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Darf man als Beamter/Lehrer nebenbei selbstständig tätig sein?

gefragt von ElSoRn am 16.07.2009 um 13:58 Uhr

Darf ein Beamter/Lehrer/ Referendar neben seiner dienstlichen Tätigkeit auch noch selbstständig tätig sein, wenn diese Tätigkeit seinen Hauptberuf nicht beeinflusst? Gibt es dort Einkommensgrenzen / Arbeitszeitsgrenzen?

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Selbstständigkeit x 335 Beamte x 146 Nebentätigkeit x 61

anonym
beantwortet von anjanni am 16. Juli 2009 14:07
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Der Lehrer muß eine Nebentätigkeitsgenehmigung einholen.

Außerdem gibt es Einkommensbeschränkungen bei dem Zusatzeinkommen. Ab einer gewissen Einkommenshöhe ist der Lehrer - als Angestellter genau so wie als Beamter - zur Abführung der Überschüsse verpflichtet.

Es gibt Ausnahmen von dieser Pflicht. Die sind auch geregelt. Z.B. muß von Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit - die auch nicht genehmigungs- sondern nur anzeigepflichtig sind - nichts abgeführt werden.

Google mal nach Nebentätigkeit und öffentlicher Dienst - da findet sich so allerlei.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 16. Juli 2009 14:01
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Grundsätzlich ja, aber der Dienstherr muss es genehmigen!


anonym
beantwortet von Annaberg am 16. Juli 2009 13:59
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Bitte den Arbeitgeber fragen, der muss es sowieso genehmigen!


KalleZabel
beantwortet von KalleZabel am 16. Juli 2009 14:25
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Klar, nur nicht erwischen lassen!


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 16. Juli 2009 14:03
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Darfst Du, Du musst allerdings die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen. Es gibt da Bestimmungen zum zeitlichen und finanziellen Umfang, die sind aber vermutlich in jedem Bundesland anders.


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 16. Juli 2009 14:03
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klar warum nicht?kann mir nicht vorstellen das sie andere rechte haben was das anbetrifft..sind doch meist auch nur popelige angestellte..


anonym
beantwortet von Eulade am 16. Juli 2009 14:00
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Als Beamter nicht, als Angestellter schon. Die Erlaubnis des Arbeitgebers muss vorliegen, kann aber nur bei gravierenden Fällen verweigert werden.

Kommentar von anjanni am 16. Juli 2009 14:25

Auch der Beamte darf...


almmichel
beantwortet von almmichel am 16. Juli 2009 14:00
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NEIN.


anonym
beantwortet von MrsAlice am 16. Juli 2009 13:59
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wird möglich sein.solange der staat rechtsmäßig sein geld bekommt


oli1996
beantwortet von oli1996 am 16. Juli 2009 13:59
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ich glaub z. b. als nachhilfelehrer

Kommentar von 61c6f024505af06715828c052960965esmalloli1996 am 16. Juli 2009 13:59

wenn mans schwarz macht xD


anonym
beantwortet von ludidasluder am 16. Juli 2009 13:59
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Nein.


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