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Darf man als Hartz4-Emfänger auf dem Trödelmarkt oder Flohmarkt einen Verkaufsstand führen???

Frage von spicer1973 spicer1973

Habe Sonderposten von ich sag mal Dingen bekommen aber ich weis nicht ob ich diese auch als Hartz4 Empfänger auf dem Floh- oder Trödelmarkt verkaufen darf.Dem entsprechend einen Stand führen.

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Antworten (14)

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    Antwort von floeh18 floeh18

    lass es doch einen freund unterschreiben dann läuft der stand auf ihn und du hilfst ihm aus purer nächstenliebe einfach aus ;)

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    gute antwort, lassen wir die kirche mal im dorf!

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    Antwort von Karabasch Karabasch

    Klingt nicht gerade sauber

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    Antwort von Badezimmer Badezimmer

    Lol alles geklauter Kram, jede Wette !

    Kommentar von JoScho JoSchoJoScho

    Wette verloren. Du glaubst nicht wie vile Polizei in zivil herumläuft! selber erlebt. Legemal ein din mit einem Hakenkreu? hin.

    Kommentar von Badezimmer BadezimmerBadezimmer

    Warum sollt ich ? Aber aufm Flomi isses nunmal so, die hälfte dort is geklaut.

    Kommentar von spicer1973 spicer1973

    Keine Angst nix geklaut sind Konkurzware von einen Kumpel hatte ein Schmuckladen und ist jetzt pleite.

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    Antwort von darkSea darkSea

    Hier wird sich relativ schnell das Gewerbeamt einschalten. Da es sich nicht um Haushaltsübliche Mengen handeln dürfte ist ein Gewerbeschein (ACHTUNG: Reisegewerbe!, stehendes Gewerbe reicht nicht) notwendig. Und wie schon erwähnt wird der Verkauf teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

    Wenn also verkauft wird, dann bitte nur mit Gewerbeschein und Meldung an den Bearbeiter. Ansonsten kann es auch passieren das hier angenommen wird das regelmäßige Einkünfte verschwiegen wurden. Und das wird nicht lustig...

    Ach ja - der alte Trick mit dem Mischen. Das hilft nur wenn Du 90% Krempel auf dem Tisch hast. Aber dann rentiert sich das meist nicht. Und wenn Dein Auto dann noch voll mit Neuware ist (und am besten auch noch der Kofferraum offen ist), hilft das überhaupt nichts mehr.

    Polizei, Gewerbeaufsicht, Finanzamt usw. sind bezogen auf den Flohmarkt längst nicht mehr so naiv wie noch vor 30 Jahren.

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    Antwort von anitschka anitschka

    bis 100.- € darfst Du dazu verdienen, aber mit Neuware sei vorsichtig, denn das sieht direkt gewerblich aus. Mische es mit gebrauchten Dingen und so bist Du auch für Kontrolleure unauffällig. Mein Bruder hat mal (aus Frust, weil ich ihm kein Geld leihen wollte , Lach) mir Sachen aus dem Schrank geklaut und diese tatsächlich mit den Worten : habe ich meiner Schwester aus dem Schrank geklaut! erfolgreich verhökert. noch heute - viele Jahre danach brüstet er sich damit - lach kannst ja sagen: deine Ex- freundin hatte die Sachen noch bei dir (Lach!) Good Luck!

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    Antwort von fasty2003 fasty2003

    Klar darf man.

    .1. müssen die das erstmal herausbekommen, was aber illegal wäre.

    .2. wenn es offiziell gemacht wird, also beim Amt Bescheid gibt, geht das bis, ich glaube, 100 Euro, der Rest wird dann abgezogen von der Leistung.

    .3. die Idee mit einem Freund und des Freundschaftsdienstes ist ja auch gut ;-)

    .4. Wenn offiziell, muss es glaubhaft sein das es ein Privatverkauf ist.

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    Antwort von Indianwolf Indianwolf

    ist das gleiche wie bei ebay,wenn es jetzt dein eigentum ist,darfst du es verkaufen und den gewinn behalten. außerdem muß es ja niemand wissen^^

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    Antwort von ungererbad ungererbad

    Hab mal von einem H4-Empfänger gelesen, der einen 5-Euro-Gutschein gewonnen hatte - und beim Sachbearbeiter nicht angegeben. Er bekam mächtig Probleme!

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    Antwort von JoScho JoScho

    Na klar! Du darft nur privates von Dir verkaufen. Neuware oder gewerbliches (ausergewöhnliche Dinge) nicht. Dazu benötigst Du einen Gewerbeschein und muß das bei Arbeitsamt anmelden.

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    wenn es nur der Verkauf aus einer einzigen Haushaltsauflösung ist, kein Problem.

    Wenn Du das erste Mal dazu kaust um zu verkaufen, ist es Gewerbe.

    Kannst Du auch machen, klar udn kein Problem, aber die Gewinne werden auf Dein ALG II angerechnet, wenn sie 100,- Euro überschreiten, aber auch nur zu 80 %.

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    Antwort von Berserker Berserker

    Du darft Dich nicht erwischen lassen. In Berlin ist das Gewerbeamt unterwegs, um private und H4 rauszufischen.

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Warum nicht? So lange nicht gerade Dein Sachbearbeiter den Flohmarkt besucht...

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    Antwort von EvilEnte EvilEnte

    du darfst soweit ich weiss, deinen kram verkaufen. es darf nur nicht gewerblich sein.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Solange Du es nicht gewerbsmäßig machst.

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