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Darf man als Gruppenleiterin private Handtaschen durchwühlen?

Frage von Minimilk Minimilk

Seit einigen Monaten dürfen wir unsere Privathandys im Büro nicht mehr auf dem Schreibtisch liegen obwohl die Handys immer auf Lautlos gestellt waren. Wir wurden dazu verdonnert die Handys in unseren Taschen zu stecken bzw. zu lassen. Ich und und alle anderen Kollegen haben die Handys aber weiterhin auf lautlos stehen. Nun fängt die Gruppenleiterin seit ein paar Tagen an zu spinnen und behauptet sie hätte irgendwelche Störungen auf ihrem PC die wohl nur von einem Handy verursacht werden können und schiebt nun die Panik, dass dann angeblich bald gar nichts mehr gehen würde. Ich kann mir das nun überhaupt nicht vorstellen dass sie Störungen am PC hat, denn ich sitze ja genauso am PC und telefonieren zudem die ganzen Tag und habe auch keine Störungen. Sie hat komischerweise mein Handy im Verdacht weil sie sowieso mich immer auf dem Kieker hat. Keine Ahnung warum. Sie will nun Unbedingt heraus bekommen von welchem Handy ihre sogenannten Störungen kommen. Das kann sie ja aber nur wenn sie an die privaten Handtaschen geht, da wir die Handys ja wie gesagt in den Taschen lassen sollen. Nun meine Frage. Darf sie einfach so an die Handtaschen gehen und diese durchwühlen? Das ist ja schliesslich Privateigentum. Normalerweise darf sie das doch nicht oder? Was kann man dagegen tun? Danke für Eure Antworten.

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mangobaeume mangobaeume

    Aber auf gar keinen Fall darf sie das. In dem moment, wo sie was aus deiner Tasche nimmt, ist das Diebstahl. Kannst du dein Handy nicht am Koerper tragen ? Das mit den Stoerungen am PC wegen Handys ist absouter Bullshit - dann wuerden ja weltweit nirgends PCs funktionieren. Die spinnt, die Dame. Lasst euch nicht ins bockshorn jagen. Mach dir mal einen Spass, wenn sie nicht am PC ist, und geh an ihren PC und drueck ctrl ALT und dann den Pfeil nach rechts, dann steht ihr PC-bildschirm ploetzlich hochkant (man kanns mit der ctrl alt und anderen Pfelitaste wieder auf normal stellen), mach das mal, da hat sie 'nen Morgen zu tun und laesst euch in Ruhe, hehe!

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    Antwort von Siebenschlaf Siebenschlaf

    Sie hat an euren Taschen überhaupt nichts zu suchen.

    Ich würde mal den Chef einschalten .

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    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    nein darf sie nicht

    man kann es ihr einfach verbieten und sie anzeigen, wenn sie es tut, bzw ihr damit drohen, ob das gut für ein arbeitsverhältnis ist, weiß ich nicht

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    Antwort von Magot Magot

    Das darf sie nicht...!!!

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    Antwort von kati3015 kati3015

    Nein darf sie nicht. Tip: Lass dein Handy mal ein paar Tage zu Hause und sag nichts. Wenn sie dann wieder Störungen hat und du ihr ganz ruhig sagst, dass du dein Handy gar nicht dabei hast bin ich mal auf die Reaktion gespannt.

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    Antwort von Medienbaer Medienbaer

    Ganz einfach: Zum nächsthöheren Chef gehen und den Sachverhalt zusammen mit der Gruppenleiterin klären, evtl. Betriebsrat hinzuziehen.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Nein, darf sie nicht.

    Was du dagegen tun kannst? Es ihr nicht erlauben und ihr sagen, dass sie dass nicht darf und du das nicht möchtest.

    Macht sie es trotzdem. Strafanzeige (wird ja dann vermutlich nur mit körperlicher Gewalt ihrerseits gehen, wenn du sie nicht lässt) und Meldung an ihren Vorgesetzten.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Handelt es sich um einen Kindergarten?

    Kommentar von Hutzelprutzel HutzelprutzelHutzelprutzel

    ne glaube ne arbeitsamtsmaßnahme, die haben pcs da unzo

    Kommentar von Werniman WernimanWerniman

    Also doch ein Kindergarten :-D Wer schon 2-3x solche vom Amt "gesponsorten" Maßnahmen mitmachen "durfte",merkt schnell,daß das Personal dort meist auch nicht wirklich das Non-Plus-Ultra ist. Oder kurz gesagt: Wer zu dämlich für die freie Wirtschaft ist,arbeitet als Dozent etc bei Maßnahmeträgern und versucht da,seine geballte Inkompetenz an den Mann zu bringen. Klingt hart, ist aber das Ergebnis eigener Erfahrungen in derartigen Maßnahmen.

    Kommentar von omega83 omega83omega83

    beste Antwort xDD

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    Antwort von jockl jockl

    Nein das darf die Gruppenleiterin keinesfalls. Das wäre eine Verletzung der Privatsphäre. Dazu gibt es im BGB entsprechende untersagende §§.

    Ganz nebenbei, bei mir liegt ein aktives Handy direkt neben 2 PC und beide funzen ohne jede Störung.

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    Antwort von rappelkiste rappelkiste

    Sag ihr, das sie die Finger von deiner Tasche zu lassen hat ... da iese dein Privateigentum ist .... ansonsten würdest du sie anzeigen und ihren Vorgesetzten davon in Kenntnis setzen!!!

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    Antwort von neponya neponya

    Was habt ihr für eine Spinnerin als Gruppenleiterin, ich kann mir das nur damit erklären, dass sie sich hochgeschlafen hat

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Dass Handy Störungen verursachen, sollte dir schon lange bekannt sein. Sich nicht an Anweisungen von Vorgesetzten halten, die den allgemeinen Arbeitsablauf stören, kommt gar nicht gut an. Dass sie nun eure Taschen kontrollieren möchte, ist eure eigenen Schuld. Lasst sie reinschauen oder packt die Taschen alle aus, sie wird auch so raus bekommen, wer dafür verantwortlich ist. Schaut in eure Verträge, was ihr vor Eintritt in die Firma, unterschrieben habt.

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Dass sie nun eure Taschen kontrollieren möchte, ist eure eigenen Schuld. Lasst sie reinschauen oder packt die Taschen alle aus, sie wird auch so raus bekommen, wer dafür verantwortlich ist. Schaut in eure Verträge, was ihr vor Eintritt in die Firma, unterschrieben habt.

    Und wenn dadrin steht, die Mitarbeiterinnen müssen den Vorgesetzten zu sexuellen Dienstleistungen zur Verfügung stehen, würdest du dann auch sagen "Ja wenn das dadrin steht, ist das in Ordnung!?"

    Kommentar von omega83 omega83omega83

    schon erstaunlich, soviel Schwachsinn in so wenigen Sätzen... respekt

    Kommentar von jockl jockljockl

    Hallo, wie den nun, aber sei es wie will, solange die nur möchte, dann kann man Die ja möchten aber nicht tun lassen.

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