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darf man als Eltern das Berufschulzeugnis sehen

Frage von aivlisref aivlisref
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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von moon73 moon73

    Nur bei einem Minderjährigen Kind, denn dann müssen die Eltern das Zeugnis ja auch unterschreiben, ist der Berufsschüler bereits volljährig, dann liegt es im Ermessen des Berufsschülers, ob er den Eltern Einsicht in seine Zeugnisse geben möchte ;-)

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    Antwort von Micky001 Micky001

    wenn der nachwuch über 18 ist nur auf freiwilliger basis

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Unter 18 ??? kannst Du drauf bestehen,

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    wenn das Kind noch unter 18 ist... sonst ist es freiwillig

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Ja, solange der Schüler noch nicht 18 Jahre alt ist.

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    Antwort von newcomer newcomer

    wenn der Schüler unter 18 ist , ja

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Wenn die Kinder noch nicht 18 sind, Ja.

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    Antwort von aivlisref aivlisref

    Weil ich ihm seine Noten nich glaube, denn wenn ich mich nächtens im Internet rumtreibe, kann ich am anderen Tag nicht ausgeschlafen sein, folglich können die Noten nicht so toll sein, wie er sie schildert. Seltsamerweise gibt er jetzt auch keine Antwort mehr wenn ich ihn auf das Zeugnis anspreche.

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    Antwort von sluginsland sluginsland

    Bei Minderjährigen auf jeden Fall (mal vom "moralischen" Aspekt vollkommen abgesehen). Warte aber, vielleicht hat er/sie es verliehen, andere wollen vielleicht ihre Eltern damit erschrecken...

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    Antwort von gretel2 gretel2

    Was für eine Frage! Sollte eigentlich freiwillig und selbverständlich sein. Ansonsten wäre anzunehmen, dass das Verhältnis nicht allzu gut ist.

    Kommentar von aivlisref aivlisref

    Verhältnis, ja, das hatten wir mal, vor WOW bin ja schon froh, dass er einen Ausbildungsplatz hat. Ansonsten ist er nur ansprechbar wenns um seine "Bedürfnisse" geht.

    Kommentar von gretel2 gretel2gretel2

    Wie alt ist der Sohn? Dass man mal ne Vorstellung hat. Erziehung ist nicht leicht. Kann aber in ein paar Jahren wieder besser werden (Verhältnis). Ist jedenfalls zu hoffen für dich.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Sehen darfst du das immer, da gibt es kein Verbot. Aber nur, wenn der Schueler unter 18 ist, hast du ein Recht darauf. Ueber 18 darfst du, wenn es dir gezeigt wird, aber wenn nicht, dann kannst du nichts dagegen machen.

    Kommentar von aivlisref aivlisref

    Wenn ich jetzt gemein bin, und dass werde ich jetzt sicher sein, nachdem er etwas absolut "No GO" zu mir gesagt hat, versuche ich das Zeugnis über seinen AG zu erhalten, zwar peinlich, aber .... Übrigens er ist über 18

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    Antwort von turalo turalo

    manmuß es sogar bei noch nicht volljährigen Schülern unterschreiben. Versteh 'Deine Frage nicht. Wieso soll man denn da ein Geheimnis draus machen??

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