Darf man als Hartz 4 Empfänger ein Auto haben?

8 Antworten

Regelung ist folgende.
Du darfst eine Auto mit einem Zeitwert von 7500 EUR besitzen. Ist es mehr wert, wird der übersteigende Anteil auf deinen normalen Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II angerechnet, bevor die ARGE eine Verwertung erwarten darf.
Hast du z.B. einen FB von 5250 EUR und kein zusätzliches Vermögen, darf das Auto einen Zeitwert von 12750 haben, bevor die AREGE etwas anrechnen kann.
Versicherungen musst du aus der Regelleistung zahlen.

Du darfst. Frage ist nur, ob du die laufenden Kosten zahlen könntest.

Ja, man darf ein Auto haben - bis zu einem Wert von 7.500,-€. Nein, die Versicherung wird nicht übernommen. Die muß man schon selbst zahlen. Hierzu kann man aber zumindest einen Freibetrag von etwaiigen Einkommen in Höhe von 30,-€ monatlich geltend machen.

Das lohnt sich aber nur, wenn man über 400.- € monatlich verdient, denn bis zu dieser Höhe werden sowieso 100.- € pauschal freigestellt (und einen höheren Freibetrag bekommt man dann auch nicht).

Das kommt auf den Wert des Autos an. Wenn der Wert unter dem Freibetrag liegt, darfst Du es behalten. Die Arge zahlt Dir aber keine Kosten.

Ein Auto darfst Du besitzen, aber nicht von großem Wert.

Versicherung übernehmen?

Lachhaft. Auch noch Kfz-Steuern, Kraftstoff, Werkstattkosten?

Das gibt es nur im Schlaraffenland.