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Darf man als Hartz 4 Empfänger private Sachen bei e-bay anrechnungsfrei verkaufen?

Frage von BlondeMieze BlondeMieze

Nach den Entscheidungen zum Vorlegen eines Kontoauszuges stellt sich die Frage, ob ein Hartz 4 Empfänger private Sachen von sich bei e-bay verkaufen darf ohne dass dies als Einkommen angerechnet wird. Auf dem Flohmarkt kann dies ja niemand überprüfen, aber per Internet läuft ja alles über Konten. Was ist erlaubt, was ist verboten? Darf man z.B. sein Auto verkaufen um den Öltank voll zu bekommen oder dürfen die Kinder Spielzeug aussortieren und verkaufen um sich davon neues altersentsprechendes zu kaufen? Kurz darf man als Hartz 4 Empfänger frei über sein Eigentum verfügen?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ralli16 ralli16

    lies bitte hier. http://www.malz.de/download/nr_94-online.pdf

  • 3
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Ja, Du darfst, wenn sich diese Sachen vor Antragstellung in Deinem Besitz befanden bzw. Du diese Sachen während dem H4-Bezug aus der Regelleistung angeschafft hast. Damit gilt der Verkaufserlös nicht als Einkommen sondern als Vermögensumschichtung.

    Was Du nicht darfst ist, daß Du z.B. Sachen auf dem Flohmarkt kaufst und dann auf eBay verkaufst.

    Dies wäre dann als gewerbliches Einkommen zu werten, und da man die Arge ja kennt und weiß, wie kleinlich die sind, darf man dann auch mit einem Ermittlungsverfahren, Leistungseinstellung und ähnlichen Schikanen rechnen!

    Kommentar von GoldenSilence GoldenSilenceGoldenSilence

    und selbst bei Verkäufen aus dem Privathaushalt ist nicht immer gesagt, dass dir keine Schwierigkeiten gemacht werden! Es kommt ganz auf den Arge-Mitarbeiter an und ich habe da schon einige 'Vertreter' erlebt, die glauben, Gott spielen zu können und vor denen man sich (Konto, Quittungen, Belege, eidestattliche Versicherungen) nackisch machen muß oder mit Sanktionen rechnen muß. Trotzdem hast du meinen Daumen, weil die einzig haltbare Aussage...

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    Antwort von GoldenSilence GoldenSilence

    Hallo, ein ehemaliger Nachbar von mir setzt sich seit Jahren mit diesem Thema auseinander und sammelt alles an Tipps und Urteilen zu Hartz IV. Hier der Link zur Startseite:

    http://www.h-tedden-wbb.de/hartz4/hartz4.htm

  • 1
    Antwort von DarkTemptation DarkTemptation

    Ich denke schon, dass man es darf, weil alles was du verkaufst dein Vermögen oder Hab und Gut ist. Pro Lebensjahr darf man ne bestimmte Summe an Vermögen als Geldwert oder in Wertpapieren benutzen und wenn du nur paar Kleinigkeiten verkaufst (ich würde sogar sagen bis 1000 €), dann ist es kein Problem. Soll als Verwendungszweck bloß ne Nummer auf dem Kontoauszug stehen und keine Bezeichnung. Wenn die vom Amt fragen, dann sagst du einfach, hast Erbstücke verkauft. Gold oder was auch immer. Ich hatte dasselbe Thema letzte mal in einer Gesprächsrunde und eine Möglichkeit wäre auch, dass du das Geld auf ein anderes Konto überweisen lässt oder ne Freundin den Artikel für dich einstellt. Dann hast du bloß keine Bewertung. Die Überprüfen leider jeden Mist. Viel Glück

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Dieser Tipp kostet dem H4-Empfänger u.U. Kopf und Kragen! Besonders darf gegenüber der Arge niemals das Wort "Erbe", "Erbstücke" oder gar "Gold" erwähnt werden! Denn dann wollen die sofort wissen, wo das herkommt und hat u.U. ein Verfahren wegen Sozialbetrug am Hals, weil man "vergessen" hat, die Wertsachen bei Antragstellung anzugeben!!

    Kommentar von BlondeMieze BlondeMiezeBlondeMieze

    Genau darum geht es mir ja. Ich will nicht irgendwas heimlich machen und auf Umwegen, sondern mich ganz legal bewegen. Eure Hinweise haben mir die Sicherheit gegeben, dass ich durchaus bei e-bay ausmisten darf, ohne dass den Kindern ihr so erworbenes "Taschengeld" wieder abgenommen wird. Vielen Dank.

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    Antwort von froelich froelich

    soweit ich weiß, darf man einen bestimmten betrag ( 400 euro ? ) dazuverdienen

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsche Antwort bzw. passt nicht zur Frage!

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    Antwort von vlavielle vlavielle

    Nein, der Erlös käme ja in die Zeit des ALGII-Bzugs, und würde auf das ALG2 voll angerechnet werden. LG

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    Antwort von ColaLibre ColaLibre

    Ja man darf und man ist noch nicht mal verpflichtet es nachzuweisen, Privateigentum bleibt Privateigentum und damit kannst du bei ebay als Privatkäufer/verkäufer alles verscherbeln was du willst, da du es nicht gewerblich, sondern nur gelegentlich machst. Man kann bei ebay auch sein eigenes verkaufsgewerbekonte anmelden, das sind dann die sogenannten ebayshops, bei denen man dann auch die Mehrwertsteuer unter anderem wieder abdrücken musst.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Du solltest Dich erstmal über Hartz4 und der damit verbundenen Problematik sowie der Rechtslage informieren, bevor Du solchen Schwachinn verbreitest!!

    Dein leichtsinnig eingestellter Tipp kann einem Hartz4-Empfänger Hals und Kragen kosten!!

    Kommentar von ColaLibre ColaLibreColaLibre

    Ich bin zufällig Hartz IV Empfänger und ich weiß was ich darf und was nicht da mach dir mal keine Sorgen

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    > Man kann bei ebay auch sein eigenes verkaufsgewerbekonte anmelden, das sind dann die sogenannten ebayshops, bei denen man dann auch die Mehrwertsteuer unter anderem wieder abdrücken musst.<

    Dann mach das mal und laß es die Arge wissen! Viel Spaß!

    Kommentar von ColaLibre ColaLibreColaLibre

    Ich glaub du verstehst es nicht, damit wollte ich sagen dass man als Privatverkäufer bei einem gelegentlichen verkauf nichts zu befürchten hat. Als Inhaber eines Ebayshopkontos hast du offiziell ein Gewerbe und dann kann man es erst als Einkommen ansehen, bei der oben genannten Frage handelt es sich aber um einen gelegentlichen Privatverkauf, das ist bei den Ebayrichtlinien genau geregelt.

    Kommentar von ColaLibre ColaLibreColaLibre

    Ach ja und nochwas, die Arge ist nicht allmächtig, vlt solltest du dich mal besser informieren was gesetzlich erlaubt ist und was nicht.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Danke für den Hinweis. Ich ehrenamtlich als Beistand für H4-Empfänger tätig und kenne daher die "Allmacht" der Arge aus erster Quelle!

    Kommentar von ColaLibre ColaLibreColaLibre

    Optimal dann brauch ich ja nichts mehr zu erklären

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