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Darf man als Hartz IV Empfänger wenn man krankgeschrieben ist zwischen zwei Arztterminen wegfahren?

gefragt von gandirfgandirf am 19.06.2007 um 6:28 Uhr
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Hartz x 95 IV x 63

vierplus
beantwortet von vierplus am 19. Juni 2007 07:03
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Man unterliegt als Hartz-IV-Empfänger den gleichen "Einschränkungen" wie ein Arbeitnehmer.

Will sagen: Vermeide alles was der Heilung abträglich ist. Tue alles um die Heilung zu fördern.

Weiterhin gilt: >Grundsätzlich haben Sie sicherzustellen, daß der für Sie zuständige Träger der Grundsicherung Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichen kann. Ebenfalls liegt es in Ihrer Zuständigkeit, daß die Post des Leistungsträgers Sie erreicht.<

Ich weiß, daß das keine eindeutige Antwort ist, aber es hängt davon ab, wie intensiv man mit "dem Amt" zusammenarbeitet. Ein Freund von mir kriegt alle 6 Monate den Antrag auf Fortzahlung zugeschickt und hört sonst nie was "vom Amt", ein anderer kriegt von demselben "Amt" 2 Briefe wöchentlich. Beim ersten dürfte es also gar nicht auffallen, wenn er ein paar Tage wegfährt.


Seelenfrieden
beantwortet von Seelenfrieden am 19. Juni 2007 08:15
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Die Angaben der "Vorredner" sind nicht gesetzeskonform. Zu klären ist, was hier unter "wegfahren" (mit ärztlicher Zustimmung ?) zu verstehen ist. Eine Urlaubsreise ohne Genehmigung zum Beispiel der ArGe darf darunter nicht verstanden werden; dann nämlich haben die "Vorredner" nicht ganz unrecht. Wegfahren im Sinne von weggehen, d.h., sich nicht auf "unbestimmte" Zeit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernen, ist jedoch gestattet, sofern der Arzt keine Einschränkungen macht. So ist es auch zulässig, wenn der Arzt eine Luftveränderung empfiehlt, der ArGe oder dem Träger DEINER Maßnahme mitzuteilen, dass eine Krankschreibung vorliegt und der Arzt empfohlen hat, an die Nord- oder Ostsee zu fahren: Ich teile daher mit, dass ich von XX. bis YY mich in ZZ befinde. Ich bin unter AABB zuerreichen (Telefon / Adresse etc. pp.)


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 19. Juni 2007 06:59
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Nein. Du must dem Amt auch während einer Krankschreibung zur Verfügung stehen. Z.B. für Gespräche oder weil sie dich zum Amtsarzt schicken wollen. Dem must du dann auch nachkommen, wenn du nicht bettlägerig krankgeschrieben wurdest. Ansonsten gilt die Meldepflicht bei Ortsabwesenheit wie immer.


anonym
beantwortet von daddy51 am 19. Juni 2007 07:50
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Nein, denn wie meine Vorgänger schon geschrieben haben muß du der Arge zur Vefügung stehen oder sie genehmigen es dir nur dann wenn es Familie bestifft(Berdigung)


anonym
beantwortet von Paddy72 am 19. Juni 2007 07:22
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nein nur in wichtigen situazionen.


anonym
beantwortet von deMarco83 am 19. Juni 2007 06:54
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nein


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