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Darf man als farbiger zur dt. Polizei?

Frage von Ribery7 Ribery7

Mein Freund würde gerne zur Polizei..

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Antworten (25)

  • 11
    Antwort von AlexGay AlexGay

    Artikel 3 Grundgesetz:

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Kommentar von deftone deftonedeftone

    Naja, das gilt natürlich alles nicht. bzw. einiges. zB wird man nicht bei der Polizei angenommen wenn man nicht die dt. Sprache spricht und wenn man keinen deutschen pass hat, soviel also zum verbot der benachteiligung wegen Herkunft und Srache. Und ein behinderter wird sicherlich auch keine guten Chancen haben. Das Grundgesetz ist eher als Grundsatz zu verstehen, welcher bedacht werden soll wenn unsere regierung gesetze entwirft und verabschiedet.

    Aber natürlich darf ein Farbiger sich bei der Polizei bewerben. Ob er geeignet ist entscheiden selbstverständlich andere kriterien.

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    Antwort von hoffnungsglueck hoffnungsglueck

    Deutscher Staatsangehöriger muss er sein, die Hautfarbe ist egal.

  • 7
    Antwort von WBTBWB WBTBWB

    ja darf man

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Klar, warum denn nicht?

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    Antwort von Mali74 Mali74

    Er darf, aber er muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben

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    Antwort von Norlicht Norlicht

    Ja, sofern er Deutscher ist, auf jeden Fall.

  • 4
    Antwort von esmeray68 esmeray68

    wenn er die deutsche staatangehörigkeit hat dann ja er "darf"

    Kommentar von susimwald susimwaldsusimwald

    Yes, he can !

  • 4
    Antwort von hajottka hajottka

    wenn er Deutscher ist

  • 3
    Antwort von clauzito clauzito

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (grundgesetz)

  • 3
    Antwort von hilti hilti

    Na selbstverständlich; wenn man die richtige Ausbildung und die dt. Staatsbürgerschaft hat. Mit der Hautfarbe hat das doch überhaupt nichts zu tun.

  • 3
    Antwort von missokisch missokisch

    natürlich, ist doch kein hindernis nur wegen der hautfarbe. ich finds toll.

  • 3
    Antwort von Prasthea Prasthea

    Ich denke das geht,obwohl ich wenig farbige Polizisten gesehn habe.Also wenn ich mich jetzt so recht erinnere noch keinen hier in unserem Umfeld....komisch....

    Kommentar von kimjalina kimjalinakimjalina

    das hab ich auch grad gedacht. natürlich ist die hautfarbe scheißegal, aber vom prinzip, wenn ich mal überlege, hab ich auch noch nie einen farbigen polizisten gesehen hier --- und man sieht seeeeeehr viele polizisten (hamburg) :)

  • 3
    Antwort von rawi47 rawi47

    natürlich darf er

  • 2
    Antwort von Tobii94 Tobii94

    ja man braucht nur die deutsche staatsbürgerschaft und muss eine bestimmte zeit seinen wohnsitz in deutschland haben (weß nich wie lang) aber man darf keine gesundheitlichen schäden haben

  • 2
    Antwort von ziuwari ziuwari

    kein problem

  • 2
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Ja, hier gibt es sogar einige farbige Polizisten.

  • 0
    Antwort von schmidt07n schmidt07n

    Natürlich darf sich ein Schwarzer Mensch bei der Polizei in Deutschland bewerben. Abgesehen davon, dass es auch Schwarze Deutsche gibt, dürfen sich auch Ausländer bei der Polizei bewerben, egal welcher ethnischen Herkunft. Die deutsche Staatbürgerschaft ist zum Beispiel bei der Landespolizei in Hessen keine Vorraussetzung!!!

  • 0
    Antwort von jenstrau jenstrau

    denke schon, wieso nicht?

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    Antwort von DrKarmedar DrKarmedar

    Ja darf man,Du kannst Dich bei jeder Polizeistation informieren über Ausbildung, Laufbahn etc. Noch ist das von Bundesland zu Bundesland unterschuedlich..

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    Antwort von Bubumann66 Bubumann66

    Wenn er eine deutsche Pappe hat, dann ja, aber glaub mir, da wird er es verdammt schwer haben. Weniger wegen den Kollegen, als vielmehr wegen seinen Klienten

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    >>>Wenn er eine deutsche Pappe hat, dann ja,<<<

    Was hat das nun mit einem deutschen Führerschein zu tun?? ;-))

    Kommentar von Bubumann66 Bubumann66Bubumann66

    Ich meinte natürlich Personalausweis ;)

  • 0
    Antwort von sparky sparky

    -hallo, was ist das denn für eine frage, natürlich werden hier und gerade hier in deutschland auch farbige polizisten total anerkannt-wenn dein freund den wunsch hat polizist zu werden, unterstütze ihn dabei- alles gute für euch beide:-)

  • 0
    Antwort von Birgit1954 Birgit1954

    Ich hoffe doch mal sehr. Natürlich darf er !!!

  • 0
    Antwort von dickie223 dickie223

    Sicher, darf er das .

  • 0
    Antwort von Ulieule Ulieule

    Wir leben glücklicherweise in einem freien Land. Wenn Dein Schulabschluß passt, warum nicht.

  • 0
    Antwort von britel britel

    Natürlich,wir haben doch auch Türkische Polizisten.

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