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darf man als händler UVP sich einfach ausdenken ist das verboten?

Frage von alls23 alls23

angenommen man kauft die tasche für 10 eur und verkauft sie für 50 eur und schreibt zusätlich UVP 300 eur, darf man das ??

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Antworten (7)

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Die UVP gibt der Hersteller vor. Daran darfst du nichts ändern!

    Kommentar von honk133 honk133honk133

    aber unverbindlich heißt doch, dass niemand an diesen preis gebunden ist.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Richtig, der Verkäufer ist an diesen Preis nicht gebunden und kann die Ware auch günstiger anbieten.
    Aber die UVP des Herstellers darf er nicht nach seinen belieben ändern, die gibt der Hersteller vor, nicht der Verkäufer.

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    Antwort von Mariola88 Mariola88

    ja aber das darf eine bestimmte grenze nicht überschreiten

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    Antwort von willonoack willonoack

    Nein das darf man nicht: Das ist erstens gem. § 263 Strafgesetzbuch verboten, weil man damit Gutgläubigen einen besonders hohen, ursprünglichen Verkehrswert vortäuscht und zweitens ist das gem. § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Das für zu Schadensersatzforderungen beim geprellten Kunden und den benachteiligten Konkurrenten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft. - Dort sitzen gerne Flüchtlinge und Asylanten!- Ferner darf der Käufer den Kaufvertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten und sein Geld zurückverlangen. Wie wäre es, wenn Du im Gegensatz zu den verlogenen und überbezahlten deutschen Bankern und Industriemanagern auf ehrlichere Weise Dein Geld verdienst? Gute Waren müssen nicht mit Täuschungen angeboten werden. Zufriedene Kunden kommen immer wieder auf Dich zu.

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    Antwort von Schnydr Schnydr

    Die UVP gibt der Hersteller vor. Wenn Du eine andere UVP angibst, dann ist das Betrug und somit strafbar. Du selbst gibst nur den Preis vor, zu dem Du verkaufst.

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    Antwort von TurboTP TurboTP

    ovp = original verpackt uvp = unverbindliche preiempfehlung des HERSTELLERS. unverbindlich weil der HÄNDLER sich nicht verbinlich dran halten muss. sprich günstiger anbieten darf.

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    Antwort von denjo2 denjo2

    solange es der wahreit enspricht darfst du das

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    Antwort von honk133 honk133

    was heißt uvp ? ich kenne nur ovp...achso ich war jetz bei ebay^^

    Kommentar von Rudi2009 Rudi2009Rudi2009

    UnVerbindliche Preisvorstellung!

    Kommentar von honk133 honk133honk133

    es heißt doch unverbindliche preisempfehlung und nicht vorstellung

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