... natürlich wenn man einen Waffenschein hat?

All die zuckersüßen Bezeichnungen "von der Waffe Gebrauch machen" oder "ein Schuß löst sich" (wie von Geisterhand) ändert nichts an der Tatsache, dass diese Geräte zum Töten von Menschen gebaut werden und ihre Benutzer das zumindest billigend in Kauf nehmen. Dir sollte also schon klar sein, dass du mit der "Gebrauch-Machung" (schlimmes Wort) einer Waffe evtl. einen Mord begehst. Zumindest dieser Gedanke sollte Voraussetzung für einen Waffenschein sein.

Die einzige Waffe, die ein Detektiv benutzen darf, ist sein scharfer Verstand soweit ich weiß.
Highlight am 8. November 2007 20:26 ...und seine Kamera...
Spelsberg am 8. November 2007 20:35 Hauptsächlich diese!
an sich auch nicht! Verstößt ja gegen Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Urheberschutz ... und Landschafstaufnahmen wird er nicht machen ;-)
Waffenscheine in unserer Gesellschaft sind eine absolute Ausnahme. Der Waffenschein berechtigt den Inhaber eine Schusswaffe ausserhalb seiner Wohnung, seiner Firma sowie ausserhalb seines umfriedeten Grundstücks zu führen. (verdeckt oder offen bei sich zu haben im geladenen Zustand) Waffenscheine können erhalten: z.B. stark gefährdete Personen wie Bundestagsangehörige, Staatsanwälte, Richter, Leiter von Sozialämtern (zur Begleitung von Ausgewiesenen Asylanten oder ähnl.) besonders gefährdete Personen, wobei hier erst eine Gefährdungsanalyse usw. von der Polizei gemacht wird. Bewachungsunternehmer mit tatsächlichen Aufträgen, bei denen Schusswaffen erforderlich sind. (Geldtransport, Wachen von Kernkraftwerken Personenschutz einer gefährdeten Person. (Die Person muss so gefährdet sein, das diese faktisch einen Waffenschein bekommen würde.(also nicht Dieter Bohlen) und israelische Staatsbürger können einen Waffenschein bekommen. Der Antragsteller muss Zuverlässig, geeignet, Sachkundig sein und eben das "Bedürfnis" begründen können.Weiterhin muss er eine Haftplichtversicherung vorlegen können (ähnl. wie die Jäger) Die Politiker usw. nehmen in der Regel natürlich das BKA als Personenschützer in Anspruch. Der Waffenschein wird für höchstens 3 jahre ausgestellt und kann dann 2x für 3 Jahre verlängert werden. Er ist kürzer zu bemessen, wenn das Bedürfnis kürzer besteht. Waffenscheininhaber dürfen ihre Waffen NICHT auf öffentlichen Veranstaltungen usw. führen, hierzu brauchen sie dann noch eine Sondererlaubnis. Das Führen von Waffen aller Art ist immer verboten auf öffentlichen Veranstaltungen. Dienstwaffenträger der Polizei, Grenzschutz, Zoll, Militär fallen NICHT unter das Waffengesetz und haben KEINEN Waffenschein, sondern einen Dienstausweis. Jeder 18 Jährige, zuverlässige und geeignete kann allerdings den KLEINEN Waffenschein OHNE Begründung erhalten, für SRS Waffen, (Schreckschuss-Reizstoff-Signalwaffen) die ein PTB Zeichen im Kreis tragen.
Bedburdyck am 9. Dezember 2007 02:45 Hallo checkdass, besser geht's nicht. Deine Antwort basiert wohl auf fundierte Sachkenntnisse. Besser geht's nicht!!!
Mehrmals DH!

Ein Detektiv darf von seiner Waffe gebrauch machen wie jeder andere Normal-Bürger auch. Also z. B. in Notwehr. Das darf meine Oma aber auch (würde ich ihr aber nicht empfehlen). Detektiv zu sein bedeutet nicht, irgendwelche Sonderrechte zu haben. Für Messer o. ä. braucht man keine Waffenschein.
Chris1981 am 8. November 2007 21:06 Richtige Antwort! Er darf sie verwenden zur Notwehr (um sich zu 'verteidigen') oder zur Nothilfe (um andere zu 'verteidigen').

Ein Detektiv ermittelt im Hintergrund, er ist kein Polizist! Wenn ich Deine vorherige Frage bzg. Detektiv lese....will ich mal lieber nicht anfangen zu interpretieren ;-)
Wenn er eine hat, darf er sie in Notwehr verwenden. Ich kenne keinen Detektiv, der einen Waffenschein hat - er gehört nicht zu den höher gefährdeten Personen, die einen Waffenschein bekommen, ohne Jäger oder Sportschütze zu sein - selbst Sportschützen bekommen in der Regel nur eine Waffenbesitzkarte, die nur zum Besitz, aber nicht zum Führen einer Waffe berechtigt. Das heisst: der Transport der Waffe muss getrennt von der Munition erfolgen (z.B. in der linken Tasche die Waffe und in der rechten Tasche die Munition).
wenn er sein leben verteidigen muss, dann ja!
fender am 8. November 2007 20:17 Falsch!