Darf ein Beamter/Lehrer/ Referendar neben seiner dienstlichen Tätigkeit auch noch selbstständig tätig sein, wenn diese Tätigkeit seinen Hauptberuf nicht beeinflusst? Gibt es dort Einkommensgrenzen / Arbeitszeitsgrenzen?
Der Lehrer muß eine Nebentätigkeitsgenehmigung einholen.
Außerdem gibt es Einkommensbeschränkungen bei dem Zusatzeinkommen. Ab einer gewissen Einkommenshöhe ist der Lehrer - als Angestellter genau so wie als Beamter - zur Abführung der Überschüsse verpflichtet.
Es gibt Ausnahmen von dieser Pflicht. Die sind auch geregelt. Z.B. muß von Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit - die auch nicht genehmigungs- sondern nur anzeigepflichtig sind - nichts abgeführt werden.
Google mal nach Nebentätigkeit und öffentlicher Dienst - da findet sich so allerlei.

Grundsätzlich ja, aber der Dienstherr muss es genehmigen!
Bitte den Arbeitgeber fragen, der muss es sowieso genehmigen!

Darfst Du, Du musst allerdings die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen. Es gibt da Bestimmungen zum zeitlichen und finanziellen Umfang, die sind aber vermutlich in jedem Bundesland anders.

klar warum nicht?kann mir nicht vorstellen das sie andere rechte haben was das anbetrifft..sind doch meist auch nur popelige angestellte..
Als Beamter nicht, als Angestellter schon. Die Erlaubnis des Arbeitgebers muss vorliegen, kann aber nur bei gravierenden Fällen verweigert werden.
Auch der Beamte darf...
wird möglich sein.solange der staat rechtsmäßig sein geld bekommt