Hallo,
meine Oma ist vor kurtzer zeit gestorben und ich möchte das Erbe nicht antreten da diverse Schulden anfallen würden.
Die frage ist: darf ich nach dem Erbausschlag noch in dieWohnung meiner verstorbenen Oma um mir persönliche Gegenstande zu sichern?
steckt da irgenwo auch ein warum.,.,,.,.,?
Sorry, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, darfst du nicht mehr in die Wohnung, da du ja sonst irgendwelche Wertsachen mitnehmen könntest...was ja dann auch Erbsache wäre. Ausgeschlagen ist halt Ausgeschlagen.