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Darf man als Enkel nach dem Erbausschlag noch in die Wohnung der verstorbenen Oma?

Frage von tiko11111 tiko11111

Hallo,

meine Oma ist vor kurtzer zeit gestorben und ich möchte das Erbe nicht antreten da diverse Schulden anfallen würden.

Die frage ist: darf ich nach dem Erbausschlag noch in dieWohnung meiner verstorbenen Oma um mir persönliche Gegenstande zu sichern?

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Antworten (6)

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    Antwort von wedete wedete

    Ja, kommt darauf an wer das Wohnrecht hat. Und Du dürftest keine Wertsachen entwenden um sie zu verhökern.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    du darfst evtl reingehen, aber nichts mitnehmen, hast doch das erbe abgelehnt, dann lasse auch die sachen da.

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    Antwort von Heidihops Heidihops

    Frag am besten den Notar, der die ganze Erbgeschichte betreut/verwaltet. Der kann die bestimmt genaues sagen.

    Ich denke mal, persönliche sachen darfst du bestimmt mitnehmen. Aber wie gesagt, frag lieber den Notar.

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    Antwort von helrich helrich

    Du kannst mal freundlich bei dem nachfragen, der das Erbe antritt, ob Du persönliche Urkunden, Papiere oder ähnliches ausgehändigt bekommst. Aber persönliche Gegenstände? Die hast Du doch mit dem Erbe ausgeschlagen. Entweder - oder...

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    Antwort von tenacious tenacious

    Wende dich lieber an jemand der das auch genau weiß. Nicht das du noch Probleme bekommst.

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    Antwort von Mausi2584 Mausi2584

    Nein!

    Kommentar von tiko11111 tiko11111

    steckt da irgenwo auch ein warum.,.,,.,.,?

    Kommentar von Mausi2584 Mausi2584Mausi2584

    Sorry, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, darfst du nicht mehr in die Wohnung, da du ja sonst irgendwelche Wertsachen mitnehmen könntest...was ja dann auch Erbsache wäre. Ausgeschlagen ist halt Ausgeschlagen.

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