angenommen man kauft die tasche für 10 eur und verkauft sie für 50 eur und schreibt zusätlich UVP 300 eur, darf man das ??
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willonoackwillonoack
Nein das darf man nicht: Das ist erstens gem. § 263 Strafgesetzbuch verboten, weil man damit Gutgläubigen einen besonders hohen, ursprünglichen Verkehrswert vortäuscht und zweitens ist das gem. § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Das für zu Schadensersatzforderungen beim geprellten Kunden und den benachteiligten Konkurrenten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft. - Dort sitzen gerne Flüchtlinge und Asylanten!- Ferner darf der Käufer den Kaufvertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten und sein Geld zurückverlangen. Wie wäre es, wenn Du im Gegensatz zu den verlogenen und überbezahlten deutschen Bankern und Industriemanagern auf ehrlichere Weise Dein Geld verdienst? Gute Waren müssen nicht mit Täuschungen angeboten werden. Zufriedene Kunden kommen immer wieder auf Dich zu.
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SchnydrSchnydr
Die UVP gibt der Hersteller vor. Wenn Du eine andere UVP angibst, dann ist das Betrug und somit strafbar. Du selbst gibst nur den Preis vor, zu dem Du verkaufst.
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TurboTPTurboTP
ovp = original verpackt uvp = unverbindliche preiempfehlung des HERSTELLERS. unverbindlich weil der HÄNDLER sich nicht verbinlich dran halten muss. sprich günstiger anbieten darf.
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honk133honk133
was heißt uvp ? ich kenne nur ovp...achso ich war jetz bei ebay^^
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Rudi2009Rudi2009 UnVerbindliche Preisvorstellung!
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honk133honk133 es heißt doch unverbindliche preisempfehlung und nicht vorstellung
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aber unverbindlich heißt doch, dass niemand an diesen preis gebunden ist.
Richtig, der Verkäufer ist an diesen Preis nicht gebunden und kann die Ware auch günstiger anbieten.
Aber die UVP des Herstellers darf er nicht nach seinen belieben ändern, die gibt der Hersteller vor, nicht der Verkäufer.