach SGBIII..