Mein Freund würde gerne zur Polizei..
Antworten (25)
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11Antwort von
AlexGayAlexGay
Artikel 3 Grundgesetz:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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7Antwort von
hoffnungsglueckhoffnungsglueck
Deutscher Staatsangehöriger muss er sein, die Hautfarbe ist egal.
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4Antwort von
esmeray68esmeray68
wenn er die deutsche staatangehörigkeit hat dann ja er "darf"
Kommentar von
susimwaldsusimwald Yes, he can !
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3Antwort von
clauzitoclauzito
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (grundgesetz)
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3Antwort von
hiltihilti
Na selbstverständlich; wenn man die richtige Ausbildung und die dt. Staatsbürgerschaft hat. Mit der Hautfarbe hat das doch überhaupt nichts zu tun.
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3Antwort von
missokischmissokisch
natürlich, ist doch kein hindernis nur wegen der hautfarbe. ich finds toll.
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3Antwort von
PrastheaPrasthea
Ich denke das geht,obwohl ich wenig farbige Polizisten gesehn habe.Also wenn ich mich jetzt so recht erinnere noch keinen hier in unserem Umfeld....komisch....
Kommentar von
kimjalinakimjalina das hab ich auch grad gedacht. natürlich ist die hautfarbe scheißegal, aber vom prinzip, wenn ich mal überlege, hab ich auch noch nie einen farbigen polizisten gesehen hier --- und man sieht seeeeeehr viele polizisten (hamburg) :)
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2Antwort von
Tobii94 ja man braucht nur die deutsche staatsbürgerschaft und muss eine bestimmte zeit seinen wohnsitz in deutschland haben (weß nich wie lang) aber man darf keine gesundheitlichen schäden haben
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0Antwort von
schmidt07n Natürlich darf sich ein Schwarzer Mensch bei der Polizei in Deutschland bewerben. Abgesehen davon, dass es auch Schwarze Deutsche gibt, dürfen sich auch Ausländer bei der Polizei bewerben, egal welcher ethnischen Herkunft. Die deutsche Staatbürgerschaft ist zum Beispiel bei der Landespolizei in Hessen keine Vorraussetzung!!!
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jenstrau denke schon, wieso nicht?
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0Antwort von
DrKarmedarDrKarmedar
Ja darf man,Du kannst Dich bei jeder Polizeistation informieren über Ausbildung, Laufbahn etc. Noch ist das von Bundesland zu Bundesland unterschuedlich..
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Bubumann66Bubumann66
Wenn er eine deutsche Pappe hat, dann ja, aber glaub mir, da wird er es verdammt schwer haben. Weniger wegen den Kollegen, als vielmehr wegen seinen Klienten
Kommentar von
1hoss431hoss43 >>>Wenn er eine deutsche Pappe hat, dann ja,<<<
Was hat das nun mit einem deutschen Führerschein zu tun?? ;-))
Kommentar von
Bubumann66Bubumann66 Ich meinte natürlich Personalausweis ;)
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sparkysparky
-hallo, was ist das denn für eine frage, natürlich werden hier und gerade hier in deutschland auch farbige polizisten total anerkannt-wenn dein freund den wunsch hat polizist zu werden, unterstütze ihn dabei- alles gute für euch beide:-)
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UlieuleUlieule
Wir leben glücklicherweise in einem freien Land. Wenn Dein Schulabschluß passt, warum nicht.
Naja, das gilt natürlich alles nicht. bzw. einiges. zB wird man nicht bei der Polizei angenommen wenn man nicht die dt. Sprache spricht und wenn man keinen deutschen pass hat, soviel also zum verbot der benachteiligung wegen Herkunft und Srache. Und ein behinderter wird sicherlich auch keine guten Chancen haben. Das Grundgesetz ist eher als Grundsatz zu verstehen, welcher bedacht werden soll wenn unsere regierung gesetze entwirft und verabschiedet.
Aber natürlich darf ein Farbiger sich bei der Polizei bewerben. Ob er geeignet ist entscheiden selbstverständlich andere kriterien.